Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
High-Tech
Newbie
Beiträge: 77
Registriert: 21.11.2010, 22:38

Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von High-Tech »

Hallo,

ich bin seit fast 10 Jahren nun Telekom Kunde und zugeebenermaßen war ich bis heute sogar sehr zufrieden.
Leider liefert die Telekom bei meinem Anschluss nur DSL 3000 bei 45 € mtl. (Call & Surf Comfort) weshalb ich schon mittlerweile über 1 Jahr an WEchseln denke.
Mein Telekom Vertrag läuft nur noch bis Juni 2011.

Habe daher jetzt Kabel Deutschland 32 Mbit beauftragt, Telefonisch wurde gesagt das würde einwandfrei funktionieren auch mit voller Geschwindigkeit und auch bei der Verfügungbarkeit auf der Internetseite steht da, dass 32 Mbit Paket verfügbar wäre. Es ist so wir haben normalen KD Digital TV anschluss und zumindest ARD & ZDF kann ich in HD auch fehlerfrei sehen, denke bin in diesem Bereich zuversichtlich. In etwa 1 Woche ist der Termin mit dem Techniker vereinbart, das lief sehr unkompliziert und hatten 1 Tag nach Vertragabschluss angerufen (Cable-Way heißt die Firma aus München).

Meine Sorge ist einfach, ob KD mir diese 32 mbit Geschwindigkeit so zur Verfügung stellen kann auch?
Und was mache ich, wenn der KD Techniker alles verbaut hat und beim nachherigen Speedtest dann festgestellt wird das z.B. nur DSL 6000 Speed funktioniert oder schlimmer über mehrere Tage danach z.B. nur Probleme bestehen? Ich meine, ab wann tritt denn mein 14-Tage Rückgaberecht in Kraft?

In diversen Foren laß ich nämlich und auch im Schreiben von KD hab ichs soweit verstanden, dass schon ab jetzt nach Vertragsabschluss das 14-Tage Recht läuft, stimmt das?
Was mache ich wenn nach der Installation oder z.B. wenige Tage darauf starke Probleme bestehen? Über Seiten wie wieistmeineip.de usw. hab ich schon sehr vieles gelesen und generell entweder klappt KD fehlerfrei und der Kunde ist glücklich oder der Kunde ist über die Vertragsdauer hinweg unglücklich.
Angenommen am Montag war der KD Techniker da, hat alles eingerichtet ... die Tage darauf merke ich das ich massive Ausfälle habe, Störungen und andere Probleme.
Kann ich dann einfach den Vertrag "ganz einfach" kündigen und sagen "nein das tue ich mir nicht an" und bleibe bei der Telekom?
Hauptgrund des Wechselns war aufgrund der Geschwindigkeit, der Preis war eigentlich eher nebenrrangig aber natürlich ein Vorteil.
Oder was soll ich als Kunde machen, wenn der Techniker alles einrichtet dann mit seinem Notebook testet und dann z.B. nur Geschwindigkeiten von ~DSL 6000 Niveau festgestellt werden oder schlechter?

Ich formuliere die Frage mal kurz und knapp:
Kann ich nach Installation durch den Techniker und somit der Bereitstellung des Internets den Vertrag kündigen, wenn ja wielange habe ich Zeit?
Mein Vertrag habe ich Online direkt auf der KD Site abgeschlossen.

Ein Bekannter vor Ort hat auch KD, wohnt aber am anderen Ende des Ortes aber hat dort immer Fullspeed und ist sehr glücklich, hoffe das klappt bei uns auch. Wie gesagt in meiner Straße geht leider nur von TElekom DSL 3000 daher ist die Hoffnung groß das Kabel Deutschland durch ihr seperates Netz und der Telefonischen Zusicherung mehr liefert.

Freundliche Grüße,
High-Tech.
packetloss
Newbie
Beiträge: 74
Registriert: 11.11.2010, 12:41

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von packetloss »

Internet über Kabel hat nicht unter der Reichweitenproblematik zu leiden, welche die verfügbare Bandbreite bei DSL Anschlüssen je nach länge der Kupferleitung zum Kunden limitiert. Auch gibt es das Problem des Übersprechens nicht, welches immer dann auftritt, wenn in einem Anschlussbereich viele DSL Leitungen geschaltet sind und sich die ungeschirmten Kupferleitungen gegenseitig 'Bandbreite klauen'.

Anders ausgedrückt: Sofern Dein Gebiet nicht unter eine starken Überlastung des örtigen Kabelnetzes leidet, was heutzutage eher selten ist, wirst Du die 32 und mehr Mbit auch zur Verfügung haben. Wenn Dein Bekannter in der Nähe wohnt und keine Probleme hat, ist dies ein gutes Anzeichen dafür, dass Du höchstwahrscheinlich auch keine Probleme mit der Bandbreite haben wirst.
High-Tech
Newbie
Beiträge: 77
Registriert: 21.11.2010, 22:38

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von High-Tech »

Hört sich ja super an! :)
Naja der Bekannte wohnt hald am anderen Ende des Ortes was von mir geschätzte 1-2 km Luftlinie sind.
In unserem Wohnbereich, sind alles ganz normale Häuser mit Garten ist das ganze denke ich ruhig. Nachbar links und rechts nutzen SatellitenTV, der Rest denke ich auch ne Mischung aus Sat oder Kabel.
Denke das an sich keine hohe Auslastung wäre.

Deine Antwort beruhigt mich jetzt schonmal stark, wäre ncoh schön ob jemand auf die Frage hin antworten könnte, ob man den Anschluss nach Einrichtung durch den Techniker wieder kündigen kann?
Habe mal gelesen, dass wenn der Techniker alles installiert und danach klappts nicht ganz dsa man zurücktreten kann und er alles wieder abbaut. Wenn der Techniker abre alles einrichtet und geht und sagt "alles passt" ab dann verfällt doch mein Kündigungsrecht unabhängig von diesen 14 Tagen?

Ist von meiner Seite aus nur ne reine Interessenfrage, hoffe natürlich das alles klappt. Aber ist mein allererster Providerwechsel und die Meinungen zu KD sind ja sehr vielfältig :)

Edit: Wenn ich das richtig verstehe könnte also auch eines Tages wenn KD Bayernweit aufgerüstet hat volle 100mbit hergehen? :love:
chepri

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von chepri »

Hi,

1.) KDG liefert dir bis zu 32MBit

2.) vergiss die ganzen speedtests, denn was die liefern sind reine Momentaufnahmen für die gerade aktuell bestehnde Verbindung und oftmals nichts als Spielerei. Früher hing beim Mantafahrer der Fuchsschwanz an der Autoradioantenne, heute ist es eine Signatur die seine high-tech Ausrüstung und i-net Verbindung mit high-speed dokumentiert.

Genauere Ergebnisse erhältst du nur, wenn du größere Dateien mittels downloadmanager anforderst.
High-Tech
Newbie
Beiträge: 77
Registriert: 21.11.2010, 22:38

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von High-Tech »

Hi, gerade das "bis zu" ist genau das Problem weshalb ich mir ja informiere welche Rechte ich nach Installation habe wenn der gewünschte Downloadspeed kaum hergeht oder das Internet an sich z.B. instabil läuft?

Bzgl. Speedtest da wollte ich sowieso dann ein 500mb großes Testfile z.B. von meinem Rootserver ziehen, denke das ist die Beste Möglichkeit.

mfg
noidea
Newbie
Beiträge: 22
Registriert: 17.11.2010, 21:10

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von noidea »

High-Tech hat geschrieben:Bzgl. Speedtest da wollte ich sowieso dann ein 500mb großes Testfile z.B. von meinem Rootserver ziehen, denke das ist die Beste Möglichkeit.
mfg
nicht mal das. selbst dein dedi kann an einem ausgelastetem port hängen. nutze einfach einen downloadmanager und du wirst den speed sehen. wenn du mit der leitung dann absolut nicht zufrieden bist und die werte nicht stimmen, kannst du eine störmeldung aufgeben. wenn du in einem neu ausgebauten gebiet wohnst, kann es teilweise schon etwas überlastet sein. KD baut aber alle gebieter immer weiter aus. aber schneller als die 3000er wird es definitiv sein ;)
Benutzeravatar
Kabelmensch
Insider
Beiträge: 2644
Registriert: 29.01.2007, 21:21
Wohnort: Leipzig

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von Kabelmensch »

packetloss hat geschrieben:Internet über Kabel hat nicht unter der Reichweitenproblematik zu leiden, welche die verfügbare Bandbreite bei DSL Anschlüssen je nach länge der Kupferleitung zum Kunden limitiert.
:streber: Im Oberlehrermodus möcht ich Dir sagen müssen, daß das so nicht stimmt. Allerdings fangen fühlbare Bandbreiteneinbußen erst bei einer Entfernung von 120 bis 150 km an ...
kabelmensch.de
packetloss
Newbie
Beiträge: 74
Registriert: 11.11.2010, 12:41

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von packetloss »

Der Oberlehrer hat im Prinzip Recht, nur ist der Einwand auf Deutschland bezogen irrelevant, da kein Mensch, selbst im abgelegensten Kuhdorf, über 100km von der Gegenstelle entfernt wohnt, sofern sein Haushalt mit Kabel versorgt ist natürlich. :)
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von Scraby »

High-Tech hat geschrieben: Ich formuliere die Frage mal kurz und knapp:
Kann ich nach Installation durch den Techniker und somit der Bereitstellung des Internets den Vertrag kündigen, wenn ja wielange habe ich Zeit?
Dann antworte ich auch nur kurz und knapp. Du hast (außer im Handel) ab Erhalt der Auftragsbestätigung 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen. Auch bei bereits erfolgter Installation.
High-Tech
Newbie
Beiträge: 77
Registriert: 21.11.2010, 22:38

Re: Kabel Deutschland beauftragt - Welche Rechte?

Beitrag von High-Tech »

Vielen Dank. Und das beginnt ab dem Moment wo ich den Auftrag auf der Website ausgefüllt habe oder ab Samstag wo ich das Schreiben mit allen AGBs Infos usw. von KD erhalten habe oder erst ab dem Tag wo die Installation und Freischaltung des Produkts erfolgt ist?

Eine 16k wäre schon zufriedenstellend, alles eig. über DSL 3000 :grin:
Denke bzw. bin aber doch zuversichtlich 32mbit zu bekommen, immerhin die Aussage von packetloss ist schon sehr zuversichtlich weil denke unser Netz vor Ort ist soweit ok. Unser Haus ist etwa ~20-25 Jahre alt dementsprechend auch die Leitungen auch in der Straße.
Aber HD ARD geht ja auch her daher denke ich klappt das schon (hoffentlich :D )