Wer darf in MFH die Anschlußdose an den NE4 anschließen?

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Ed_von_Schleck
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Wer darf in MFH die Anschlußdose an den NE4 anschließen?

Beitrag von Ed_von_Schleck »

Hallo zusammen,

ich schreibe im Auftrag einer Freundin, die kein Internet besitzt und bei KDG einen Kabelanschluss beantragt hat.

Die Sache ist folgende:

Sie hat vor ca. 4 Wochen bei KDG einen Kabelanschluss für Ihre Wohnung in einem MFH beantragt. Bisher hat sie die TV Sender über DVB-T empfangen. Da aber seit 1.11. die RTL Sender weggefallen sind, wollte sie nun auf Kabel umsteigen.

In Ihrem Haus besitzen bereits mehrere Parteien einen Anschluss bei KDG, die diese aber alle selber beantragen müssen, da nichts über die Mietnebenkosten abgerechnet wird. Das ist also an sich auch nicht das problematische. Die Dose im Wohnzimmer habe ich schon überprüft. Es kommt kein Signal durch!

Es ist mehr das Problem, dass Ihre Anschlussdose im Wohnzimmer nicht an den Hausverteiler anschlossen ist und dies nun ein Techniker übernehmen sollte. KDG sagt aber, dass sie das nicht können und es Sache des Vermieters/Der Hausverwaltung sei. Diese sagen Ihr aber wiederum, dass sie das nicht können und KDG das doch bitte tun sollte. Und so geht das ungefähr schon seit 14 Tagen. Jeder schiebt es dem anderen zu und keiner will die Arbeit übernehmen. Die Arme ist nun schon völlig am Verzweifeln und ist auch bereit dafür zu bezahlen, dass sich endlich eine Lösung einstellt. Nur selbst hier beißt sie sich die Zähne aus.

Die Frage ist nun, ob das auch jeder X-beliebige andere Techniker ausführen darf, da ja eigentlich nur die Leitung von Ihrer Anschlussdose im Wohnzimmer an den Hausverteiler anschlossen werden muss?! Das ist doch eigentlich keine große Sache?! Ich weiß eben nur nicht, ob das auch jemand anderes, als KDG darf?

Kann mir hier jemand bitte Auskunft geben, das wäre echt total nett.

Viele Grüße

Ed
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schubidoo
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Re: Wer darf in MFH die Anschlußdose an den NE4 anschließen?

Beitrag von schubidoo »

so wie du es schilderst ist es ein vertrag ohne NE 4 Service.
heisst, deine freundin ist vom ÜP selber an verantwortlich wenn es mal zu störungen kommt. bedeutet im umkehrschluss, selber anklemmen, also mit eigenem Techniker.

Oder aber Variante die MANCHMAL funktioniert. Störungshotline anrufen, Totalausfall melden, nix von An / Abklemmung erwähnen, Termin vereinbaren. Manche Techniker klemmen dann an, manche aber auch nicht. Kostet dann aber meines Wissen nach 99,50.
Weil eigener Zuständigkeitsbereich deiner Freundin.

Ohne jetzt aber die genaue Vertragslage zu kennen übernehme ich keinerlei Gewähr für die obige Aussage.
Ed_von_Schleck
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Re: Wer darf in MFH die Anschlußdose an den NE4 anschließen?

Beitrag von Ed_von_Schleck »

Stimmt. Der Vertrag ist ohne Service.

Man hat Ihr das auch so gesagt. Interessanterweise hat Ihr ständiges Generve bei der Hotline von KDG scheinbar Früchte getragen. Die wollen Ihr jetzt in ca. 14 Tagen einen Techniker vorbeischicken und die Buchse ans Hausnetz anschließen und das auch für "nur" 50 Euro.

Ich bin gespannt, ob es was wird.

Aber so wie ich Dich jetzt ja verstanden habe, kannst sie auf alle Fälle auch selbst einen Techniker beauftragen, der das macht.

Danke für die Informationen...

Gruß

Ed