gebrauch vom Wiederrurecht

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Schneemann86
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gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von Schneemann86 »

Guten Tag,

es geht um folgendes :

Meine Mutter hatte Sich einen Kabelanschluss zusammen mit einen Degitalreciver bestellt, hat Sich anschließend aber doch für eine Satellitenschüssel entschieden.

Als das Packet dann von KBD gekommen ist mit der Hardware und den Unterlagen habe wir den Retourschein ausgefühlt und angegeben das wir damit vom Widerrufsrecht des ganzen Vertrages gebrauch machen ( komplett packet Anschluss + DR) und das ganze zurück geschickt!

Nach zwei Monaten hat meine Mutter dann aber eine Rechnung bekomme für die zwei Monate für den Anschluss darauf hin habe ich bei der Hotline angerufen wo die zu mir sagten das die davon ausgegangen sind das Sie eben nur Analog schauen möchte anstatt Digital ich habe dann zu der Frau gesagt das dass überhaupt keine Sinn ergibt warum sollte man Analog schauen wenn der der DR eh im Packet kostenlos enthalten ist !

Sie überleget kurz und sagte mir dann das ich recht habe und das ganz schriftlich schildern soll und an den Kundenservice schicken !


Alles klar habe ich dann gemacht , als Antwort bekam ich kurz und knapp das die eine vollmacht brauchen da ich ja nicht der Kunde bin oder einen Kündigung meiner Mutter !

Habe darauf hin noch einmal zurück geschrieben und gefragt wozu die Vollmacht bzw. ein Kündigung da meine Mutter ja nicht zum nächst möglichen Termin kündigen möchte sondern ja erst überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen sei durch das zurück schicken der Hardware und eben da bei Schreiben das wir vom Vertrag zurück treten.

Haben das ganze auch Fristgerecht zurück geschickt gleich am nächsten Tag nach erhalt !


Sind die nun bei KD so blöd das die die Kündigung nicht anerkennen oder haben wir einen Fehler gemacht ?!


Habe auch nichts in den Angaben zum Widerrufsrecht damals gefunden das der Anschluss separat gekündigt werden muss !


Was würdet ihr an meine/unsere stelle machen sofern wir im recht sind ?!


Danke schon mal
nightmaro
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von nightmaro »

D.h. Sie hat keinen Brief geschrieben und den Vertrag wiederrufen, sondern nur das Paket zurückgeschickt?
Schneemann86
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von Schneemann86 »

ja genau Sie hat eben auf dem Retourscheind als grund für das zurück schicken des Dr angeben das Sie damit vom Vetrag zurück t.

In der Wiederrufsbelehrung stand auch geschrieben das es ausreicht !
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schnullimulli
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von schnullimulli »

Das Paket geht doch an eine ganz andere Anschrift als der Kundenservice von Kabeldeutschland hat. Ist doch klar, dass das nicht geklappt hat.
Den widerruf hättet Ihr an den Kundenservice schicken müssen. Und in der Widerrufsbelehrung stand es drauf das es ausreicht darauf einen Hinweis zu schreiben??? :confused:
Zuletzt geändert von schnullimulli am 03.12.2010, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
LG
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exkarlibua
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von exkarlibua »

schnullimulli hat geschrieben:Das Paket geht doch an eine ganz andere Anschrift als der Kundenservice von Kabeldeutschland hat. Ist doch klar, dass das nicht geklappt hat.
Den widerruf hättet Ihr an den Kundenservice schicken müssen. Und in der Widerrufsbelehrung stand es drauf das es ausreicht daraif einen Hinweis zu schreiben??? :confused:
"Müssen" auf jeden Fall nicht. Das hätte nur die Unbequemlichkeiten erspart, dass man jetzt gezwungen wird hin- und herzuschreiben.
Und das nur, weil KDG nicht in der Lage ist die Informationen aus zwei eigenen Adressen zu koordinieren.

Rechtlich ist mit dem Zurückschicken unter Angabe des Grundes an die von KDG auf dem Retourenschein selber benannte Stelle alles Erforderliche ausreichend erfüllt worden.
wolkenkrieger
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von wolkenkrieger »

exkarlibua hat geschrieben:Rechtlich ist mit dem Zurückschicken unter Angabe des Grundes an die von KDG auf dem Retourenschein selber benannte Stelle alles Erforderliche ausreichend erfüllt worden.
Rechtlich wäre sogar das alleinige Zurückschicken OHNE Angabe eines Grundes bereits ausreichend gewesen. Der Fallstrick jetzt dürfte nur dieses unsägliche Gebahren sein, wonach man digital UND analog stornieren muss, damit KDG begreift, dass man keinen Vertrag haben will.
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exkarlibua
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von exkarlibua »

wolkenkrieger hat geschrieben:... Der Fallstrick jetzt dürfte nur dieses unsägliche Gebahren sein, wonach man digital UND analog stornieren muss, damit KDG begreift, dass man keinen Vertrag haben will.
Nur, mit welcher Berechtigung eigentlich?
Es gibt bei KDG keine "Nur-Analoganschlüsse" für Direktkunden. Es gibt nur alles oder nichts.
Da kann ich hinterher nicht daherkommen und irgendwas künstlich auseinander dividieren zu wollen.
Das wären ja Methoden wie bei 1&1 (dem größten Piratenladen weit und breit).
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Nibelungen
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von Nibelungen »

Der Vertrag/Vertragsversuch läuft auf Deine Mom. Also muß sie auch den Schriftverkehr führen. Wenn Du was schreibst - also ich mein "da könnte jeder kommen".

Schreib alles nochmal, aber sie soll unterschreiben. Erklär es ihr natürlich vorher. Dann ist diese Unbequemlichkeit vom Tisch.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Kabelmensch
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von Kabelmensch »

exkarlibua hat geschrieben: Es gibt bei KDG keine "Nur-Analoganschlüsse" für Direktkunden. Es gibt nur alles oder nichts.
Schalf.
Es gibt den "Digitalen Kabelanschluß" ohne Receiver mit der Möglichkeit, den Receiver jederzeit nachfordern zu können.
Da ist dann "nur" der Analogteil eingebucht ...
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exkarlibua
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Re: gebrauch vom Wiederrurecht

Beitrag von exkarlibua »

Kabelmensch hat geschrieben:
exkarlibua hat geschrieben: Es gibt bei KDG keine "Nur-Analoganschlüsse" für Direktkunden. Es gibt nur alles oder nichts.
Schalf.
Es gibt den "Digitalen Kabelanschluß" ohne Receiver mit der Möglichkeit, den Receiver jederzeit nachfordern zu können.
Da ist dann "nur" der Analogteil eingebucht ...
Nee, gibts nicht (mehr?)
http://www.kabeldeutschland.de/fernsehe ... hluss.html

Wenn ich überall das gleiche zahlen muss, ist auch überall das gleiche drin, auch wenn ich den angebotenen "Miet"-Receiver nicht nutze.