Ist es Storniert oder nicht?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Ist es Storniert oder nicht?
Momentan sind die bei der Inbound-Hotline total überfordert und sagen fast nur ja und amen
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Re: Ist es Storniert oder nicht?
ErstensSaschispatz hat geschrieben:Und wie er das kann.
Der Inet/Phone Vertrag ist ein ganz normaler Vertrag zwischen 2 Parteien (KDG und Kunde)
Vom Gesetzt her könnte er ihn sogar 14 Tage nach Vertragsbeginn wiederrufen. Das sogar ohne einen Grund anzugeben.
Vertragsbeginn ist halt sobald der Anschlüss läuft.
Es gab zwar mal eine Firmeninfo seitens KDG das der Kunde das nicht kann, aber juristisch ist die Sachlage klar.
Abgesehen davon sind die MB im Saturn und Co ähnlich aufdringlich wie die an der Haustür. Vielleicht wollte er ja nur einen Kühlschrank kaufen udn wurde angesprochen.
Nein, im Handel abgeschlossene Verträge haben absolut kein Widerrufsrecht.
Zweitens
Ich empfehle Dir dringend das Studium des Bürgerlichen Gesetzbuches, um künftig mit mehr Wissen Kompetenz zu zeigen.
Hier zu finden: http://rechtliches.de/info_BGB.html
Drittens
Die Typen, die bei Händlern im Laden stehen, sind Angestellte des Händlers oder Promoter - keinesfalls MB.
Viertens
Ich empfehle außerdem http://www.kabelmensch.tv/doc/Hinweis.mpg
(edit hat flipptehler korrigiert)
Zuletzt geändert von Kabelmensch am 17.12.2010, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.
kabelmensch.de
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Re: Ist es Storniert oder nicht?
wow!
ich bin überweltigt von so viel schnellen antworten.
nachdem sich hier wohl auch rechtler aufhalten, mal eine rechlichere frage:
kann ich jetzt noch vom vertrag zurücktreten?
gemäß § 323 Abs. 1 BGB heißt es, ich kann vom vertrag zurück treten, wenn die leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wird und eine angemessene frist für die nacherfüllung verstrichen ist.
jetzt ist es so, ich habe den vertrag am 16.10. in auftrag gegeben.
der vertrag wird ja erst mit der erfüllung geschlossen.
am 1.11. hätte der vertrag beginnen sollen.
da bis zum 1.12. nicht passiert ist, habe ich eine frist bis zum 07.12. gesetz.
bis heute (17.12.) habe ich weder eine verbindliche antwort noch eine rückmeldung erhalten.
frage, ist die frist damit angemessen und wirkt daher § 323?
ich bin überweltigt von so viel schnellen antworten.
nachdem sich hier wohl auch rechtler aufhalten, mal eine rechlichere frage:
kann ich jetzt noch vom vertrag zurücktreten?
gemäß § 323 Abs. 1 BGB heißt es, ich kann vom vertrag zurück treten, wenn die leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wird und eine angemessene frist für die nacherfüllung verstrichen ist.
jetzt ist es so, ich habe den vertrag am 16.10. in auftrag gegeben.
der vertrag wird ja erst mit der erfüllung geschlossen.
am 1.11. hätte der vertrag beginnen sollen.
da bis zum 1.12. nicht passiert ist, habe ich eine frist bis zum 07.12. gesetz.
bis heute (17.12.) habe ich weder eine verbindliche antwort noch eine rückmeldung erhalten.
frage, ist die frist damit angemessen und wirkt daher § 323?
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Re: Ist es Storniert oder nicht?
Es wird dir keiner in einem Forum "Rechtsbeistand" bzw. "Rechtshilfe" anbieten.
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Re: Ist es Storniert oder nicht?
Der Rat von spooky erscheint mir auch das sinnvollste, denn hier wird wieder bunt gemischt, aber nichts so recht gelöst.
Du willst wissen, ob du vom Vertrag zurücktreten kannst und hast dazu mal willkürlich etwas aus dem BGB genommen ohne zu prüfen, ob es hier auch passt.
Die allererste Frage ist doch, und die stellst du dir ja später selbst auch, existiert denn überhaupt ein Vertrag?
Oder ist es nicht vielmehr so, dass du erst ein Angebot abgegeben hast, das noch nicht angenommen wurde?
Dann sollte die Frage lauten: Bin ich noch an mein Angebot gebunden?
Wenn du nicht mehr willst, teil KDG mit, dass du dich nicht mehr an das Angebot gebunden fühlst, da eine unverhältnismäßig lange Zeit vergangen ist, ohne dass KDG dieses Angebot angenommen hätte.
Aber erwähne keine Rechtsgrundlagen, denn garantiert erwischt du die falsche. (323 passt schon mal nicht)
Du willst wissen, ob du vom Vertrag zurücktreten kannst und hast dazu mal willkürlich etwas aus dem BGB genommen ohne zu prüfen, ob es hier auch passt.
Die allererste Frage ist doch, und die stellst du dir ja später selbst auch, existiert denn überhaupt ein Vertrag?
Oder ist es nicht vielmehr so, dass du erst ein Angebot abgegeben hast, das noch nicht angenommen wurde?
Dann sollte die Frage lauten: Bin ich noch an mein Angebot gebunden?
Wenn du nicht mehr willst, teil KDG mit, dass du dich nicht mehr an das Angebot gebunden fühlst, da eine unverhältnismäßig lange Zeit vergangen ist, ohne dass KDG dieses Angebot angenommen hätte.
Aber erwähne keine Rechtsgrundlagen, denn garantiert erwischt du die falsche. (323 passt schon mal nicht)