[IANAL]
Und sich selbst strafbar macht und bei einem möglichen Rechtsstreit seine Position schwächt.
Aber mal ganz normal gesagt, Hotline anrufen und dein Internet als gestört melden, die gucken ins System und stellen fest: Modem nicht erreichbar. Du sagst, hab schon Strom an und aus gemacht und du bittest darum das Sie nen Techniker schicken. Der wird merken OOOH im Übergabe Punkte ist ne Brücke raus und macht Sie wieder rein. Ich bezweifle aber das irgendwer hier einen Fehler zugeben wird.
Kompletter Kabelanschluss trotz Vertrag abgeklemmt
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kompletter Kabelanschluss trotz Vertrag abgeklemmt
Ja, ich muss KD ein Zutrittsrecht gewähren. Da ich nicht da war, habe ich denen gar nichts gewährt! Daher werde ich den SUB heute... irgendwann halt vorerst nicht mehr auf mein Grundstück lassen, bevor ich das nicht mit meinem Anwalt geklärt habe.Scraby hat geschrieben:Der Übergabepunkt ist Eigentum der Kabel Deutschland und Zutritt zu diesem muss gewährt werden. Da du (un)wissentlich deinen Kabelanschluss beendet hast und diese Leistung kostenpflichtig ist, darf KDG auch an den HÜP, um den Filter zu setzen.
Fristsetzung war unmissverständlich: SOFORT! Der Sub hat wissentlich und ohne Rücksprache den gesamten Anshluß abgeklemmt. Durch dieses Vorgehen weiß KD bzw. der Sub, daß das Internet nicht funktionieren kann! (Brücke ist ja definiv falsch gesteckt (Beweise gesichert, Expertise eingeholt))Scraby hat geschrieben: Das man dir ausversehen alles gesperrt hat ist nicht korrekt. Ein Sonderkündigungsrecht könnte bestehen, wenn man den Anschluss nicht schnellstens wieder herstellt. Dazu gehört aber auch eine angemessene Fristsetzung.
Daher werde ich von meinem Sonderündigungsrecht gebrauch machen und dieses von meinem Anwalt bei KD einreichen und durchsetzen.
Auch hier nochmal: "Filter setzen" bedeutet doch: Kunde darf kein TV mehr empfangen, nur noch Internet. D.h. hier haben wir das "wissentlich". Da ich einen Vertrag mit KD habe (was ich denen am Telefon immer wieder versucht hab, klar zu machen), wir KD auch die Konsequenzen bekommen. Oder gebt Ihr Euer neues Auto (in der Gewährleistungszeit) direkt zum Zulieferer-Werk, wenn z.B. eine einzelne Zuliefer-Komponente defekt ist oder zum Auto-Hersteller direkt? Macht auch keiner, da ihr ja nen VW gekauft habt und nicht alleinige Teile ZB von Siemens-VDO!Scraby hat geschrieben: Bezüglich der von die angesprochen "angeblichen" Rücksprache des Subunternehmers bei Kabel Deutschland. Kann ich dir sagen, dass es diese nie gab. Der SUB erhält die Auskungt "Filter setzen" und fertig. Selbst wenn er bei KDG angerufen hätte, hätte man ihm auch nur mitgeteilt, dass du den Kabelanschluss gekündigt hast. Dieser Anruf fand zu 99% nie statt.
Ich bin gespannt, wie das heute weiter geht....
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Re: Kompletter Kabelanschluss trotz Vertrag abgeklemmt
Dann fahren die Jungs halt wieder, fürs Warten bezahlt die keiner.hoschi42 hat geschrieben:Ja, ich muss KD ein Zutrittsrecht gewähren. Da ich nicht da war, habe ich denen gar nichts gewährt! Daher werde ich den SUB heute... irgendwann halt vorerst nicht mehr auf mein Grundstück lassen, bevor ich das nicht mit meinem Anwalt geklärt habe.Scraby hat geschrieben:Der Übergabepunkt ist Eigentum der Kabel Deutschland und Zutritt zu diesem muss gewährt werden. Da du (un)wissentlich deinen Kabelanschluss beendet hast und diese Leistung kostenpflichtig ist, darf KDG auch an den HÜP, um den Filter zu setzen.
Anmaßend ist nicht angemessen, auch wenns ähnlich klingtFristsetzung war unmissverständlich: SOFORT!Scraby hat geschrieben: Das man dir ausversehen alles gesperrt hat ist nicht korrekt. Ein Sonderkündigungsrecht könnte bestehen, wenn man den Anschluss nicht schnellstens wieder herstellt. Dazu gehört aber auch eine angemessene Fristsetzung.
Wie schon gesagt, dem Subunternehmer ists vollkommen egal, was er da tut, er bekommt Geld dadurch, dass er tut, was ihm KDG sagt. Ob nun ein Fehler bei KDG enstanden ist oder beim Sub falsch gearbeitet wurde, spielt erstmal keine Rolle.Der Sub hat wissentlich und ohne Rücksprache den gesamten Anshluß abgeklemmt.
Da muss ich doch mal fragen, was du mit einem augenscheinlich nicht autorisierten Techniker an einer fremden Datenübertragungseinrichtung machst - die erste Handlung, die auf 2 Seiten Thread überhaupt einen Rechtsanwalt gebraucht hätte - allerdings seitens KDG.Durch dieses Vorgehen weiß KD bzw. der Sub, daß das Internet nicht funktionieren kann! (Brücke ist ja definiv falsch gesteckt (Beweise gesichert, Expertise eingeholt))
Angemessene Fristsetzung und Herstellung des vereinbarten Zustandes wär die Konsequenz, mit viel Glück gibts noch ein paar Euro Gutschrift auf der nächsten Rechnung.Da ich einen Vertrag mit KD habe (was ich denen am Telefon immer wieder versucht hab, klar zu machen), wir KD auch die Konsequenzen bekommen.
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Re: Kompletter Kabelanschluss trotz Vertrag abgeklemmt
Wenn diese Brücke so offensichtlich ist und man da ran kommt, dann viel Spaß mit dem Beweis, dass die KDG bzw. deren SUB's überhaupt daran waren. Gemeinerweise könnte man sogar behaupten, Du hast das selbst gemacht, weil Du ein Sonderkündigungsrecht erwirken willst.hoschi42 hat geschrieben: (Brücke ist ja definiv falsch gesteckt (Beweise gesichert, Expertise eingeholt))
Wäre es ein KDG-SUB gewesen, wäre im Hausübergabepunkt ein Schalter umgelegt worden, dieser dann verplombt worden.
Das kann man ohne Lösen der Plombe nicht sehen, womit Du Dich dann allerdings strafbar gemacht hättest.
Mache doch mal bitte ein Foto, wo da eine Brücke fehlen soll.
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