Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

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plex
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Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von plex »

Hallo liebe Kabel-Gemeinde,

ich habe in meiner Wohnung zwei Multimedia-Dosen (Schlaf- und Wohnzimmer), wovon leider nur die im Schlafzimmer funktioniert. Da ich bisher noch nicht wirklich die Muße hatte, mich darum zu kümmern, habe ich einfach ein Kabel vom Schlafzimmer ins Wohnzimmer gelegt.

Allerdings wäre es mir natürlich lieber, wenn ich die Dose im Wohnzimmer nutzen könnte.
Von der Wohnungsbaugesellschaft (degewo) wurde zunächst ein Elektriker geschickt, der mir allerdings nur bestätigen konnte, dass auf der Dose keinerlei Signal liegt und das Kabel wohl einfach nicht am Hausverteiler angeklemmt ist. Dieser ist allerdings zugesperrt und es hat angeblich nur ein KD-Techniker darauf Zugriff.

Die degewo meinte, dass sie damit dann nichts zu tun haben und ich mich direkt an KD wenden soll. KD schiebt das Ganze aber umgekehrt der degewo in die Schuhe, da es sich ja um den generellen Hausanschluss handelt und somit nicht ich selbst, sondern die Gesellschaft der Vertragspartner sei. Trotzdem wird mir von der degewo versichert, dass sie für die Kabel-Geschichten nicht zuständig seien.

Kurzum: Ich bin allmählich doch leicht genervt, dass es wegen einer so simplen Kleinigkeit so ein Hin und Her gibt. Das Kabel anzuklemmen wäre in fünf Sekunden erledigt, es braucht halt nur jemanden mit dem Schlüssel für den Kasten. :roll:

Weiß man denn, wer nun wirklich dafür zuständig wäre?
Und gäbe es evtl. die Möglichkeit, einfach selbst irgendeinen Techniker zu beauftragen, über eine KD-Partnerfirma oder so? Das Geld wäre es mir durchaus wert.

Vielleicht noch als Hintergrundinfo: Kabel Analog wird über die Mietnebenkosten abgerechnet, ich bin darüberhinaus aber direkt bei KD Digital- und Internet-Kunde.

Ich bin gespannt auf eure Antworten. ;)

Tim
Kholdan Brehn
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Registriert: 17.02.2009, 21:09

Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von Kholdan Brehn »

plex hat geschrieben:Hallo liebe Kabel-Gemeinde,

...
Kurzum: Ich bin allmählich doch leicht genervt, dass es wegen einer so simplen Kleinigkeit so ein Hin und Her gibt. Das Kabel anzuklemmen wäre in fünf Sekunden erledigt, es braucht halt nur jemanden mit dem Schlüssel für den Kasten. :roll:
...
Meine Erfahrungen bezüglich Schlüssel und Verteilerkästen:
Techniker schaut in den Keller, schaut auf den Verteilerkasten.
Fragt: "Haben Sie einen Schlüssel dafür?"
Ich: "Nö. Sie?"
Techniker: "Nein, aber eine Kombizange."
Problem minimalinvasiv gelöst :)
plex
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Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von plex »

Kholdan Brehn hat geschrieben: Techniker: "Nein, aber eine Kombizange."
Problem minimalinvasiv gelöst :)
So geht's natürlich auch, aber am Ende muss man dann noch den ganzen Kasten bezahlen. :twisted:
Saschispatz
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Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von Saschispatz »

Das sinnvollste ist eine Störung zu melden.
Dir wird am Telefon zwar gesagt das bei selbstverschulden der Einsatz bezahlt werden muss, aber du kannst ja nichts dafür das du da nicht dran kommst.
Der Techniker wird dann zum vereinbarten Termin vorbeikommen und die Dose wieder in Betreib nehmen.


Aufbrechen würde ich den Kasten nicht, musst nicht nur die ganze Geschichte bezahlen sondern bekommst noch ne Anzeige dazu :-)


Nachtrag:
Die Frage weiterhin ist ob das Kabel wirklich da runter geht.
Ich würde das vorher prüfen. Eine Vollsternverteilung ist sehr selten, meist ist es eher ein Wohnungsstern (1 Kabel pro Wohnung). Es könnte auch durchaus sein, dass die Dose im Wohnzimmer eine Durchgangsdose ist und einen Kurzschluss am Ausgang oder gar einen defekt hat.
Zuletzt geändert von Saschispatz am 25.01.2011, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
plex
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Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von plex »

Die Dame von der Technik-Hotline sagte mir, dass ich "auf keinen Fall"(!) eine Störungsmeldung aufgeben soll, da ich sonst wieder bei ihr lande und sie mir nicht helfen kann. :|
Saschispatz
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Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von Saschispatz »

Schön das die dir das sagt.
Aber es ist eine Störung. Du hast eine Antenndose die nicht funktioniert. Was soll denn eine Störung sein wenn nicht das.
plex
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Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von plex »

Also zumindest gehen durch den Kabelkanal im Wohnzimmer noch weitere Kabel nach oben, und das der Anschlussdose entsprechend nach unten Richtung Keller. Es dürfte sich also tatsächlich um eine separate Verkabelung handeln.

Jedenfalls schon mal Danke, das mit der Störung klingt plausibel, ich werde das mal auf diese Weise probieren. ;)
weihnachtsmann
Insider
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Registriert: 16.11.2009, 21:46

Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von weihnachtsmann »

Saschispatz hat geschrieben:Das sinnvollste ist eine Störung zu melden.
Dir wird am Telefon zwar gesagt das bei selbstverschulden der Einsatz bezahlt werden muss, aber du kannst ja nichts dafür das du da nicht dran kommst.
Der Techniker wird dann zum vereinbarten Termin vorbeikommen und die Dose wieder in Betreib nehmen.
und was macht sie bei einem NE3 Vertrag? wo sie garnich melden DARF ???
Rob
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Registriert: 25.01.2011, 17:13

Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von Rob »

Es ist immer wieder schön zu sehen was aus theoretischen Ausschreibungen dann in der Praxis wird.

Habe nochmal kurz in die Ausschreibungsunterlagen geschaut und gesehen, dass damals ausgeschrieben war, dass der Anbieter bis zum GÜP (Gebäudeübergabepunkt im Keller) zuständig ist. Die degewo wartet die Hausverteilnetze und kassiert dafür ein Wartungsentgelt zusätzlich zur Netzmiete, die sich in Höhe der Baukosten (zzgl. einer 23 % Verzinsung) beläuft.

Es kann jetzt aber sein, dass du in der Todesfalle gelandet bist, da die KDG die Hausverteilnetze gebaut hat und deine Dose wahrscheinlich noch in die Gewährleistung fällt. Und jetzt sagt die KDG: degewo wartet! und die degewo sagt: Ist Gewährleistung der KDG!

Sorry für dich und deiner Nerven, aber einen der beiden würde ich packen und schütteln - und keine Sorge, es trifft - egal wen - nicht zu Unrecht!
Saschispatz
Fortgeschrittener
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Registriert: 08.12.2010, 23:59

Re: Nur eine Kabelbuchse funktionstüchtig - wer zuständig?

Beitrag von Saschispatz »

weihnachtsmann hat geschrieben:
Saschispatz hat geschrieben:Das sinnvollste ist eine Störung zu melden.
Dir wird am Telefon zwar gesagt das bei selbstverschulden der Einsatz bezahlt werden muss, aber du kannst ja nichts dafür das du da nicht dran kommst.
Der Techniker wird dann zum vereinbarten Termin vorbeikommen und die Dose wieder in Betreib nehmen.
und was macht sie bei einem NE3 Vertrag? wo sie garnich melden DARF ???
Wenn ein Abgeschlossener Schrank ist wird es sich nicht um einen Ne3-Vertrag handeln.
Wenn mal ein Ne3-Vertrag vorhanden war, aber aufgrund einer Internet-Installation die Anlage seitens KDG modernisiert und abgesichert wurde übernimmt KDG auch die Verantwortung.
Ich kann doch nicht etwas wegschließen und andere zur Wartung verpflichten.
Ich würde in diesem Fall auf keinen Fall eine Servicepauschale berechnen!!