Ja, so wie es mit widerfahren ist. Erst nachdem ich belegt habe, dass das Gerät vor etlichen Monaten bei ihnen eingesandt wurde, wollten sie die Buchung stornieren. Aber was ist passiert? Die Buchung fiel an, wurde aber mangels Deckung nicht vollzogen. Nachdem ich vorbeugend nochmals bei KD anrief, ob der Storno jetzt durch ist (haben sie bestätigt), kam nochmals eine Abbuchung nach 2 Wochen, diesmal leider mit Deckung und meine andren Buchungen mussten dann, mangels Geld auf dem Konto, storniert werden. Die dabei anfallenden Strafgebühren ersetzt mir KD natürlich nicht (habe nachgefragt, weil die Schuld nicht auf meiner Seite war) . Das sind Sachen, die sogar mein Gemüt hochwallen lassen - ein Spruch: "sieh halt zu, dass immer ausreichend Geld auf dem Konto ist", möchte ich bitte nicht hören. Ich bin Frührentner mit einer Rente, die nur knapp über dem HartzIV-Satz liegt.Pegasus hat geschrieben:Und wer greift ein, wenn die Sendung vor dem Termin zurückgeschickt ist und KDG das Geld trotzdem abbucht.
Auch voll automatisch?
Gebühr für Nichtrücksendung
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Re: Gebühr für Nichtrücksendung
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Re: Gebühr für Nichtrücksendung
Da braucht eigentlich auch keiner einzugreifen.Pegasus hat geschrieben:Und wer greift ein, wenn die Sendung vor dem Termin zurückgeschickt ist und KDG das Geld trotzdem abbucht.
Auch voll automatisch?
Wenn die Retoure ordnungsgemäß eingebucht wurde, werden die Gebühren nicht erhoben.
Es hängt alles an der Einbuchung der Geräte in der Logistik in Euskirchen.
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