Seit 3Wochen Störung

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puschtie
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Seit 3Wochen Störung

Beitrag von puschtie »

Hi,

ich wollte mal hier im Form bezüglich meiner Störung anfragen.

Vor etwa 3Wochen habe ich eine Störung bei KD gemeldet, weil mein Fernsehen (Bildqualität) immer schlechter geworden ist und schließlich ganz tot war.
Nun war ein Techniker da, hat auch bestätigt das wohl das Kabel absäuft und meinte er kommt noch mal wieder mit einem Kollegen um den Fehler richttig einzumessen.
Seitdem keine Reaktion mehr, bei der KD Hotline habe ich dies bereits bemängelt und mit wurde gesagt, es meldet sich jemand.

Nun meine Frage, ich würde sowieso gerne aus diesem Vertrag raus, leider hat sich im Oktober mein Vertrag um 12Monate verlängert.

Ab wann meint Ihr, kann man mit "ausserordentlicher Kündigung" drohen.
Oder macht es eventuell nach 3Wochen jetzt schon Sinn, einen Termin zu setzen bis wann das Fernsehen wieder funktionieren soll - um dann mit einer Kündigung zu drohen.
Was ist mit Regressforderungen im Allgemeinen?

Ich arbeite selbst bei der Telekom und mir iist bewusst, dass wenn ein Kabelfehler vorliegt, bei dem vermutlich auch irgendwo die Straße aufgegraben werden muss, es sich auch hinziehen kann mit der Entstörung, aber dass nach 3Wochen noch nicht einmal der Techniker wieder da war um überhaupt einmal den Fehler einzugrenzen finde ich nicht so prall.
igneousROCKs
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von igneousROCKs »

hier ein Auszug der AGB, vielleicht hilft er dir ja ...

8. vertragslaufzeit und kündigung
8.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere
12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit
gekündigt wird. Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Express digital
(digitaler Mehrnutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen,
endet dieser unbeschadet des vorgenannten automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden
Objekt oder mit Ende des digitalen Mehrnutzervertrags.
8.2. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende
gekündigt werden.
8.3. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären.
8.4. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Kabelanschluss betriebsfähig bereitgestellt
wurde oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er
Kabel Deutschland die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge
der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen zu ersetzen,
jedoch nicht über den Betrag des Erschließungsbeitrages hinaus.
8.5. Beide Parteien sind insbesondere im Falle einer wesentlichen Vermögensverschlechterung der
jeweils anderen Partei, die die Vertragserfüllung gefährdet, zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt.
8.6. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
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Bubblegum
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von Bubblegum »

Nachdem die Störung bereits gemeldet und bekannt ist, kannst Du zwecks der Beseitigung natürlich eine angemessene Frist setzen. Sollte diese verstreichen und ist keine Besserung in Sicht ist eine Kündigung durchaus möglich - sofern die Ursache des Ausfalls KD zu vertreten hat.

Die schriftliche (!) Mitteilung sollte KD bewegen, den Auftrag zur Entstörung intensiver anzugehen. Parallel solltest Du bei einem Totalausfall darauf hinweisen, dass zukünftig keine Zahlung mehr erfolgen wird und eine Erstattung des Ausfallzeitraumes verlangt wird. Weiterführende Regressansprüche sehe ich da nicht.
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Tobi74
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von Tobi74 »

Auf jedenfall schriftlich per Einschreiben an "Geschäftsführung und Beschwerdemanagement" schreiben.Bei mir ähnlicher Fall, wo sporadisch an unterschiedlichen Tagen und Zeiten alle Sender ausfallen (ausser Sky) ... kommt auch vor das mal 1 Woche keine Probleme sind und dann mal an einem Tag alle 20 Min. kurz ausfällt.
Mehrmalige E-Mails und Beschwerden an den Kundenservice gingen hin und her ... erst eine schriftliche Beschwerde per Einschreiben an oben genannte Stelle bewirkte, das sowohl eine Technikerfirma zur Prüfung des Verteilers/Verstärkers beauftragt wurde, als auch das ich wegen der Unannehmlichkeiten als Entschuldigung mir 2 Monate der Kabelanschluss und die Produkte gutgeschrieben werden (EUR 32,12).
Ist ja eigentlich schon ein Eingeständnis des schlechten Services ....
Kabelanschluß - 10,16 EUR + Kabel Digital - 2,90 EUR (seit 17.06.2009) + Privat HD - 3,00 EUR (seit 10.10.2011)
Pay-TV: Sky Welt + Sky Film + HD-Paket - 42,90 EUR (seit 03.10.2009) / Premiere-Abonnent seit 1993
Smartcard: D08 (ausgegeben von KDG u. Sky darauf mit freigeschaltet - seit 17.02.2012)
Humax iCord Cable
Humax PR-HD1000C
TT-micro C832 HDTV
LCD Philips 32PFL9613D
Blu-Ray Player Philips BDP7300
puschtie
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von puschtie »

Also bei mir ist immer noch nichts passiert. Bei KD kann mir auch niemand etwas sagen, da den Fehler eine externe Firma bearbeitet.

Ich habe der KD nun ein Fax geschickt, dass ich Ihnen eine Frist von 14Tagen setze, damit der Fehler behoben wird. Laut AGB habe ich ja das Recht dazu, wenn diese 14Tage vorbei sind, bin ich grob 1 1/2 Monate ohne Fernsehen.

Wie sieht das, die Frist verstreicht, ich stelle Lastschrift ein und sage, Vertrag gekündigt. Wird Kabel Deutschland da überhaupt drauf eingehen?
Ich habe keine Rechtsschutz und kann mich hier leider auf keinen Rechtsschreit einlassen.
puschtie
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von puschtie »

Hi Leute, da von Kabel Deutschland weiterhin nichts erfolgt ist will ich nun meine Kündigung abschicken, was haltet ihr vom folgenden Text:

Eigene Adresse 21.01.2011


Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring


Außerordentliche Kündigung


Hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen Vertrag mit Kabel Deutschland fristlos rückwirkend zum 14.12.2010.

Seit dem 14.12.2010 ist bei Kabel Deutschland eine Störung meines digitalen Kabelanschlusses gemeldet. Diese konnte bisher nicht behoben werden, noch wurde mir von Kabel Deutschland ein Termin genannt, bis zu dem die Störung behoben werden kann.

Auch die geforderte Stellungnahme in meinem Schreiben vom 30.12.2010 wurde ignoriert.


Ich erwarte auf mein Kündigungsschreiben eine schriftliche Bestätigung durch Kabel Deutschland.



Mit freundlichen Grüßen
XXXXX



Was meint ihr, soll ich noch auf irgendwelche agb bezug nehmen? also zB das das ausserordentliche kündigungsrecht greift, da KD seine 98,5% Verfügbarkeit nicht einhält?
weihnachtsmann
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von weihnachtsmann »

ich würde noch die 98,5% Verfügbarkeit erwähnen ( also das es mittlerweile weniger % sind )
gregorinho
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von gregorinho »

mir wurde heute an der Hotline gesagt, dass das mit den 98,5% nur für Telefon/Internet gelte, nachdem ich mich beschweren wollte, dass ich mitlerweile seit 4 Wochen das bezahlte Produkt nicht nutzen kann, da sie es einfach nicht auf die Reihe kriegen
puschtie
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von puschtie »

hm, hat wer eventuell den punkt in den agb`s ??

Ansonsten bleibt halt meine große Frage - ich habe seit bald 5Wochen kein Fernsehen, habe Ihnen vor 16Tagen eine 14Tage Frist gesetzt, das Problem zu lösen oder zumindest IRGENDEINE Info an mich weiterzuleiten - Nichts

Ist meine Kündigung hier korrekt oder besser bin ich im Recht ??
puschtie
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Re: Seit 3Wochen Störung

Beitrag von puschtie »

hm, also dafür das dies hier das größte Forum bezüglich Kabel Deutschland ist, sind die antworten natürlich nicht so prall, wenn mal eine kommt.

Es muss doch eventuell schon einmal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder eventuell grundsätzlich wissen, welche Rechte ich in diesem Fall habe.

Wäre super, wenn mir hier mal jemand etwas konkretes sagen kann, wollte eigentlich nicht unbedingt einen Anwalt deswegen einschalten, da ich ja vermute das es hier klare Rechte gibt.