Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
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Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
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- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 03.12.2010, 17:29
Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat.
Habe Kabeldeutschland gekündigt und bereits Geräte usw. zurück geschickt. Habe in der Vergangenheit meine Rechnung einmal jährlich per Überweisung im vorraus bezahlt.
Kabel Deutschland sagt mir nun, dass eine Rückzahlung von zuviel bezahlten Gebühren (bei mir 2 Monate - 32 Euro) nur möglich wäre, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegen würde. Diese Aussage ist rechtlich nicht zulässig.
Ich habe Kabel Deutschland bereits mehrfach schriftlich um Überweisung auf mein entsprechendes KOnto gebeten, jedoch keine Reaktion.
Weiß jemand ob es für solche Streitigkeiten eine spezielle Anschrift/Telefon-Nr. gibt bzw. hat ebenfalls ERfahrung damit.
Für einen Tipp wäre ich dankbar.
ich bräuchte mal einen Rat.
Habe Kabeldeutschland gekündigt und bereits Geräte usw. zurück geschickt. Habe in der Vergangenheit meine Rechnung einmal jährlich per Überweisung im vorraus bezahlt.
Kabel Deutschland sagt mir nun, dass eine Rückzahlung von zuviel bezahlten Gebühren (bei mir 2 Monate - 32 Euro) nur möglich wäre, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegen würde. Diese Aussage ist rechtlich nicht zulässig.
Ich habe Kabel Deutschland bereits mehrfach schriftlich um Überweisung auf mein entsprechendes KOnto gebeten, jedoch keine Reaktion.
Weiß jemand ob es für solche Streitigkeiten eine spezielle Anschrift/Telefon-Nr. gibt bzw. hat ebenfalls ERfahrung damit.
Für einen Tipp wäre ich dankbar.
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- Insider
- Beiträge: 2747
- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
Die Erstattung einer Überzahlung erfolgt frühestens nach dem Vertragsende. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, erfolgt dies automatisch. Falls nicht, muß das Erstattungskonto manuell erfasst und die Überweisung des Guthabens eingeleitet werden.
Wenn die Bankverbindung für die Erstattung vorliegt und der Vertrag ausgelaufen ist, die Abschlussrechnung vorliegt sollte der Erstattung dann auch nichts im Wege stehen - außer die Bearbeitung ist verbesserungswürdig ...
Ich würde durchaus noch einen Versuch der telefonischen Nachfrage starten
(entweder über 0800 2 78 70 00 oder 0800 6 64 70 70) und die Veranlassung der Erstattung anmahnen.
Eine Beschwerde geht auch, ob die Bearbeitung dadurch schneller geht glaub ich wegen der festgelegten Erstattungsroutine eher nicht.
Als Adresse gilt die des Kundenservice in Erfurt für das Beschwerdemanagement.
Wenn die Bankverbindung für die Erstattung vorliegt und der Vertrag ausgelaufen ist, die Abschlussrechnung vorliegt sollte der Erstattung dann auch nichts im Wege stehen - außer die Bearbeitung ist verbesserungswürdig ...
Ich würde durchaus noch einen Versuch der telefonischen Nachfrage starten
(entweder über 0800 2 78 70 00 oder 0800 6 64 70 70) und die Veranlassung der Erstattung anmahnen.
Eine Beschwerde geht auch, ob die Bearbeitung dadurch schneller geht glaub ich wegen der festgelegten Erstattungsroutine eher nicht.
Als Adresse gilt die des Kundenservice in Erfurt für das Beschwerdemanagement.
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- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
Hast Du dort jeweils die Kontonummer mit angegeben?Angie Ratlos hat geschrieben:Ich habe Kabel Deutschland bereits mehrfach schriftlich um Überweisung auf mein entsprechendes KOnto gebeten,
Nach Vertragsende löscht Kabel Deutschland die Kontoverbindung!
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- Insider
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- Registriert: 16.11.2009, 21:46
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
würde ein mahnbescheid vom gericht auch funktionieren?
diese sogenannten "gelben briefe" ...
diese sogenannten "gelben briefe" ...
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- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
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- Wohnort: Berlin
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
Normalerweise klärt sich dieses in ca. 5 Minuten hier:
Angie ratlos antwortet aber leider nicht, ob sie in ihren Schreiben eine Bankverbindung angegeben hat.
Ohne die geht es natürlich nicht.
MB-Berlin
Warum also gleich:Bubblegum hat geschrieben: 0800 6 64 70 70
Müßte nicht vor einem Mahnbescheid eine Rechnung an die KDG geschrieben worden sein, die man anmahnen kann?weihnachtsmann hat geschrieben: mahnbescheid
Angie ratlos antwortet aber leider nicht, ob sie in ihren Schreiben eine Bankverbindung angegeben hat.
Ohne die geht es natürlich nicht.
MB-Berlin
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- Newbie
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- Registriert: 03.12.2010, 17:29
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
Danke für die vielen Antworten.
Klar hab ich immer meine Konto-Nr. und BLZ angegeben.
Ich werde es jetzt einfach nochmal telefonisch probieren und wenns dann nicht geht nochmal was schriftlich verfassen.
Mahnbescheid würde schon auch gehen
Nochmal Danke.
Kann dann ja mal berichten ob ich das Geld zurück bekommen habe.
Angie
Klar hab ich immer meine Konto-Nr. und BLZ angegeben.
Ich werde es jetzt einfach nochmal telefonisch probieren und wenns dann nicht geht nochmal was schriftlich verfassen.
Mahnbescheid würde schon auch gehen
Nochmal Danke.
Kann dann ja mal berichten ob ich das Geld zurück bekommen habe.
Angie
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 367
- Registriert: 03.10.2006, 20:03
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Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
du wirst das Geld nach Vertragsende bekommen. Dann wird (wie bei allen Unternehmen) eine Abschlussrechnung erstellt.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 103
- Registriert: 26.01.2011, 09:24
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
2-3 Wochen nach Vertragsende gibt es eine Endabrechnung. Der Zeitpunkt richtet sich nach deinem Zahlungszyklus, den du auch während des Vertrages hattest.
Da nach der Abrechnung das Guthaben auf dem Kundenkonto gebucht ist, wird mit dem nächsten Zahlungslauf eine Überweisung vom System getätigt.
Daher sollte man maximal 6 Wochen nach Vertragsende mit seinem Geld rechnen. Natürlich kann es auch viel schneller gehen.
Ein wenig beschleunigen kann man die Sache, in dem man den Kundenservice kontaktiert (0800/2787000). Die Kollegen werden dann eine Info an die Rechnungsabteilung erstellen und das Guthaben kann somit, auch vor der Abrechnung, auf dem Kundenkonto sein. Demnach würde es auch früher in einen Zahlungslauf kommen und Überwiesen werden
Alles verwirrend. Aber am Ende hat noch jeder sein Geld bekommen
Da nach der Abrechnung das Guthaben auf dem Kundenkonto gebucht ist, wird mit dem nächsten Zahlungslauf eine Überweisung vom System getätigt.
Daher sollte man maximal 6 Wochen nach Vertragsende mit seinem Geld rechnen. Natürlich kann es auch viel schneller gehen.
Ein wenig beschleunigen kann man die Sache, in dem man den Kundenservice kontaktiert (0800/2787000). Die Kollegen werden dann eine Info an die Rechnungsabteilung erstellen und das Guthaben kann somit, auch vor der Abrechnung, auf dem Kundenkonto sein. Demnach würde es auch früher in einen Zahlungslauf kommen und Überwiesen werden
Alles verwirrend. Aber am Ende hat noch jeder sein Geld bekommen
MfG
Wahooka
KDG-Mitarbeiter, Unterföhring.
Meine Beiträge sind ausschließlich privat.
Wahooka
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- Insider
- Beiträge: 2747
- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
Gibt ja leider keine aktuelle Info der TE. Mittlerweile sollte das Ganze durch sein ...
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- Insider
- Beiträge: 2644
- Registriert: 29.01.2007, 21:21
- Wohnort: Leipzig
Re: Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren nach Kündigung
Immer dasselbe mit den "Frischlingen" ... Meinen, Ahnung zu haben und wärmen zur Erhöhung des Counters uralte Themen aufBubblegum hat geschrieben:Gibt ja leider keine aktuelle Info der TE. Mittlerweile sollte das Ganze durch sein ...
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