Kündigungsvordruck
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Kündigungsvordruck
Hallo,
nachdem ich die meiste Zeit hier im Forum nur mitgelesen habe und nahezu unter allen Problemen gelitten habe, die hier diskutiert wurden (nachdem ich es anfangs auch nicht wahr haben wollte), möchte ich nun etwas Produktives beitragen und präsentiere mein Schreiben (gerne zu Weiterverwendung), das heute an die KDG ging:
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
Kundenservice
99116 Erfurt
Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich aufgrund der mangelhaften Funktionalität des HD-Festplattenrekorders wie heute telefonisch mit Ihrer Hotline besprochen von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige mit sofortiger Wirkung sämtliche Kabel-TV-Verträge. Bitte befreien Sie mich, sofern möglich, ebenfalls von meinem analogen TV-Anschluss, den ich gezwungenermaßen über meine Mietnebenkosten bezahlen muss, ohne dass mir dieser von Nutzen ist.
Meine Daten:
Kundennummer: xxxxxx
Smartcard-Nummer: xxxxxx
Sie dürfen mich gerne informieren, falls es irgendwann einmal in Deutschland möglich sein wird, digitales HD-Fernsehen ohne technische Probleme und kundenunfreundlicher Restriktionen zu genießen. Dafür wäre ich dann sicherlich auch gerne bereit, wieder Geld zu bezahlen. Bis dahin freue ich mich über zuverlässiges DVB-T, die Blu-ray-Videothek um die Ecke und hin und wieder ein gutes Buch.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung umgehend schriftlich. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
--------
Übrigens, das DVB-T Bild über PlayTV (PS3) sieht *wesentlich* besser aus als die SD-Kanäle des Sagemcom. Schade nur, dass das Dingen über 100 Watt zieht, aber immerhin ist es rocksolid.
Viele Grüße und vielleicht bis bald in ferner Zukunft, wenn sich die TV-Welt bei KDG gebessert hat....
augenimkopp
nachdem ich die meiste Zeit hier im Forum nur mitgelesen habe und nahezu unter allen Problemen gelitten habe, die hier diskutiert wurden (nachdem ich es anfangs auch nicht wahr haben wollte), möchte ich nun etwas Produktives beitragen und präsentiere mein Schreiben (gerne zu Weiterverwendung), das heute an die KDG ging:
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich aufgrund der mangelhaften Funktionalität des HD-Festplattenrekorders wie heute telefonisch mit Ihrer Hotline besprochen von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige mit sofortiger Wirkung sämtliche Kabel-TV-Verträge. Bitte befreien Sie mich, sofern möglich, ebenfalls von meinem analogen TV-Anschluss, den ich gezwungenermaßen über meine Mietnebenkosten bezahlen muss, ohne dass mir dieser von Nutzen ist.
Meine Daten:
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Sie dürfen mich gerne informieren, falls es irgendwann einmal in Deutschland möglich sein wird, digitales HD-Fernsehen ohne technische Probleme und kundenunfreundlicher Restriktionen zu genießen. Dafür wäre ich dann sicherlich auch gerne bereit, wieder Geld zu bezahlen. Bis dahin freue ich mich über zuverlässiges DVB-T, die Blu-ray-Videothek um die Ecke und hin und wieder ein gutes Buch.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung umgehend schriftlich. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
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Übrigens, das DVB-T Bild über PlayTV (PS3) sieht *wesentlich* besser aus als die SD-Kanäle des Sagemcom. Schade nur, dass das Dingen über 100 Watt zieht, aber immerhin ist es rocksolid.
Viele Grüße und vielleicht bis bald in ferner Zukunft, wenn sich die TV-Welt bei KDG gebessert hat....
augenimkopp
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Re: Kündigungsvordruck
augenimkopp hat geschrieben: Bitte befreien Sie mich, sofern möglich, ebenfalls von meinem analogen TV-Anschluss, den ich gezwungenermaßen über meine Mietnebenkosten bezahlen muss, ohne dass mir dieser von Nutzen ist.
Dieser Absatz ist aus verschiedenen Gründen sinnfrei
- Der Vermieter/Die Eigentümergemeinschaft hat den Mehrnutzervertrag geschlossen. Du bist nicht Vertragspartner und kannst somit nicht kündigen, egal unter welchen Umständen. Du zahlst an deinen Vermieter für eine Dienstleistung, die durch den Sagemcom nicht gestört wurde.
- Eine Kündigung des analogen Empfangs/DigitalFree/DigitalHome durch Vertragsrückabwicklung ist nur möglich, wenn direkt und ohne Vorvertrag ein Vertrag mit Sagemcom abgeschlossen wurde. Wenn ein Vorvertrag bestand, kann dieser zu alten Konditionen im Rahmen der Wandlung wieder aufleben. Es kann natürlich auch sein, dass man aus Kulanz den Vertrag vollständig killt, aber Durchsetzen kann man diese Forderung nicht.
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Re: Kündigungsvordruck
Und besonders hilfreich ist der hämische Unterton auch nicht, wenn man auf Kulanz aus ist.Newty hat geschrieben: Es kann natürlich auch sein, dass man aus Kulanz den Vertrag vollständig killt, aber Durchsetzen kann man diese Forderung nicht.
Und wie du schon sagtest, am Analogteil des Vertrags kann KDG sowieso nichts ändern. Der existiert ja nicht mit einzelnen Nutzern sondern mit der Wohnanlage insgesamt. Da müsste er schon an seinen Vermieter gehen.
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Re: Kündigungsvordruck
@ augenimkop
Ich hoffe, Du hast § 314 BGB und die dortigen Voraussetzungen beachtet.
Ich hoffe, Du hast § 314 BGB und die dortigen Voraussetzungen beachtet.
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Re: Kündigungsvordruck
Ich bin mir nicht ganz sicher, warum Du hier das Sandmännchen spielst, Newty. Du wirst Deine Gründe haben ...
KDG wird jeden Kunden, der mit der Begründung der fehlerhaften Funktionalität des Sagemcom kündigt, aus seinem Vertrag entlassen! Auch wenn der Kunde, anwaltlich vertreten, darauf besteht aus dem analogen Vertrag entlassen zu werden, wird KDG zustimmen!! KDG will eines nicht: Das, Ich nenne es mal "die causa Sagemcom" gerichtlich entschieden wird. Das Urteil fürchtet KDG wie der Teufel das Weihwasser! Also Leute, wenn ihr auch noch Rechtschutz versichert seid, scheut euch nicht. Besteht auf der Erfüllung des Vertrages (störungsfreier Empfang aller Programme, in der beworbenen Qualität), setzt eine Frist und tretet nach deren Ablauf von allen Veträgen zurück. Man wird Euch sicherlich erhören, egal was die Sandmännchen hier schreiben!
KDG wird jeden Kunden, der mit der Begründung der fehlerhaften Funktionalität des Sagemcom kündigt, aus seinem Vertrag entlassen! Auch wenn der Kunde, anwaltlich vertreten, darauf besteht aus dem analogen Vertrag entlassen zu werden, wird KDG zustimmen!! KDG will eines nicht: Das, Ich nenne es mal "die causa Sagemcom" gerichtlich entschieden wird. Das Urteil fürchtet KDG wie der Teufel das Weihwasser! Also Leute, wenn ihr auch noch Rechtschutz versichert seid, scheut euch nicht. Besteht auf der Erfüllung des Vertrages (störungsfreier Empfang aller Programme, in der beworbenen Qualität), setzt eine Frist und tretet nach deren Ablauf von allen Veträgen zurück. Man wird Euch sicherlich erhören, egal was die Sandmännchen hier schreiben!
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Re: Kündigungsvordruck
Die Programme sind mit dem Sagemcom zu empfangen.Maximum hat geschrieben:störungsfreier Empfang aller Programme, in der beworbenen Qualität),
Welche messbare Qualität wird denn beworben?
Hier verstehe ich Deine Logik nicht.Maximum hat geschrieben:Auch wenn der Kunde, anwaltlich vertreten, darauf besteht aus dem analogen Vertrag entlassen zu werden, wird KDG zustimmen!!
Aus dem Zusatzvertrag "Digital+" verstehe ich.
Analog, zumal aus einem Mehrnutzervertrag, dafür gibt es keine rechtliche Basis.
MB-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: Kündigungsvordruck
Kann ich dir sagen, muss ich aber nicht, es ist auf jeden Fall nicht so einfach gelagert, wie du meinst. Genauso könnte ich nun fragen, ob du am Samstag nachmittag nichts besseres zu tun hast und dir dann nichtmal Zeit nimmst, ernsthaft zu lesen. Apropos... plonkMaximum hat geschrieben:Ich bin mir nicht ganz sicher, warum Du hier das Sandmännchen spielst, Newty. Du wirst Deine Gründe haben ...
Warum bisher kein Fall zum Richter durchgekommen ist? Die Prozesskosten in so einem Fall sind höher als der Gewinnausfall an einem Kunden, der sowieso binnen 9 Monaten kündigt. Sollte es zu einem Prozess kommen, dann wird eh kein Präzedenzfall gesprochen.
Dass man dem Rest aus Kulanz zustimmt -so möglich(siehe analog über NK), hat ebenso triviale Gründe: Meckerkunden, deren Advocard lockerer sitzt als Telefon und Verstand, will man zu recht nicht
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Re: Kündigungsvordruck
Das Pippi-Langstrumpf-Prinzip:Maximum hat geschrieben:Ich bin mir nicht ganz sicher, warum Du hier das Sandmännchen spielst, Newty. Du wirst Deine Gründe haben ...
KDG wird jeden Kunden, der mit der Begründung der fehlerhaften Funktionalität des Sagemcom kündigt, aus seinem Vertrag entlassen! Auch wenn der Kunde, anwaltlich vertreten, darauf besteht aus dem analogen Vertrag entlassen zu werden, wird KDG zustimmen!! KDG will eines nicht: Das, Ich nenne es mal "die causa Sagemcom" gerichtlich entschieden wird. Das Urteil fürchtet KDG wie der Teufel das Weihwasser! Also Leute, wenn ihr auch noch Rechtschutz versichert seid, scheut euch nicht. Besteht auf der Erfüllung des Vertrages (störungsfreier Empfang aller Programme, in der beworbenen Qualität), setzt eine Frist und tretet nach deren Ablauf von allen Veträgen zurück. Man wird Euch sicherlich erhören, egal was die Sandmännchen hier schreiben!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....
Man muss nur fest dran glauben.
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Re: Kündigungsvordruck
Ich habe nicht von einem Mehrnutzervertrag geschrieben. Das kann ich nicht beurteilen, hier habe ich keine Erfahrung! Die rechtliche Basis aus einem Einzelvertrag aussteigen zu können gibt es in diesem Falle noch nicht, da KDG sich vorher einigtMB-Berlin hat geschrieben:Die Programme sind mit dem Sagemcom zu empfangen.Maximum hat geschrieben:störungsfreier Empfang aller Programme, in der beworbenen Qualität),
Welche messbare Qualität wird denn beworben?
HD - Time shift - Aufnahmen und das alles auch noch jederzeit, nach eignem Ermessen
Hier verstehe ich Deine Logik nicht.Maximum hat geschrieben:Auch wenn der Kunde, anwaltlich vertreten, darauf besteht aus dem analogen Vertrag entlassen zu werden, wird KDG zustimmen!!
Aus dem Zusatzvertrag "Digital+" verstehe ich.
Analog, zumal aus einem Mehrnutzervertrag, dafür gibt es keine rechtliche Basis.
MB-Berlin
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Re: Kündigungsvordruck
- ja richtig. Wie kann ein Kunde auch nur so frech sein und das einfordern mit dem er geworben wurde... so ein Meckerkunde aber auchNewty hat geschrieben: Dass man dem Rest aus Kulanz zustimmt -so möglich(siehe analog über NK), hat ebenso triviale Gründe: Meckerkunden, deren Advocard lockerer sitzt als Telefon und Verstand, will man zu recht nicht