Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

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patricks0n
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Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von patricks0n »

Hi,

da wir gerade das Thema in der BBS durchnehmen, würde ich euch gerne dazu holen.

Und zwar


Wie sieht es mit KD aus, wenn z.B. wie in meinem Fall seit 3 MONATEN eine massive Beeinträchtigung Abends stattfindet, und seit dem 4 Techniker da waren und seit dem nichts mehr gemacht bzw. auch nichts mehr unternommen wird ?
Geschweige denn auf Anrufe werden reagiert.

Meine Lehrerin hatte dazu folgende Stellungnahme

- Wenn das Unternehmen nach dem 2ten Male das Problem nicht in den Griff bekommt -> Geld bzw. ein Teil zurück
- Nach 2ten Techniker Abmahnung mit Frist schreiben
- Sollte danach auch nichts gemacht worden sein, bzw Problem nicht gelöst, dann Kündigung -> ERLAUBT

Wie seht ihr das ? Ist das rechtlich so i.O ?
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Kabelmensch
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Re: Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von Kabelmensch »

patricks0n hat geschrieben: Wie seht ihr das ? Ist das rechtlich so i.O ?
Rechtsberatung gibts nur und ausschließlich beim Anwalt. Steht so im Gesetz ...
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Fabian
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Re: Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von Fabian »

patricks0n hat geschrieben: Wie seht ihr das ? Ist das rechtlich so i.O ?
Das sehe ich auch so.
Die Probleme gibt es aber nicht nur bei KDG, siehe

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/a ... schen.html

Problematisch ist allerdings die ungenaue Spezifizierung der Leistung. Das "bis zu" ist ziemlich schwammig.
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RcRaCk2k
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Re: Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von RcRaCk2k »

Wenn der Anbieter in Leistungsverzug gerät, muss man ihm 14 Tage zur Behebung des Problems Zeit geben. Sollte der Anbieter nach den 14 Tagen keine Besserung erreicht haben, so kann man eine außerordentliche Kündigung unter Angabe des Zeitrahmens aussprechen.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
Asdrubael Nith
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Re: Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von Asdrubael Nith »

Art der Beeinträchtigung notieren, Protokolle anfertigen (von, bis, Art) und von Dir sowie jemand anderem unterzeichnen lassen, gerne auch von 2 verschiedenen Leuten. Das machst Du dann so lange, bis Du wegen der selben Sache mehrere Aufträge an die Technik gegeben hast und diese abgeschlossen wurden.

So, und wenn DAS passiert ist kündigst du einfach mit Berufung auf die angehängten Protokolle. Sollte es sich bei Dir um Verfügbarkeit des Internets drehen, dann zähl die Minuten zusammen bei denen Du kein Internet hast. Wenn Du auf mehr als 1 Woche kommst hast Du Sonderkündigungsrecht, weil damit die 98,5% im Jahresmittel von KD unterschritten sind.

Keine rechtliche Beratung, aber Erfahrungswerte, da ich selber so gekündigt habe :)
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Scraby
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Re: Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von Scraby »

patricks0n hat geschrieben: Wie sieht es mit KD aus, wenn z.B. wie in meinem Fall seit 3 MONATEN eine massive Beeinträchtigung Abends stattfindet, und seit dem 4 Techniker da waren und seit dem nichts mehr gemacht bzw. auch nichts mehr unternommen wird ? Geschweige denn auf Anrufe werden reagiert
Was ist denn bei dir massiv? Es gibt dafür ein Prüfprotokoll, was du fürs TSC ausfüllen musst. Alternativ könntest du dort, wenn du es noch nicht gemacht hast auch einmal nachfragen, ob Netzarbeiten in deinem Umkreis vorgenommen werden und wenn ja, wie lang die noch in etwa andauern.

Sollten die ggf. noch bis Mai oder so andauern und du kannst abends mit den "massiven" Einschränkungen leben, dann wende dich ans BM. Teile mit, dass du nicht gewillt bist, für den noch auszustehenden Zeitraum die volle Leistung zu zahlen. Eigentlich wird bei sowas kulant reagiert. Wenn sie dir beispielsweise zwei Monate gutschreiben, zahlst du schon einmal nur noch 50% des monatlichen Entgeltes für die nächsten 4 Monate.

Wenn du natürlich darauf aus bist, zu kündigen, setze eine annehmbare Frist zur Mängelbeseitigung mit dem Hinweis, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu beenden, wenn man die Störung nicht beheben kann.
weihnachtsmann
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Re: Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von weihnachtsmann »

Scraby hat geschrieben:außerordentlich zu beenden, wenn man die Störung nicht beheben kann.
zählen den "Ausbauarbeiten" als störung? ^^
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Scraby
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Re: Beeinträchtigung führt zur Kündigung ?

Beitrag von Scraby »

Wenn es dadurch zu Einschränkungen der Leistung kommt, die zwischen der Kabel Deutschland und dem Kunden vertraglich festgelegt ist, dann zählt dies in meinen Augen auch als Störung. Wobei sich Segmentierungen ja bei jedem unterschiedlich äußern können. Bei dem einen ist das Netz entsprechend überlastet und er kann überhaupt nichts nutzen bei dem anderen schwanken nur der Up- und Downstream. Denke hier sollte man dann schon unterscheiden.