Um das jetzt mal zusammenzufassen und wieder in Richtung Sky zu lenken:
1. Kabel Deutschland liefert nicht das komplette Portfolio von Sky ab.
2. Sky verlangt von jedem Kunden den selben Preis trotz unterschiedlicher Empfangsleistungen durch den Kabelanbieter.
3. Ein Vermieter kann durch den Mietvertrag den Gebrauch von Sat-Schüsseln untersagen.
4. Ein Vermieter kann die Nutzung eines Kabelanschlusses durch Gemeinschaftsverträge in seinem Namen für den Mieter festlegen.
Ergebnis: Ein Mieter kann gegenüber einem Hausbesitzer in der Nutzung von TV-Empfang stark bevormundet und schlechter gestellt werden. Es gibt keinen rechtlichen Hebel aus diesem Dilemma. Die Sachlage ist bei allen Punkten durch die vorliegenden Verträge (Sky, Kabel Deustchland, Mietvertrag) bekannt. Einziger Ausweg dem nicht zuzustimmen ist ein Verzicht auf Sky oder die Mietwohnung mit angeschlossenem Kabel Deutschland Vertrag.
SchlaueFragenSteller hat geschrieben:Um das jetzt mal zusammenzufassen und wieder in Richtung Sky zu lenken:
1. Kabel Deutschland liefert nicht das komplette Portfolio von Sky ab.
2. Sky verlangt von jedem Kunden den selben Preis trotz unterschiedlicher Empfangsleistungen durch den Kabelanbieter.
3. Ein Vermieter kann durch den Mietvertrag den Gebrauch von Sat-Schüsseln untersagen.
Die Anbringung an seine Bausubstanz kann er untersagen und den von außen sichtbaren Betrieb. Alles andere ist nicht Vermietersache.
4. Ein Vermieter kann die Nutzung eines Kabelanschlusses durch Gemeinschaftsverträge in seinem Namen für den Mieter festlegen.
Der Vermieter kann Mehrnutzerverträge abschließen und diese Kosten auf die Wohneinheiten umlegen. Diesen Kosten ist m.W. nicht zu widersprechen, erst recht nicht, wenn die Kosten bereits zum Einzug feststanden.