Eine Massenkündigung aus Flensburg - unter Berufung auf Leistungsverzug nach "§3.4. Verfügbarkeit" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Anschlüsse - wäre mal echt interessant

Ihr solltet aber schon mind. > 100 Leute sein die das durchziehen ^^
Lustig ist, dass Kabel-Deutschland in seinem ganzen Schreiben keine Informationen dazu abgibt, was als Störung, bzw. Leistungsverzug gilt!

Der Verein ist echt nicht blöd. Sie geben nicht einmal in der AGB Aufschluss darauf, wie lange eine Störungsbeseitigung dauern darf, bevor der Kunde eine außerordentliche Kündigung aussprechen kann.
Laut den AGB ist der Kunde zu keinem Zeitpunkt berechtigt, außerordentlich zu kündigen, es sei denn, man unterschreite die Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel unter §3.4. Verfügbarkeit.