vertragsübernahme und vorzeitige kündigung

In diesem Forum geht es um Vodafone Premium und Vodafone Premium Plus von Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West, die DAZN Channels, die internationalen TV-Pakete, die entsprechenden Vorgängerpakete (HD Premium, Allstars, Kabel Digital Home etc.) sowie um Video on Demand von Vodafone bzw. das frühere Angebot Select Video.
Forumsregeln
Forenregeln

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
martinho9000
Newbie
Beiträge: 81
Registriert: 28.01.2009, 21:20

vertragsübernahme und vorzeitige kündigung

Beitrag von martinho9000 »

hallo

nehmen wir folgendes an: person A hat kabeldigital home ohne HD, telefon und internetflat. nun möchte er den kabeldigital home ohne HD vertrag abgeben an person B. telefon und internetflat möchte er behalten. ist das möglich?

weitere frage: bei verzug ins ausland. gibt es da sonderkündigungsrecht?
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: vertragsübernahme und vorzeitige kündigung

Beitrag von Bubblegum »

person A hat kabeldigital home ohne HD, telefon und internetflat. nun möchte er den kabeldigital home ohne HD vertrag abgeben an person B. telefon und internetflat möchte er behalten. ist das möglich?
Nein - bei WG´s bietet KD maximal an, den bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen und den Nachfolgern die Neuanlage ohne zus. Bereitstellunbg einzurichten. Das Herauslösen einzelner Verträge hab ich allerdings noch nicht gesehen.
weitere frage: bei verzug ins ausland. gibt es da sonderkündigungsrecht?
Ob rechtlich ein Sonderkündigungsrecht existiert, mögen trotz AGB und aktuellen Urteilen die Juristen entscheiden.

KD gewährt bei Nachweis der Nichtversorgbarkeit grundsätzlich eine vorzeitige Vertragsbeendigung (ohne Restlaufzeitberechnung). Dazu muß dies vor dem Termin schriftlich mitgeteilt und der entsprechende Nachweis nachgereicht werden.