Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Forenmutti
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- Registriert: 31.12.2008, 02:50
Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Du sparst 10 Euro im Monat - da ist das in 2 Monaten wieder drin.
Mich hat man telefonisch auf diese Kosten hingewiesen - und soll ich Dir was sagen? Ich habs trotzdem gemacht.
Mich hat man telefonisch auf diese Kosten hingewiesen - und soll ich Dir was sagen? Ich habs trotzdem gemacht.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Insider
- Beiträge: 3982
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- Wohnort: Itzehoe
Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Das sind immer die besten Kandidaten, Vertrag ändern aber dann über die Verwaltungsgebühr beschweren. AGB lesen sollte man heutzutage IMMER.
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- Newbie
- Beiträge: 9
- Registriert: 07.03.2011, 14:22
Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Könnte mir jemand noch meine letzte Frage beantworten *lieb frag*
Dankeeeeeeee
Dankeeeeeeee
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- Insider
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Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Ja, ist noch jemand da.Rommel hat geschrieben:Könnte mir jemand noch meine letzte Frage beantworten *lieb frag*
Dankeeeeeeee
(Oder war das nicht die letzte Frage? *flöööt* )
Zur vorletzten Frage: Weise es nach ...
(Und denke an das gute, alte deutsche Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht." Klingt hart, ist aber nicht so gemeint ...)
kabelmensch.de
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- Insider
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Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Nur das ich das richtig verstehe. Du hattest einen Telefonanschluss der mit einer Grundgebühr 9,90 Euro + 9,90 Euro für die Option Flat-Telefonie berechnet wurde. Also insgesamt 19,80 Euro monatlich.
Nun hast du die Option Flat-Telefonie gekündigt und dir wurden dafür 19,90 Euro berechnet.
Wenn meine Aussagen oben zutreffen, kannst du dich ruhig an den Kundenservice wenden und dir das Tarifwechselentgelt erstatten lassen.
Denn du hast keinen Tarifwechsel beauftragt sondern eine Zusatzoption gekündigt. Dies ist kostenlos und wird, entgegen vorangegangener Aussagen, nicht berechnet. Sonst müsste man ja jedem Neukunden, der die Option Flat-Telefonie zum Ende der Gratismonate kündigt, 19,90 Euro berechnen.
Zutreffend ist hierbei Punkt 3 der Preisliste:
Option Telefon-Flatrate 3 Monate inkl., ab dem 4. Monat 9,90 €/Monat. Ausgenommen Sondernummern. Die Option ist mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
Oder 10.4 der Allgemeinen Geschäftsbedinungen:
10.4. Die von Kabel Deutschland im Rahmen von Verträgen über Zusatzangebote angebotenen weiteren Leistungen im Sinne von Ziffer 3.3 laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung der Verträge über weitere Leistungen berührt den Vertrag über Internetanschluss oder Festnetz-Telefonanschluss nicht.
Hier wird explizit mitgeteilt, dass eine Kündigung von Zusatzoptionen das Vertragsverhältnis über den Telefonanschluss nicht berührt. Somit erfolgt auch kein Tarifwechsel und keine Berechnung der 19,90 Euro Tarifwechselentgelt. Denn Telefonanschluss bleibt Telefonanschluss ob ohne oder mit der Option Flat-Telefonie ist unrelevant.
Da die Berechnung nicht gerechtfertigt ist, musst du auch keine Fristen für den Widerspruch einhalten. Mit Ausnahme der Frist für den Rechnungseinspruch. Die Beträgt 8 Wochen ab Erhalt der Rechnung.
Ich habe sie gelesen und siehe meine Erläuterungen. Das Tarifwechselentgelt darf nicht berechnet werden, da es keinen Tarifwechsel gab
Im Übrigen sollte es aber bekannt sein, dass für Optionskündigungen kein Tarifwechselentgelt anfällt. Da hat bestimmt der Mitarbeiter im Kundenservice gepennt.
Nun hast du die Option Flat-Telefonie gekündigt und dir wurden dafür 19,90 Euro berechnet.
Wenn meine Aussagen oben zutreffen, kannst du dich ruhig an den Kundenservice wenden und dir das Tarifwechselentgelt erstatten lassen.
Denn du hast keinen Tarifwechsel beauftragt sondern eine Zusatzoption gekündigt. Dies ist kostenlos und wird, entgegen vorangegangener Aussagen, nicht berechnet. Sonst müsste man ja jedem Neukunden, der die Option Flat-Telefonie zum Ende der Gratismonate kündigt, 19,90 Euro berechnen.
Zutreffend ist hierbei Punkt 3 der Preisliste:
Option Telefon-Flatrate 3 Monate inkl., ab dem 4. Monat 9,90 €/Monat. Ausgenommen Sondernummern. Die Option ist mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
Oder 10.4 der Allgemeinen Geschäftsbedinungen:
10.4. Die von Kabel Deutschland im Rahmen von Verträgen über Zusatzangebote angebotenen weiteren Leistungen im Sinne von Ziffer 3.3 laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung der Verträge über weitere Leistungen berührt den Vertrag über Internetanschluss oder Festnetz-Telefonanschluss nicht.
Hier wird explizit mitgeteilt, dass eine Kündigung von Zusatzoptionen das Vertragsverhältnis über den Telefonanschluss nicht berührt. Somit erfolgt auch kein Tarifwechsel und keine Berechnung der 19,90 Euro Tarifwechselentgelt. Denn Telefonanschluss bleibt Telefonanschluss ob ohne oder mit der Option Flat-Telefonie ist unrelevant.
Da die Berechnung nicht gerechtfertigt ist, musst du auch keine Fristen für den Widerspruch einhalten. Mit Ausnahme der Frist für den Rechnungseinspruch. Die Beträgt 8 Wochen ab Erhalt der Rechnung.
koaschten hat geschrieben:Das sind immer die besten Kandidaten, Vertrag ändern aber dann über die Verwaltungsgebühr beschweren. AGB lesen sollte man heutzutage IMMER.
Ich habe sie gelesen und siehe meine Erläuterungen. Das Tarifwechselentgelt darf nicht berechnet werden, da es keinen Tarifwechsel gab
Im Übrigen sollte es aber bekannt sein, dass für Optionskündigungen kein Tarifwechselentgelt anfällt. Da hat bestimmt der Mitarbeiter im Kundenservice gepennt.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
So klingt es zwar, aber davon gehe ich nicht aus.Scraby hat geschrieben:Nur das ich das richtig verstehe. Du hattest einen Telefonanschluss der mit einer Grundgebühr 9,90 Euro + 9,90 Euro für die Option Flat-Telefonie berechnet wurde.
Weil:
Wenn der Telefonanschluss bei der KDG ist, wo hat der TE dann seinen Internetzugang?
Über "Mobil", wenn man einen Festnatzanschluss hat, das ist selten.
Daher nehme ich an IT32 -> IT6 Tarifwechsel.
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Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Vielleicht gehört er aber auch zu den Glücklichen, deren Internetzugang beim Telefonanschluss auf 200kbit/s erhöht wurde oder er hat ihn woanders. So wie er es jedoch beschreibt hat er nur nen Telefonanschluss. Naja mal abwarten was er dazu sagt.
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Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Ich brauche Hilfeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!!!!!!!!
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Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Bevor hier weiter wild spekuliert wird, gib doch bitte mal folgende Info:
Welchen Vertrag mit welchen Optionen hattest Du zuvor - notfalls mal auf eine alte Rechnung schauen.
Und wie siehts nu aus?
Dann können wir sicher mehr sagen - und vlt. was tun...
Welchen Vertrag mit welchen Optionen hattest Du zuvor - notfalls mal auf eine alte Rechnung schauen.
Und wie siehts nu aus?
Dann können wir sicher mehr sagen - und vlt. was tun...
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Zusatzkosten bei Vertragsänderung??
Übrigens, sebst bei reinen Telefonanschlüssen gibt es Tarifwechsel nach unten!
früher gab es 15,90 euro Grundgebühr + Flatrate.
Heute: 9,90 euro
Also auch Tarifwechsel nach unten und Tarifwechselentgelt.
MB-Berlin
früher gab es 15,90 euro Grundgebühr + Flatrate.
Heute: 9,90 euro
Also auch Tarifwechsel nach unten und Tarifwechselentgelt.
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