Moin,
wir haben uns zum Ende letzten Jahres entschieden den Telefon-Internet-Anbieter zu wechseln....von Alice zu Kabel.
Mitte Dezember waren auch Techniker da um die entsprechende Kabelage zu verlegen/installieren (was auch immer). In der Auftragsbestätigung stand drin, Zahlung ab Installation. Der Vertrag bei Alice ist zum 31. Januar ausgelaufen. Eine schriftliche Bestätigung von Alice liegt uns vor. Eine Bestätigung von Kabel sagte aus, daß unser neuer Anschluß ab 01. Februar gültig ist. Alles schön....aber....sie haben bereits ab Installationsdatum in Dezember Gebühren für Telefonie und Internet abgezogen !!!!!!!!! Das finde ich nicht richtig !!!! Ich bin einverstanden mit der Bereitstellungsgebühr aber nicht mit Gebühren für einen Anschluß der noch gar nicht freigegeben worden ist. Der zum 01.02 bestätigt worden ist.
Diverse Telefonate mit Kabel haben zu NICHTS geführt. Alle verweisen auf die Auftragsbestätigung, Zahlung ab Installation. Jetzt will ich ein Schreiben aufsetzen und auch mit Kündigung drohen, falls keine Einigung gefunden wird.
Ferner haben wir immer noch keine Bestätigung zu dem 100€ Bonus der uns für den Wechsel zugesagt worden ist, noch über die monatliche 5€-Ermässigung fürs Kabel-TV !!!!!!!!!! (Habe auch beides schriftlich). Auch da haben die Tel-Anfragen nichts gebraucht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen ?
Wir können von Glück sprechen, daß der Anschluß schon zum 01.02 freigegeben worden ist und nicht vielleicht erst zum ... Mai, oder so..... sonst hätten wir bis Mai doppelt bezahlen müssen, oder ?
Danke für die Hilfe
Ada
Verärgerter Neukunde
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Verärgerter Neukunde
Wann wurde denn installiert?ada-111174 hat geschrieben:Zahlung ab Installation.
Tv war also auch ein Neuvertrag?ada-111174 hat geschrieben:noch über die monatliche 5€-Ermässigung fürs Kabel-TV
dann steht der ermäßigte Preis schon in der Auftragsbestätigung.
Mehr kommt da nicht.
Was war das für ein Schreiben?ada-111174 hat geschrieben:Eine Bestätigung von Kabel sagte aus, daß unser neuer Anschluß ab 01. Februar gültig ist.
Das Schreiben, wo der Übergang der Rufnummer mitgeteilt wurde? Oder ein anderes?
Wer hat den Bonus zugesagt?ada-111174 hat geschrieben:Ferner haben wir immer noch keine Bestätigung zu dem 100€ Bonus der uns für den Wechsel zugesagt worden ist
Kling wie im Handel abgeschlossen.
Dann wäre der Händler zuständig.
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Re: Verärgerter Neukunde
Auch wenn sich da gleich wieder einige finden, die "Sch. KD" sagen":
Lieber Kunde, weißt Du was Du abgeschlossen hast und warum werden die Informationsschreiben nicht gelesen?
Oder mangelt es am Verständnis der verwendeten Begriffe?
Hört sich hart an und klingt nach "ist KD egal", aber leider ist ein Anbieter darauf angewiesen, dass der Kunde versteht was niedergeschrieben ist. Und auch, dass der Kunde unverständliches rechtzeitig nachfragt.
Lieber Kunde, weißt Du was Du abgeschlossen hast und warum werden die Informationsschreiben nicht gelesen?
Oder mangelt es am Verständnis der verwendeten Begriffe?
Hört sich hart an und klingt nach "ist KD egal", aber leider ist ein Anbieter darauf angewiesen, dass der Kunde versteht was niedergeschrieben ist. Und auch, dass der Kunde unverständliches rechtzeitig nachfragt.
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Re: Verärgerter Neukunde
Jetzt beschweren sich die Kunden doch tatsächlich schon darüber, daß KDG auch das macht, was sie schreiben ...ada-111174 hat geschrieben: In der Auftragsbestätigung stand drin, Zahlung ab Installation. .... sie haben bereits ab Installationsdatum ... Gebühren ... abgezogen !!!!!!!!!
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Re: Verärgerter Neukunde
Nein - man beschwert sich darüber, dass etwas umgesetzt wird, was man zuvor nicht zur Kenntnis genommen hat ...
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Re: Verärgerter Neukunde
So ich will das nochmal für dich zusammenfassen:
Wieso ??? (bei genauer Prüfung der Vertragsunterlagen wäre dir Folgendes aufgefallen)
Kabel Deutschland beantragt die Mitnahme deiner Telefonnummer nach der Installation und richtet sich dabei nach deiner Kündigungsfrist des alten Anbieters. Gleichzeitig wird dir aber ein voll funktionsfähiger Internet & Telefonanschluss zur Verfügung gestellt. Somit muss du im Zeitraum der Kündigungsfrist beide Anbieter bezahlen.
Auf der Internetseite steht dazu Folgendes:
Wenn Sie Ihre Rufnummer(n) zu Kabel Deutschland mitnehmen möchten, übernimmt Kabel Deutschland (unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen) die Kündigung Ihres Telefonanschlusses. Die Portierung Ihrer Rufnummern kann erst nach Ablauf dieser Fristen erfolgen. Bis dahin können Sie über die neu vergebene(n) Rufnummer(n) telefonieren und Telefonate entgegennehmen.
Die Berechnung der Entgelte durch Kabel Deutschland ist somit gerechtfertigt. Da dir alle Unterlagen vorliegen, hast du somit bereits vor der Installation davon gewusst.
Deine Aussage
Da du deine Unterlagen leider nur oberflächlich gelesen hast, empfehle ich dir mal die Auftragsbestätigung für den Internet & Telefonanschluss genau zu lesen. Wenn du zeitgleich den Kabelanschluss abgeschlossen hast, ist der im Normalfall in dieser Auftragsbestätigung inbegriffen.
Wenn nicht, hast du mit dem Erhalt der Geräte (Receiver + Smartcard) eine Auftragsbestätigung erhalten.
Kurzfassung:
Kabel Deutschland hat genau das gemacht, was dir vor Vertragsbeginn schriftlich bestätigt wurde. Dir mit der Installation einen nutzbaren Anschluss übergeben. Deine Rufnummer umgehend beantragt. Deinen Altvertrag zum 01.02.11 gekündigt sowie die Nummer übernommen und dir die Entgelte ab Installationstermin berechnet.
Für eine ungenügende Prüfung der Auftragsunterlagen ist Kabel Deutschland nicht verantwortlich
Du hast einen Vertrag mit Portierung abgeschlossen und hast schon erkannt, dass der Vertrags- und Zahlungsbeginn Tag der Installation ist.ada-111174 hat geschrieben:In der Auftragsbestätigung stand drin, Zahlung ab Installation.
Wieso ??? (bei genauer Prüfung der Vertragsunterlagen wäre dir Folgendes aufgefallen)
Kabel Deutschland beantragt die Mitnahme deiner Telefonnummer nach der Installation und richtet sich dabei nach deiner Kündigungsfrist des alten Anbieters. Gleichzeitig wird dir aber ein voll funktionsfähiger Internet & Telefonanschluss zur Verfügung gestellt. Somit muss du im Zeitraum der Kündigungsfrist beide Anbieter bezahlen.
Auf der Internetseite steht dazu Folgendes:
Wenn Sie Ihre Rufnummer(n) zu Kabel Deutschland mitnehmen möchten, übernimmt Kabel Deutschland (unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen) die Kündigung Ihres Telefonanschlusses. Die Portierung Ihrer Rufnummern kann erst nach Ablauf dieser Fristen erfolgen. Bis dahin können Sie über die neu vergebene(n) Rufnummer(n) telefonieren und Telefonate entgegennehmen.
Die Berechnung der Entgelte durch Kabel Deutschland ist somit gerechtfertigt. Da dir alle Unterlagen vorliegen, hast du somit bereits vor der Installation davon gewusst.
Deine Aussage
Trifft daher aufgrund meiner Erläuterungen nicht zu. Denn du hast seit der Installation einen Anschluss mit dem du telefonieren und surfen kannst.ada-111174 hat geschrieben:Das finde ich nicht richtig !!!! Ich bin einverstanden mit der Bereitstellungsgebühr aber nicht mit Gebühren für einen Anschluß der noch gar nicht freigegeben worden ist.
Auch hier muss ich dich leider wieder in die Pflicht nehmen und dir nochmals raten das Schreiben genau zu lesen. Denn in diesem Schreiben steht nicht, dass der Anschluss ab dem 01.02.2011 gültig ist, sondern nur deine portierte Telefonnummer über den Anschluss (der seit dem Tag der Installation nutzbar ist) erreichbar ist.ada-111174 hat geschrieben:Eine Bestätigung von Kabel sagte aus, daß unser neuer Anschluß ab 01. Februar gültig ist.
Dann auch hier bitte wieder genau lesen. Den Bonus in Höhe von 100,- Euro bekommst du nicht von Kabel Deutschland sondern von dem Händler, bei dem du den Vertrag abgeschlossen hast. Du wirst irgendwo den Hinweis finden, dass du dich unter Vorlage der ersten Rechnung an eine Faxnummer oder den Händler direkt wenden musst.ada-111174 hat geschrieben:Ferner haben wir immer noch keine Bestätigung zu dem 100€ Bonus der uns für den Wechsel zugesagt worden ist, noch über die monatliche 5€-Ermässigung fürs Kabel-TV !!!!!!!!!! (Habe auch beides schriftlich).
Da du deine Unterlagen leider nur oberflächlich gelesen hast, empfehle ich dir mal die Auftragsbestätigung für den Internet & Telefonanschluss genau zu lesen. Wenn du zeitgleich den Kabelanschluss abgeschlossen hast, ist der im Normalfall in dieser Auftragsbestätigung inbegriffen.
Wenn nicht, hast du mit dem Erhalt der Geräte (Receiver + Smartcard) eine Auftragsbestätigung erhalten.
Stimmt vollkommen, du hast Glück gehabt. Doch auch hier bist du verantwortlich. Denn jeder Anbieter hat aufgrund von alten Verträgen, neuen Verträgen, welchen mit oder ohne Laufzeit unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die nur der Vertragsparnter des jeweiligen Vertrages kennt. In diesem Fall du selbst.ada-111174 hat geschrieben:Wir können von Glück sprechen, daß der Anschluß schon zum 01.02 freigegeben worden ist und nicht vielleicht erst zum ... Mai, oder so..... sonst hätten wir bis Mai doppelt bezahlen müssen, oder ?
Kurzfassung:
Kabel Deutschland hat genau das gemacht, was dir vor Vertragsbeginn schriftlich bestätigt wurde. Dir mit der Installation einen nutzbaren Anschluss übergeben. Deine Rufnummer umgehend beantragt. Deinen Altvertrag zum 01.02.11 gekündigt sowie die Nummer übernommen und dir die Entgelte ab Installationstermin berechnet.
Für eine ungenügende Prüfung der Auftragsunterlagen ist Kabel Deutschland nicht verantwortlich