Hallo,
folgende Situation:
- Umzug im März 2011
- Analog-Vertrag (Preis: 9,12 € pro Monat) endet im September 2011
- an neuem Wohnort ist KD verfügbar, ABER Analog-Anschluss kostet über 12 €.
KD möchte nun mit mir neuen Vertrag machen über 24! Monate, ab jetzt, zu 12 € pro Monat. Ich wollte allerdings den Anschluss bis maximal Sept. nutzen in der neuen Wohnung, zum alten Preis. Nun bin ich der Meinung, Fernsehen muss nicht unbedingt sein und will da raus. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, da neuer Preis ungleich alter Preis?
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus
Pfirsich
Sonderkündigungsrecht nach Umzug?
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Re: Sonderkündigungsrecht nach Umzug?
In der neuen Wohnung geht die Nutzung nur zum neuen Preis.Pfirsicheistee hat geschrieben:Ich wollte allerdings den Anschluss bis maximal Sept. nutzen in der neuen Wohnung, zum alten Preis.
Nein!Pfirsicheistee hat geschrieben: Besteht ein Sonderkündigungsrecht, da neuer Preis ungleich alter Preis?
Ist auch Internet der KDG mit dabei?
Dann gibt es auch Modelle mit kürzerer Laufzeit ohne großen Mehrpreis.
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