Hulupaz hat geschrieben:Ob dieser Verkäufer sich raus redet, spielt überhaupt keine Rolle, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (steht in eigentlich allen Gesetzbüchern gleich vorne) und wenn dieser "Händler" seinen Vertrag mit Kabel Deutschland betrachtet, wird er sehen, dass er nur verlieren kann. Es liegt an Dir den Schaden zu mindern und diesen Verkäufer zu belangen, sei es durch eBay, Kabel Deutschland oder externem Vorgehen mittels eines Anwalts. Wenn Du es jedoch hinnimmst, lacht sich der Händler, ob Deiner Naivität ins Fäustchen, was er bei anderen "eBayern" bestimmt schon öfter vollzogen hat.Daniel554433 hat geschrieben: Und der ebay Händler redet sich natürlich raus und wußte davon angeblich nichts....
daher will der auch kein Geld erstatten. Er hat den ja auch nur ohne Wissen das es ein Leihgerät ist verkauft -
und dann weiter verkauft!!!
Der ebay Verkäufer ist wohl laut KD nicht der Mieter (habe denen den Namen ganannt).
Der Dame am Telefon bei KD war es egal - die meinte nur...
der eigentliche Mieter (Abbonement) muss fas Gerät später zurück geben.
Wenn er es nicht kann, muss er den halt bezahlen.
Und wenn er dann sagt, er hat den verkauft und der Käufer hat den wiederum an mich über ebay verkauft -
muss er auch für Ersatz sorgen, da er den nicht hätte verkufen dürfen.
Sollte er den dann irgendwann als geklaut melden, habe ich einen Kaufvertrag über ebay.
Und so kann ich dann nachweisen, dass ich denn schon im Mai gekauft habe...
und er hätte den viel früher als gestohlen melden müssen!!
Nur die Dame meinte, es kann sein - dass der Receiver Sagemcom RCI88 320 nicht (oder nicht richtig) funktioniert.
Hierfür ahbe ich ja vorhin den Tipp bekommen, mit einem Generator eine Seriennummer für ein CI-Modul zu generieren. Weiß nur noch nicht, wie das funktioniert.