Also, mit dem zurückholen des Betrages wäre ich vorsichtig. Evtl. wird dadurch bei KDG ein Mahnvorgang ausgelöst, da im System der Betrag als Forderung drin steht. Lieber abwarten, bis die Gutschrift kommt, auch wenn es schwer fällt. Wenn man jedoch gute Neven und Lust auf Auseinandersetzungen hat, nur zu!Sentinel hat geschrieben:Zahlen ist sicher immer eine OptionWunderland hat geschrieben:Und mich interessiert was ich da machen kann.
Aber Mal im Ernst, Schreiben aufsetzen, der Rechnung widersprechen, Kopie vom Einlieferungsbeleg beifügen und Abbuchung zurückholen.
Ist doch net so schwer, oder?
MfG
Andreas