Tide hat den Offenen Kanal Hamburg ersetzt in TV und Radio.Roland hat geschrieben: Tide 96,0 - war in Lübeck nie zu empfangen und sagt mir auch nichts.
Ortsüblich empfangbare UKW-RadioSender fliegen aus dem Kabel
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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HIER IST EINER...Das Problem ist ja, dass es Zwangskunden gibt.
Wen wundert´s....Vielleicht wollen sie diese Sender euch nicht zumutenHier flimmert trotz Ausbaus und HD-Kanälen auf 522 MHz noch immer nichts auf den Frequenzen 530 und 538 MHz.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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Antwort von ENERGY Hamburg
ENERGY Hamburg - HIT MUSIC ONLY!
Radio 97.1 MHz Hamburg GmbH
ENERGY Hamburg
Winterhuder Marktplatz 6-7
22299 Hamburg
************************************
Antwort von ENERGY Hamburg :
Sehr geehrter Herr ...,
leider ist die Kabelfrequenz in dieser Region von Kabel Deutschland ohne unseren Einfluss gestrichen worden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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ENERGY Hamburg
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Antwort von ENERGY Hamburg :
Sehr geehrter Herr ...,
leider ist die Kabelfrequenz in dieser Region von Kabel Deutschland ohne unseren Einfluss gestrichen worden.
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Antwort der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Dienststelle Kiel
Schloßstraße 19
24103 Kiel
Keine ortsüblichen UKW-Sender mehr im Kabel
Sehr geehrter Herr ... !
Die Kabel Deutschland GmbH (KDG) hat mir auf die Frage nach dem
Fortfall des Hörfunkprogramms ANTENNE MV in der Kabelanlage Lübeck mitgeteilt, dass ANTENNE MV im Zuge des Abschluss des Einspeise-
vertrages mit der KDG u.a. auf eine Einspeisung in die Kabelanlage Lübeck verzichtet habe.
Der am 01.03.2007 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag HSH sieht
weder einen Vorrang für ortsüblich empfangbare Hörfunkprogramme vor noch enthält er eine Vorschrift, nach der Kabelanlagenbetreiber in Hamburg und Schleswig-Holstein verpflichtet wären, ortsüblich empfangbare Hörfunkprogramme einzuspeisen. Dies gilt im Übrigen auch für Fernsehprogramme. Eine Ausnahme besteht lediglich für zwei der im
überwiegenden Teil Schleswig-Holsteins ortsüblich empfangbaren
dänischen Rundfunkprogramme, denen ein Vorrang im Falle eines Kapazitätsengpasses eingeräumt wird (§ 31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Medienstaatsvertrag HSH).
Ob seitens der MA HSH im Zuge einer zukünftig ggf. vorgesehenen
Änderung des Medienstaatsvertrages die Aufnahme einer Verpflichtung der
Kabelanlagenbetreiber zur Einspeisung ortüblich empfangbarer
Rundfunkprogramme gegenüber dem Gesetzgeber vorgeschlagen wird, kann ich heute nicht beantworten.
*************************************************************
Anmerkung von mir :
Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist es eine Unmöglichkeit
von Kabel Deutschland frei über UKW empfangbare Sender nicht mehr
einzuspeisen ! Kundenfreundlichkeit sieht anders aus !
Konsequenz : Das Radio wird wieder an eine Stab- bzw. Wurfantenne
angeschlossen, damit man wieder alle Programme hören kann.
Für den Kabelanschluss ist das ein Armutszeugnis !
Grüße,
Roland
Dienststelle Kiel
Schloßstraße 19
24103 Kiel
Keine ortsüblichen UKW-Sender mehr im Kabel
Sehr geehrter Herr ... !
Die Kabel Deutschland GmbH (KDG) hat mir auf die Frage nach dem
Fortfall des Hörfunkprogramms ANTENNE MV in der Kabelanlage Lübeck mitgeteilt, dass ANTENNE MV im Zuge des Abschluss des Einspeise-
vertrages mit der KDG u.a. auf eine Einspeisung in die Kabelanlage Lübeck verzichtet habe.
Der am 01.03.2007 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag HSH sieht
weder einen Vorrang für ortsüblich empfangbare Hörfunkprogramme vor noch enthält er eine Vorschrift, nach der Kabelanlagenbetreiber in Hamburg und Schleswig-Holstein verpflichtet wären, ortsüblich empfangbare Hörfunkprogramme einzuspeisen. Dies gilt im Übrigen auch für Fernsehprogramme. Eine Ausnahme besteht lediglich für zwei der im
überwiegenden Teil Schleswig-Holsteins ortsüblich empfangbaren
dänischen Rundfunkprogramme, denen ein Vorrang im Falle eines Kapazitätsengpasses eingeräumt wird (§ 31 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Medienstaatsvertrag HSH).
Ob seitens der MA HSH im Zuge einer zukünftig ggf. vorgesehenen
Änderung des Medienstaatsvertrages die Aufnahme einer Verpflichtung der
Kabelanlagenbetreiber zur Einspeisung ortüblich empfangbarer
Rundfunkprogramme gegenüber dem Gesetzgeber vorgeschlagen wird, kann ich heute nicht beantworten.
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Anmerkung von mir :
Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist es eine Unmöglichkeit
von Kabel Deutschland frei über UKW empfangbare Sender nicht mehr
einzuspeisen ! Kundenfreundlichkeit sieht anders aus !
Konsequenz : Das Radio wird wieder an eine Stab- bzw. Wurfantenne
angeschlossen, damit man wieder alle Programme hören kann.
Für den Kabelanschluss ist das ein Armutszeugnis !
Grüße,
Roland
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