Hast Du.Schrolli hat geschrieben:ich habe folgendes Problem:
... das der Vertrag bei der Telekom auf meine Frau, und der neue Vertrag bei KD auf mich läuft.
Lies dies: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 10#p240061
Hast Du.Schrolli hat geschrieben:ich habe folgendes Problem:
... das der Vertrag bei der Telekom auf meine Frau, und der neue Vertrag bei KD auf mich läuft.
Wie darf man das denn verstehen? Hast du die Kündigung nun bereits zurückgenommen und bist dadurch ein weiteres Jahr gebunden oder hast du dich erst einmal nur informiert?Schrolli hat geschrieben: Gestern habe ich mit dem Kundenservice von KD telefoniert, diese meinten dann ich soll die Kündigung bei der Telekom zurückziehen, jedoch ohne Laufzeitverlängerung. Das habe ich dann bei der Deutschen Telekom versucht, war aber nur mit Laufzeitverlängerung möglich.
Das wird sehr kontrovers diskutiert, da auch mit einem Einschreiben mit Rückschein nur die Zustellung eines Umschlags dokumentiert wird.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Ich würde mich von nun an mit der Telekom nur noch schriftlich auseinandersetzen. Und zwar so, dass ich nachweisen kann, dass sie meine Briefe auch erhalten hat (Einschreiben mit Rückschein).
Das mit dem Einwurfeinschreiben kann man auch machen, ja. Bezüglich des Beweiswertes des Einschreibens an sich sehe ich im Übrigen kein Problem. Im Zivilprozess kann man auch als Sender des Schreibens das vom Gegner empfangene Schreiben als Beweismittel benennen. Wenn dieser das Schreiben dann nicht vorlegt, wird zu seinen Lasten davon ausgegangen, dass es den vom Beweispflichtigen vorgetragenen Inhalt hat.Karma-im-Souterrain hat geschrieben:Das wird sehr kontrovers diskutiert, da auch mit einem Einschreiben mit Rückschein nur die Zustellung eines Umschlags dokumentiert wird.
Preiswerter ist da ein Einwurfeinschreiben, das exakt genau dasselbe dokumentiert. (Kann man online nachverfolgen und die Dokumentation der Zustellung ausdrucken).
Völliger Blödsinn. Die Kabel Deutschland trifft keine Schuld. Hier eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur, die ich aufgrund meiner Anfrage heute erhalten habe.rrscheffler hat geschrieben:Beide Anbieter, Telekom und Kabel D fanden das ganz normal, weil es die Bundesnetzagentur so regelt. Sie haben nun zwei Verträge. Warum ich zwei Mitteilungen bekam und welche gültig ist, wusste man bei der Kabel D nicht. Sie schrieb zurück, ich möge doch mal anrufen, um des Sachverhalt zu klären. Ich tat dies, da wusste aber niemand etwas dazu zu sagen.?
In deinem Fall ist aber bei Kabel Deutschland etwas anderes schief gelaufen. Und zwar hat man deinen Vertrag versehentlich gekündigt und neu angelegt. Dies bestätigt die neue Vertragsnummer und die neue Laufzeit ab dem 25.06.2011. Außerdem erklärt es, dass du deinen Anschluss nicht nutzen konntest/kannst.Vorgangsnummer 2011-06-24-0015/216-3
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie verschiedene Fragen zur Rufnummernportierung aufwerfen.
Lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen:
Wenn der Kunde seinem alten Anbieter selbst kündigt und nicht den neuen Anbieter mit der Kündigung seines alten Vertrages beauftragt, ist dies zwar nicht spezifikationskonform, darf jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass eine Portierung nicht durchgeführt wird.
Ausschlaggebend ist die Vorlage des Portierungsauftrages vom aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter vor dem Wirksamwerden der Kündigung.
Das Stellen des Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung macht eine vorherige Kündigung inkl. Bestätigung nicht unwirksam. Eine derartige Auskunft ist unrichtig. Die betroffenen Anbieter wurden von der Bundesnetzagentur diesbezüglich schon verwarnt. Sollte dies bei Ihnen wider Erwarten der Fall sein, wenden Sie sich bitte an mein Haus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
28.06.2011