Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
TV.Berlin hat geschrieben:..mach ich in der Regel auch so.
Daher habe ich auch keinen Stress mit vergessenen Kündigungen.
genau... und wenn man zufrieden ist, kann man ja auch die Kündigung (rechtzeitig) widerrufen, dann fällt auch keine "Bereitstellungsgebühr" an.
Wenn man dran denkt *breitgrinz*
Aber mal ganz ehrlich, mir erschließt sich der Sinn einer "vorauseilenden, vorsorglichen Kündigung zum laufzeitende" überhaupt nicht. Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
Kabelmensch hat geschrieben:Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
Nicht ganz. Wenn der Vertrag läuft, werden die meisten Firmen auf gar keinen Fall dich daran erinnern das die Frist gleich abläuft und du automatisch verlängerst um xx Monate.
Ist dein Vertrag aber schon gekündigt, bekommst du vor Ende des Vertrages Post, nette Anrufe, Angebote, Freiminuten etc. .
KD Internet & Telefon Business 32 über HomeBox 2 / FRITZ!Box 6360 Cable
Backup EWETEL DSL 2 Mbit/s
AVM FRITZ!Box 7390/3270/7270
TV.Berlin hat geschrieben:..mach ich in der Regel auch so.
Daher habe ich auch keinen Stress mit vergessenen Kündigungen.
genau... und wenn man zufrieden ist, kann man ja auch die Kündigung (rechtzeitig) widerrufen, dann fällt auch keine "Bereitstellungsgebühr" an.
Wenn man dran denkt *breitgrinz*
Aber mal ganz ehrlich, mir erschließt sich der Sinn einer "vorauseilenden, vorsorglichen Kündigung zum laufzeitende" überhaupt nicht. Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
Das glaube ich eher nicht, weil ich davon ausgehe, daß der Anbieter vor Abschaltung erst mal einen "Halteversuch" macht.
Dann kann der Kunde ja versuchen die Bedingungen etwas günstiger zu gestalten, ablehnen oder die Kündigung widerrufen.
Der Kunde muß nach meinem Verständnis nach der frühzeitigen Kündigung in diesem Zusammenhang eigentlich an nichts mehr denken.
Das macht der Anbieter für seinen Kunden
Kabelmensch hat geschrieben:
Aber mal ganz ehrlich, mir erschließt sich der Sinn einer "vorauseilenden, vorsorglichen Kündigung zum laufzeitende" überhaupt nicht. Ob man sich nun eine Erinnerung macht "Guck mal, ob du kündigen oder verlängern willst" oder ob man sich eine Erinnerung macht "Kündigungsrücknahme überlegen" - das ist doch derselbe Aufwand?
Das glaube ich eher nicht, weil ich davon ausgehe, daß der Anbieter vor Abschaltung erst mal einen "Halteversuch" macht.
Dann kann der Kunde ja versuchen die Bedingungen etwas günstiger zu gestalten, ablehnen oder die Kündigung widerrufen.
Der Kunde muß nach meinem Verständnis nach der frühzeitigen Kündigung in diesem Zusammenhang eigentlich an nichts mehr denken.
Das macht der Anbieter für seinen Kunden
Ich meinte das eher allgemeiner:
Zeitungen
Zeitschriften
Strom
Gas
Handy uswusf.
Und sag jetzt nicht, jeder Anbieter von irgendwas fragt seinen Kunden bei gekündigtem Vertrag "Ist das wirklich dein Ernst?" - dann müßte er ja ganz Deutschland für unmündig halten (aber das nunwieder führt zu weit ... *gg*)
Eine "Kündigungsrücknahme" ist immer mit einem Risiko verbunden. Wenn der Anbieter diese nämlich nicht akzeptiert, läuft der Vertrag aus; ohne wenn und aber. In der Regel zwar wohl kein Problem, aber einen Rechtsanspruch auf eine Weiterführung des Vertrags gibt es nach einer erfolgten Kündigung nicht.
BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Eine "Kündigungsrücknahme" ist immer mit einem Risiko verbunden. Wenn der Anbieter diese nämlich nicht akzeptiert, läuft der Vertrag aus; ohne wenn und aber. In der Regel zwar wohl kein Problem, aber einen Rechtsanspruch auf eine Weiterführung des Vertrags gibt es nach einer erfolgten Kündigung nicht.
Strenggenommen ist eine "Rücknahme" eh nicht möglich - aber das würde jetzt dem "Allgemeinbürger" zuu unverständlich werden
Meist nennt man es nur so und eigentlich ists ein neuer Vertrag, der abgeschlossen werden muß.
Wenns dumm kommt, mit Bereitstellungsgebühr *schadenfrohkrienz*