kabel Deutschland verpasst Kündigung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
puck520
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kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von puck520 »

Hallo, ich habe folgendes Problem mit Kabel Deutschland:
Zum 16.6.2011 wollte ich von der Telekom (Call u. Surf) zu Kabel Deutschland wechseln. Einen Monat vorher musste deshalb die Kündigung dort vorliegen. Ende März habe ich Vertrag Internet u. Telefon 32 beantragt, den Portierungsauftrag gestellt. Installation erfolgte am 3.5.2011, 12 Tage vor Ende der Kündigungsfrist.
Ein Schreiben von der Telekom bestätigte die Kündigung, dann kam das Schreiben von Kabel Deutschland mit der Bestätigung der Rufnummernfreigabe zum 18.6.2012.
Rückfrage bei Kabel Deutschland: Fehler von Telekom. Rückfrage bei Telekom: Kündigung erst am 20.5.2011 eingegangen. Rückfrage Kabel Deutschland: ja, Fehler bei Listenbearbeitung, Vorgang wurde nicht korrekt angestoßen... Folglich hatte ich meinen Altvertrag für ein weiteres Jahr bei der Telekom (47,50 Euro/Monat) und den neuen für 19,90 Euro/Monat bei Kabel Deutschland. Auf meinen Einwand, dass das wohl nicht sein könne und der Kunde doch dafür nichts kann, wurde mir für 13,00 Euro/Monat der Tarif Internet u. Telefon angeboten.
Auf meine Bitte, dies nochmals zu überprüfen und ggf. nur den Internetanschluss zu deutlich reduziertem Preis anzubieten, wurde nicht weiter eingegangen. 2 Wochen später war mein Internetzugang deaktiviert, Anruf beim Service: Kunde wollte vom Vertrag zurücktreten. E-Mail an Beschwerde-Management: da kann man nichts weiter tun, beim Beantragen eines neuen Vertrages auf die Einhaltung der Fristen achten... Gestern kommt die Bestätigung der Kündigung mit Aufforderung, das Modem zurückzuschicken, gleichzeitig mit Flyer für Kundenrückgewinnung. Diese kann leider auch nichts mehr machen...
Wie kann ich sicherstellen, dass im nächsten Jahr der Umstieg funktioniert?
Sollte ich schon 4 Monate vor Vertragsablauf den Antrag stellen?
Wieso kann Kabel Deutschland den Vertrag nicht ruhen lassen, da die Rufnummernmitnahme schon erfolgte und der Anschluss einwandfrei funktioniert hat, der Zeitraum der Doppelbezahlung gar nicht erst anfallen würde?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, Gruß D.K.
guenter24
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von guenter24 »

Am besten rechtzeitig selbst kündigen!
Ca. vier Wochen vor Vertragsende dann bei KDG neuen Auftrag erteilen.
BastardLawyerFrmHell
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Erste Einschätzung, die auf dem beruht, was Du geschrieben hast:

Meines Erachtens versucht sich KDG da aus der Verantwortung zu ziehen. Euer Vertrag war ja bereits entstanden, als KDG die Kündigung übernehmen sollte, und Dir wurde anscheinend auch mitgeteilt, dass KDG einen Fehler in der Bearbeitung machte. KDG hat somit eine Vertragspflichtverletzung begangen, für die sie auch verantwortlich ist. Ich würde auf die Einhaltung des Internet- und Telefonievertrages mit KDG beharren und gleichzeitig Schadensersatz in Höhe der Telekom-Gebühren verlangen. Immerhin wollte KDG rechtzeitig (!) die Kündigungsformalien übernehmen. Dem kam KDG nicht nach und daraus ist Dir ein Schaden entstanden. Dass Du den Auftrag bei KDG stornieren wolltest, hast Du ja nicht geschrieben, sondern dass KDG dies einfach zu seinen Gunsten annahm.

Problematisch wird sein, dass Du eventuell klagen werden musst, sollte sich Kabel Deutschland querstellen.

Ansonsten: Folge dem Rat Günters: Selbst rechtzeitig kündigen und bei KDG rechtzeitig bestellen. Notfalls muss man dann einen Monat mal doppelt bezahlen. Das war's dann aber auch.
Guron
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von Guron »

Es wird hier zwar öfters gesagt, dass bei dem von dir beschrittenen Weg normalerweise nichts schief gehen kann, aber der beste Weg scheint mir immer noch folgender zu sein: Selbst kündigen, bei KD bestellen, nachdem der alte Vertrag ausgelaufen ist: Portierungsantrag stellen.
puck520
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von puck520 »

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Bisher wollte ich jedoch nicht selbst kündigen, da dieses Verfahren bei einem Bekannten schief gelaufen ist: er war seine alte Rufnummer los. Dieses will ich aber vermeiden, da es sich bei mir um zwei Amtsnummern handelt, die ich (und Schwiegereltern) unbedingt behalten möchte.
Das Einschalten eines Anwalts habe ich auch schon überlegt, vielleicht lässt sich dadurch Kabel Deutschland auf einen Vergleich ein. Zu Kabel Deutschland gibt es bei mir leider keine Alternative: Telekom bietet für unseren Ort nur vereinzelt DSL-Light an, folglich haben alle anderen Anbieter über die Telekom-Leitung auch keine Chance. Ich warte noch mein letztes Schreiben an das Beschwerde-Management ab, dann muss ich wohl einen Rechtsbeistand konsultieren.
guenter24
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von guenter24 »

puck520 hat geschrieben:Vielen Dank für die schnellen Antworten. Bisher wollte ich jedoch nicht selbst kündigen, da dieses Verfahren bei einem Bekannten schief gelaufen ist: er war seine alte Rufnummer los. Dieses will ich aber vermeiden, da es sich bei mir um zwei Amtsnummern handelt, die ich (und Schwiegereltern) unbedingt behalten möchte.
Das Einschalten eines Anwalts habe ich auch schon überlegt, vielleicht lässt sich dadurch Kabel Deutschland auf einen Vergleich ein. Zu Kabel Deutschland gibt es bei mir leider keine Alternative: Telekom bietet für unseren Ort nur vereinzelt DSL-Light an, folglich haben alle anderen Anbieter über die Telekom-Leitung auch keine Chance. Ich warte noch mein letztes Schreiben an das Beschwerde-Management ab, dann muss ich wohl einen Rechtsbeistand konsultieren.
Das darf aber nicht sein!
In solch einem Falle sollte man unbedingt die Bundesnetzagentur einschalten.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Riufnummer!
http://www.dsl-forum.de/rufnummernporti ... 19093.html
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

puck520 hat geschrieben: Bisher wollte ich jedoch nicht selbst kündigen, da dieses Verfahren bei einem Bekannten schief gelaufen ist: er war seine alte Rufnummer los.
guenter24 hat geschrieben:Das darf aber nicht sein!
In solch einem Falle sollte man unbedingt die Bundesnetzagentur einschalten
Es gibt genügend Fälle, in denen ein Rufnummernportierung nicht möglich ist
und auch rechtlich nicht eingeklagt werden kann.
Dafür gibt es ja die Beratungen beim Abschluss, um die Möglichkeiten auszuloten und den richtigen Weg zu wählen.

Die Selbstkündigung sollte jedoch nicht zum Verlust der Rufnummern geführt haben.
Wenn ja, hat sich irgend jemand sehr blöd angestellt.

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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von Scraby »

Guron hat geschrieben:Es wird hier zwar öfters gesagt, dass bei dem von dir beschrittenen Weg normalerweise nichts schief gehen kann, aber der beste Weg scheint mir immer noch folgender zu sein: Selbst kündigen, bei KD bestellen, nachdem der alte Vertrag ausgelaufen ist: Portierungsantrag stellen.
guenter24 hat geschrieben:
puck520 hat geschrieben:Vielen Dank für die schnellen Antworten. Bisher wollte ich jedoch nicht selbst kündigen, da dieses Verfahren bei einem Bekannten schief gelaufen ist: er war seine alte Rufnummer los. Dieses will ich aber vermeiden, da es sich bei mir um zwei Amtsnummern handelt, die ich (und Schwiegereltern) unbedingt behalten möchte.
Das darf aber nicht sein!
In solch einem Falle sollte man unbedingt die Bundesnetzagentur einschalten.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Riufnummer!
http://www.dsl-forum.de/rufnummernporti ... 19093.html
Ein Rechtsanspruch auf die Telefonnummer bei Beantragung einer Rufnummernmitnahme, nachdem der alte Vertrag beendet ist, besteht meines Wissens nicht.

Siehe dazu:
Wenn im Übrigen der Kunde seinem alten Anbieter selbst kündigt und nicht den neuen Anbieter mit der Kündigung seines alten Vertrages beauftragt, ist dies zwar nicht spezifikationskonform, darf jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass eine Portierung nicht durchgeführt wird. Ausschlaggebend ist die Vorlage des Portierungsauftrages vom aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter vor dem Wirksamwerden der Kündigung.

Oder

Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist. Solange die Rufnummer nicht zurückgegeben ist, kann sie zu einem anderen Anbieter portiert werden, sofern die Kündigung noch nicht wirksam ist.

Bedeutet eigentlich, dass der Anbieter bei dem die Nummer drei Monate nach Wirksamwerden der Kündigung verbleibt auch ablehnen kann und dem Kunden die Nummern nur wieder zur Verfügung stellt, wenn dieser einen Neuvertrag bei ihm abschließt.



@ TE auch wenn dir das deine Kosten nicht ersetzt, gibt es lt. Forum noch dieses Angebot:
Bigflitzer hat geschrieben:
Wir ändern Ihren Vertrag: Sie nutzen dann einen reinen Telefontarif ohne monatliches Grundentgelt. Sie zahlen also nur die Verbindungskosten für die Telefongespräche. Sobald wir Ihre Rufnummern übertragen haben, stellen wir Ihren Vertrag automatisch um und Sie nutzen wieder den aktuellen Tarif für Neukunden. Die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten startet dann neu.
Vielleicht kann man sich ja einigen, dass der Vertrag jetzt so wie oben beschrieben angelegt wird, deine Rufnummernmitnahme gleich nochmals beantragt wird und dir so bis zum 18.06.2012 keine Kosten entstehen.
guenter24
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von guenter24 »

Scraby hat geschrieben:
Guron hat geschrieben:
Ein Rechtsanspruch auf die Telefonnummer bei Beantragung einer Rufnummernmitnahme, nachdem der alte Vertrag beendet ist, besteht meines Wissens nicht.

.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verb ... l?nn=68532
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Scraby
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von Scraby »

Da steht genau das selbe. Das die Portierung eingegangen sein muss, bevor der Vertrag beendet ist. Denn das ist genau der Inhalt, der auf deinen Link verweist. Schau dir mal den letzten Absatz an. Wäre aber mal wieder ne gute Frage die man an die Bundesnetzagentur stellen könnte.
Zuletzt geändert von Scraby am 15.07.2011, 01:15, insgesamt 1-mal geändert.