kabel Deutschland verpasst Kündigung

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guenter24
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von guenter24 »

Scraby hat geschrieben:Da steht genau das selbe. Das die Portierung eingegangen sein muss, bevor der Vertrag beendet ist. Denn das ist genau der Inhalt, der auf deinen Link verweist. Schau dir mal den letzten Absatz an.
Genau! aus aus diesem letzten Absatz läßt sich herleiten, daß die Rufnummer noch bis zu drei Monaten nach Vertragsende portiert werden kann.
Danke für den Hinweis, denn die Grundlage für diese drei Monate "Portierungstoleranz" habe ich schon lange gesucht.
Mir war bekannt, daß es so ist, aber nicht wo dazu was zu finden ist :kaffee:
Alles was vorher in dem Link zu lesen ist, bezieht sich auf die Portierung am "Wechseltag".
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Scraby
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Re: kabel Deutschland verpasst Kündigung

Beitrag von Scraby »

guenter24 hat geschrieben:Alles was vorher in dem Link zu lesen ist, bezieht sich auf die Portierung am "Wechseltag".
Dein Link und die Seite der Bundesnetzagentur sind zu 99% identisch, denn sie haben den Inhalt Ihrer Seite einfach als Antwort auf deine Frage genommen. Dort findest du auch den Hinweis mit den drei Monaten. Naja ich bin mir da nicht so sicher, ob da ein Anspruch drauf besteht. Dummerweise finde ich weder eine Zusage noch etwas Gegenteiliges wenn ich google. Hab dir mal ne PM geschickt.