Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen?

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Katharina
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Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen?

Beitrag von Katharina »

Hallo,
unserer Wohngemeinschaft wurde diesen Monat, wegen Eigenbedarf, die Wohnung gekündigt. Ganz logisch ist, dass wir Kabel Deutschland aus diesem Grund nicht rechtzeitig kündigen konnten. KDG sagt natürlich, dass wir bis 2012 weiter zahlen sollen. Was unfair ist, da Nichterfülbarkeit einer ordentlichen Kündigung vorliegt. Wir hatten keine Möglichkeit fristgerecht zu kündigen. Weiß jemand von euch da was? Wären euch echt dankbar!
LG
ihk.
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von ihk. »

Der Anschlussinhaber wird ja wohl in eine andere Wohnung umziehen. Wenn dort KDG nicht möglich ist, wird der Vertrag meist beendet. Nachweis erforderlich. Wenn KDG möglich ist, dann hat der Anschlussinhaber einen bereits bekannten Netzanbieter für die restliche Laufzeit.
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Bubblegum
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von Bubblegum »

Ein Auszug oder Umzug allein ist kein Kündigungsgrund. Der Vertrag über Dienstleistung wird sicherlich nicht auf die WG abgeschlossen worden sein. Demnach wird einer aus der WG als Vertragspartner bei der KD geführt werden. Und der muß nun den Vertrag kündigen. Der Ausstieg aus dem Vertrag ohne Berücksichtigung der beiderseits festgelegten Laufzeit wird von KD dann gewährt, wenn an der neuen Anschrift des Vertragspartners der Vertrag oder Teile davon nicht fortgeführt werden können.
ihk.
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von ihk. »

Bubblegum hat geschrieben:Ein Auszug oder Umzug allein ist kein Kündigungsgrund. Der Vertrag über Dienstleistung wird sicherlich nicht auf die WG abgeschlossen worden sein. Demnach wird einer aus der WG als Vertragspartner bei der KD geführt werden. Und der muß nun den Vertrag kündigen. Der Ausstieg aus dem Vertrag ohne Berücksichtigung der beiderseits festgelegten Laufzeit wird von KD dann gewährt, wenn an der neuen Anschrift des Vertragspartners der Vertrag oder Teile davon nicht fortgeführt werden können.
Und genau das beschrieb ich. :lol:
Katharina
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von Katharina »

Ja danke, die Antworten hab ich erwartet. KDG ist in Nbg mittlerweile überall möglich. Ich bin der Vertragspartner, wenn ich jetzt in eine Whg mit KDG Anschluss ziehe, zahle ich also zwei Anschlüsse, richtig? Oder ist es evtl. möglich den Vertrag auf den nächsten Mieter dieser Whg umzuschreiben?
Katharina
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von Katharina »

Schade, dass es für sowas keine Regelung gibt. Wenn einem die Kündigung fristgerecht nicht möglich war.
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Bubblegum
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von Bubblegum »

ihk. » 24.07.2011, 22:55
Und genau das beschrieb ich.
Stimmt - warst schneller. Und ich hab meinen Beitrag als zusätliche Bestätigung nicht wieder gelöscht.
von Katharina » 24.07.2011, 23:59

Ich bin der Vertragspartner, wenn ich jetzt in eine Whg mit KDG Anschluss ziehe, zahle ich also zwei Anschlüsse, richtig? Oder ist es evtl. möglich den Vertrag auf den nächsten Mieter dieser Whg umzuschreiben?
Wieso dann zwei? Grundsätzlich wird der bisherige an die neue Anschrift übertragen und bleibt bestehen.
Eine Vertragsübernahme durch Nachmieter ist in den Vertragskonstellationen bei KD nicht vorgesehen.
Newty
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von Newty »

Ich glaube, es geht mehr darum, dass sie ihren Vertrag mitnimmt/mitnehmen muss, auch wenn bereits ein bestehender Vertrag in der neuen Wohnung auf andere Namen läuft.
Da kann man auch nichts drehen, außer eben in eine Wohnung zu ziehen,wo kein Kabelanschluss liegt und daher auch nicht so einfach möglich ist
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Bubblegum
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von Bubblegum »

Wenn an der neuen Anschrift bereits ein Vertrag besteht, so gibt es durchaus die Möglichkeit den Vertrag wegen des bestehenden Anschlusses zu kündigen. Dann langt die bloße Ummeldebescheinigung zwar nicht aus, wohl aber der Miet- oder auch Untermietvertrag aus dem die gemeinsame Nutzung des bestehenden Anschlusses unter anderem Namen hervorgeht.

Dumm, wenn die neue WG nicht bei KD ist aber die Anschrift versorgbar...
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Linuxfarmer-HH
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Re: Mieter aus der Wohnung geworfen->Wie KD Vertrag kündigen

Beitrag von Linuxfarmer-HH »

Einer muss der Vertragsnehmer sein, der ist zuständig. Den Nachweis der Wohnungskündigung schickt man an KD, ist am neuen Wohnort KD verfügbar dann wird daraus ein Umzug. Wenn nicht, wird der Vertrag beendet da am neuen Wohnort nicht geliefert werden kann. Der Nachweis ist hierbei extrem wichtig, da der BGH zb geurteilt hat das bei Mietende durch den Mieter kein vorzeitiges Kündigungsrecht mehr besteht.
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