Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Irgendwie hab ich (mal wieder ?) ein déjà vue...
@ Kabelwurm
Du wirst etwas von KD hören: Nämlich durch das automatisierte Mahnschreiben, dass nach Rückgabe einer Lastschrift ausgelöst wird.
Die Beiträge / Antworten bitte nicht falsch verstehen. Berechnungen von Smartcards, Receivern, Modem sind ein wiederkehrendes Thema hier im Forum. KD hat ein Retourensystem, dass von Datenübermittlung abhängig ist. Auch haben wir hier sachon an verschiedenen Stellen nach Ursachen gesucht und mögliche Verbesserungen diskutiert. Eines haben wir dabei bislang immer feststellen müssen: Dickköpfigkeit führt zu weiteren Automatismen und einer Steigerung des Problems.
Dabei ist die Lösung oft sehr einfach - nur scheitert es oft an Prinzipienreiterei und führt zu Beiträgen hier im Forum, die nicht zu Hilfen oder Hinweisen führen, sondern sich lediglich als Meckerthreads und Pauschalurteile eignen.
@ Kabelwurm
Du wirst etwas von KD hören: Nämlich durch das automatisierte Mahnschreiben, dass nach Rückgabe einer Lastschrift ausgelöst wird.
Die Beiträge / Antworten bitte nicht falsch verstehen. Berechnungen von Smartcards, Receivern, Modem sind ein wiederkehrendes Thema hier im Forum. KD hat ein Retourensystem, dass von Datenübermittlung abhängig ist. Auch haben wir hier sachon an verschiedenen Stellen nach Ursachen gesucht und mögliche Verbesserungen diskutiert. Eines haben wir dabei bislang immer feststellen müssen: Dickköpfigkeit führt zu weiteren Automatismen und einer Steigerung des Problems.
Dabei ist die Lösung oft sehr einfach - nur scheitert es oft an Prinzipienreiterei und führt zu Beiträgen hier im Forum, die nicht zu Hilfen oder Hinweisen führen, sondern sich lediglich als Meckerthreads und Pauschalurteile eignen.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
@ Bubblegum
mit was will die KDG den Kabelwurm erschrecken? wenn er kein kunde mehr ist.
"Du. wir machen dir die Leitung dicht?" und was das "automatisierte Mahnschreiben"
angeht, so ist er auf der Sicheren seit. Er hat alles richtig gemacht.
Ich würde mich zurücklehnen und auf den GERICHTLICHEN Mahnbescheid warten.
Dann wiederspruch einlegen und abwarten was das gericht sagt.
Und wenn du anführst das sowas schon öfter passiert ist, und nur der TE zu stur sei,
So las dir gesagt sein, was die KDG macht grenz teilweise an Betrug!!! Und das wort "Vorsätzlich" lasse ich hier lieber weg sont haut mich noch einer.
Als Beispiel:
Ich habe bis jetzt über ein halbes jahr gebraucht und 4 anrufe + 5 emails+1 Brief
um den Online Bonus zu erhalten. Und selbst jetzt ist noch nicht sicher das ich ihn habe, warte noch auf die neueste Rechnung.
Und so ein Forum soll ja wohl auch so ein bisschen als Meckerplattform Dienen.
mit was will die KDG den Kabelwurm erschrecken? wenn er kein kunde mehr ist.
"Du. wir machen dir die Leitung dicht?" und was das "automatisierte Mahnschreiben"
angeht, so ist er auf der Sicheren seit. Er hat alles richtig gemacht.
Ich würde mich zurücklehnen und auf den GERICHTLICHEN Mahnbescheid warten.
Dann wiederspruch einlegen und abwarten was das gericht sagt.
Und wenn du anführst das sowas schon öfter passiert ist, und nur der TE zu stur sei,
So las dir gesagt sein, was die KDG macht grenz teilweise an Betrug!!! Und das wort "Vorsätzlich" lasse ich hier lieber weg sont haut mich noch einer.
Als Beispiel:
Ich habe bis jetzt über ein halbes jahr gebraucht und 4 anrufe + 5 emails+1 Brief
um den Online Bonus zu erhalten. Und selbst jetzt ist noch nicht sicher das ich ihn habe, warte noch auf die neueste Rechnung.
Und so ein Forum soll ja wohl auch so ein bisschen als Meckerplattform Dienen.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Wenn Du online bestellt hast, kommt der doch ganz automatisch.Starfleet hat geschrieben:Ich habe bis jetzt über ein halbes jahr gebraucht und 4 anrufe + 5 emails+1 Brief
um den Online Bonus zu erhalten. Und selbst jetzt ist noch nicht sicher das ich ihn habe, warte noch auf die neueste Rechnung.
Ansonsten hast Du eh keinen Anspruch darauf.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Hier geht es nicht ums erschrecken, auch nicht um irgendwelche Mahnbescheide. Lediglich um die Feststellung und Beschreibung des automatisierten Ablaufes nach veranlasster Rücklastschrift.
Wurde die zugesagte Bearbeitung eingeleitet, so hoffe ich dass die Erstattung noch nicht abgehend gebucht ist.Melde mich noch mal falls ich noch was von denen höre.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Der kommt erst vom Inkasso. Und dass man mit Inkassounternehmen über den Gegenstand der Forderung sehr schlecht verhandeln kann, sollte bekannt sein...Starfleet hat geschrieben: Ich würde mich zurücklehnen und auf den GERICHTLICHEN Mahnbescheid warten.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
@ MB berlin.
Leider kam er nicht Automatisch. wie gesagt ich musste mehrfach nach fassen.
Heute die Aktuelle Rechnung erhalten- Siehe da Online bonus gut geschrieben.
Dafür hat die KDG mir die Fritzbox6360 einfach so mal als 7 monate rückwirkend
berechnet (zu einer zeit als es das teil noch garnicht bei der KDG gab).
Einspruch habe ich eingelegt, mal sehen was die sagen!
@ Bubblegum
was bitte soll er sonst machen? sagen" Ach das ist KDG- die sind ja gross also haben Die
immer recht" Das kann ja nicht die lösung sein.
@Newty:
Es gibt eigendlich Nicht zuverhandeln- Die Forderung ist unrechtmässig.
Und nach dem was er schreibt kann er das auch beweisen.
Leider kam er nicht Automatisch. wie gesagt ich musste mehrfach nach fassen.
Heute die Aktuelle Rechnung erhalten- Siehe da Online bonus gut geschrieben.
Dafür hat die KDG mir die Fritzbox6360 einfach so mal als 7 monate rückwirkend
berechnet (zu einer zeit als es das teil noch garnicht bei der KDG gab).
Einspruch habe ich eingelegt, mal sehen was die sagen!
@ Bubblegum
was bitte soll er sonst machen? sagen" Ach das ist KDG- die sind ja gross also haben Die
immer recht" Das kann ja nicht die lösung sein.
@Newty:
Es gibt eigendlich Nicht zuverhandeln- Die Forderung ist unrechtmässig.
Und nach dem was er schreibt kann er das auch beweisen.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Hier geht es auch nicht um verhandeln.Starfleet hat geschrieben:Es gibt eigendlich Nicht zuverhandeln- Die Forderung ist unrechtmässig.
Das das Geld zurück zum Kunden muss, das scheint unbestritten.
Es ist nur die Frage, was der einfachste Weg ist.
Einmal zur Klärung eine Kostenfreie Nummer anzurufen oder zu warten, bis das Inkassobüro sich meldet, um dann eine 0180er-Nummer anzurufen oder den Papierkrieg mit dem Mahnbescheid zu haben. Spätestens da muss man aktiv werden, worauf ein Gerichtsverfahren automatisch folgt.
Wenn man da erst aktiv wird, ist noch die Frage, ob das Gericht es lustig findet, dass man nichts getan hat, um dieses Gerichtsverfahren zu verhindern.
Eine Schadensminderungspflicht haben beide Seiten.
Aber ich bin kein Anwalt.
Machen muss er auf jeden Fall etwas.
Das Konto ist jetzt auf jeden Fall mit 7,50 Euro im Minus.
Manuell bucht das keiner aus, ohne dass man das mit de rhotline geklärt hat.
MB-Berlin
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Schön zu lesen, wie nun hier wieder die Eskalation hochgeschrieben wird.
Was er machen soll wenn die Mahnung wegen der Rücklast kommt?
Info an KD: Widerspruch, da Rücklast wegen verspäteter Erstattung (die dann hoffentlich noch nicht erfolgt ist) damit die RL-Gebühr aus dem Kundenkonto rauskommt und dann die Aktion abgeschlossen werden kann.
Und nein - KD hat nicht auf Grund der Unternehmensgröße recht. Nur hat die Größe auch Auswirkungen auf Prozesse , die man durch ein Miteinander ohne Theater lösen kann.
Natürlich ist KD hier der Böse und Unflexible. Der Kunde braucht ja nichts beizutragen -
Was er machen soll wenn die Mahnung wegen der Rücklast kommt?
Info an KD: Widerspruch, da Rücklast wegen verspäteter Erstattung (die dann hoffentlich noch nicht erfolgt ist) damit die RL-Gebühr aus dem Kundenkonto rauskommt und dann die Aktion abgeschlossen werden kann.
Und nein - KD hat nicht auf Grund der Unternehmensgröße recht. Nur hat die Größe auch Auswirkungen auf Prozesse , die man durch ein Miteinander ohne Theater lösen kann.
Natürlich ist KD hier der Böse und Unflexible. Der Kunde braucht ja nichts beizutragen -
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
@ MB-Berlin.
Da muss ich die recht geben.
Emil oder Telefon auf 0800 kostet nichts, hat aber leider nicht immer den gewünschten
erfolg.
Ich habe das so verstanden( bitte um korrektur wenn ich daneben liege) das er bereits
nachgefragt hätte und der Mann ander hotline das auch nicht versteht.
Was soll er dann machen? Hast du einen guten rat. Mehr als Anrufen und email schreiben kann
man wohl nicht. Und der Rechtsweg ist ein dunkler pfad der auch nicht immer zum erfolg führt.
Wenn er beweisen kann das er bei der KDG angefragt hat warum das modem auf der Rechnung
steht, wirds lustig!
Die KDG ist NICHT automatisch böse. Und der Kunde ist sehr wohl in der Pflicht.
überhaupt keine Frage.
Da muss ich die recht geben.
Emil oder Telefon auf 0800 kostet nichts, hat aber leider nicht immer den gewünschten
erfolg.
Ich habe das so verstanden( bitte um korrektur wenn ich daneben liege) das er bereits
nachgefragt hätte und der Mann ander hotline das auch nicht versteht.
Was soll er dann machen? Hast du einen guten rat. Mehr als Anrufen und email schreiben kann
man wohl nicht. Und der Rechtsweg ist ein dunkler pfad der auch nicht immer zum erfolg führt.
Wenn er beweisen kann das er bei der KDG angefragt hat warum das modem auf der Rechnung
steht, wirds lustig!
Die KDG ist NICHT automatisch böse. Und der Kunde ist sehr wohl in der Pflicht.
überhaupt keine Frage.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Denen würde ich folgendes zurückschreiben:Newty hat geschrieben:Der kommt erst vom Inkasso. Und dass man mit Inkassounternehmen über den Gegenstand der Forderung sehr schlecht verhandeln kann, sollte bekannt sein...Starfleet hat geschrieben: Ich würde mich zurücklehnen und auf den GERICHTLICHEN Mahnbescheid warten.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in der oben bezeichneten Angelegenheit erhalten Sie eine Kopie der Zustellbestätigung über den hier gegenständlichen Router. Ihre Forderung ist - zumal der Router in einem einwandfreien Zustand sowie transportsicher verpackt war, als ich ihn beim DHL aufgab - somit unberechtigt.
Ich sehe diese Angelegenheit daher als erledigt an.
Sollten Sie meine Meinung nicht teilen, so bitte ich Sie, von weiteren Mahnschreiben abzusehen. Darauf werde ich nicht weiter antworten.
Einer Klage sehe ich unter den gegebenen Umständen gelassen entgegen.
Hochachtungsvoll,
XY"
Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass dies keine Anleitung zum blinden handeln sein soll. Hier habe ich mich darauf bezogen, was hier in diesem Thread berichtet wurde. Jeder Sachverhalt muss aber in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalles behandelt werden. Meine Angaben sind also ohne Gewähr!
Gruß, der BLFH