Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
friedolin
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Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von friedolin »

Guten Tag,
ich möchte gerne wissen, ob es Rechtens ist und Sinn macht das o.g. Gerät im Internet zu kaufen. :streber:
Meiner Recherche nach ist doch dieses Gerät im freien Handel nicht erhältlich, sondern nur durch
einen Vertrag mit KD zu erwerben, oder? :confused:
Mit freundlichen Grüßen
Friedolin
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2rangerfan0
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von 2rangerfan0 »

selbst schuld, wenn du des machst...

Da gibts genug Threads schon dazu, was du NICHT nutzen kannst, wenn du es im I-Net kaufst.

Nutz mal die Foren-Suche ;)
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friedolin
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von friedolin »

Was ist das für eine Antwort "2rangerfan0"
"selbst schuld, wenn du des machst..."
wer sagt denn, das ich es tun will!
Meine Frage ist doch eindeutig, oder1?
Solche Antworten kann "man" sich sparen!
MfG
Trotzdem
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von Trotzdem »

Also, man kann den Receiver RCI88 - 320 KDG bei Ebay kaufen und wird auch Eigentümer des Gerätes, wenn man es zugeschickt bekommen hat.

Es gibt eigentlich nur 2 Ausnahmen:

1. Du weißt, dass der Verkäufer den Receiver gar nicht verkaufen durfte. Dann bist Du bösgläubig und kannst ihn nicht "gutgläubig vom Nichtberechtigten" erwerben.
2. Der Receiver wurde gestohlen.

Im ersten Fall muss man nur sagen, dass man NICHT wusste, dass der Verkäufer den Receiver nicht veräußern durfte. Wer will einem schon das Gegenteil beweisen ? Es kann ja auch sein, dass der Verkäufer gar nicht Kunde von Kabel Deutschland ist, sondern den Receiver selbst "gutgläubig" erworben hat. Dann dürfte er ihn problemlos an wen auch immer weiterveräußern.

Im zweiten Fall hat man Pech: Man muss den Receiver an den Berechtigten, also wahrscheinlich den Kunden von Kabel Deutschland, herausgeben. Man hat dann selbst einen Schadenersatzanspruch gegen den Dieb, den man ja aber erstmal kriegen muss und der dann auch noch das Geld haben muss, einem den Kaufpreis zu erstatten.

Wenn man den Receiver gutgläubig erworben hat, hat Kabel Deutschland einen Schadenersatzanspruch gegen seinen Kunden, also den Verkäufer. Man selbst ist Eigentümer und rechtmäßiger Besitzer des Receivers.

Ich hab einen Receiver gekauft und angeschlossen, er funktioniert einwandfrei. Hab dann eine Zweitkarte für den Receiver bestellt - unter Angabe der echten Kabel - Deutschland Nummer - und bekommen. Das kostet einmalig 14,90 € für die Kartenerstellung + 9,90 € Versand. Hab gefragt, ob dann jemand mit weißen Handschuhen mir die Karte persönlich aushändigt, das ist aber leider nicht passiert. Lag einfach im Briefkasten :D

Die Karte an sich verursacht keine monatlichen Kosten - es sei denn, man will EPG haben. Hätte ich gern gehabt, also mal eben beim Kundenservice angerufen und gefragt, warum kein EPG vorhanden ist. Ergebnis bei der Störungsstelle: Statt Digital Plus wie auf der Hauptkarte ist auf der Zweitkarte nur Digital Free freigeschaltet.
Ok, neues Telefonat, diesmal mit der Vertragsstelle. Die Dame dort hat mir freundlich aber bestimmt erklärt, dass Zweitkarten IMMER nur das Basispaket haben, also nur die 100 frei empfangbaren digitalen Programme, kein EPG, kein gar nichts sonst - es sei denn, man zahlt 8 € MONATLICH oben drauf (in diesem Fall, damit man statt Digital Free auch auf der Zweitkarte Digital Plus hat).

Habe der Dame gesagt, dass sie notieren kann, dass mir das missfällt. Früher konnte man die analogen Kabel ja auch (notfalls mit Verstärker dazwischen) in alle Räume durchschleifen, die man mit Fernsehen versorgen wollte. Jetzt kontrollieren die, in wie vielen Zimmern meines Hauses ich in welchem Umfang Fernsehen darf ?!? Gut, ich könnte ja auch den Receiver durch die Gegend schleppen. Die Karte vom einen Receiver passt nämlich nicht in den anderen.

Ich kann ja verstehen, dass die keine Lust haben, dass jeder alles werbefrei schaut, digital aufzeichnet und dann ins Netz stellt etc. etc. Aber mit diesem verdammten Digital Rights Management übertreiben die es in letzter Zeit fürchterlich, finde ich. Wenn das so weitergeht klemm ich den ganzen Mist ab und kauf mir die DVDs zu den Filmen, die ich gerne sehe. Wer weiß, vielleicht kommen die ja auch noch zur Vernunft.
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von Newty »

Trotzdem hat geschrieben:es sei denn, man zahlt 8 € MONATLICH oben drauf (in diesem Fall, damit man statt Digital Free auch auf der Zweitkarte Digital Plus hat).
Der Digital+ EPG wird nur mit einem Mietgerät vertrieben. In den 8€ ist das Mietgerät - welches du ja "gutgläubig" erworben hast - bereits enthalten.
Habe der Dame gesagt, dass sie notieren kann, dass mir das missfällt. Früher konnte man die analogen Kabel ja auch (notfalls mit Verstärker dazwischen) in alle Räume durchschleifen, die man mit Fernsehen versorgen wollte.
Geht doch jetzt auch. 4 Karten mit Basisprogramm gibts doch oO Karten 5-8 müssen dann auf einen Zweitvertrag... Und dir öffentlich Rechtlichen gibts auch ohne Karte. Oh und analog geht ja auch ohne Karte
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Trotzdem
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von Trotzdem »

Mir hatte man am Telefon bei früheren Gesprächen gesagt, dass es pro Vertrag bis zu 3 Karten gäbe. Wenn's 4 gibt - umso besser. Was ich nicht gut finde ist die Tatsache, dass die zusätzlichen Karten nicht für genau das gleiche Angebot freigeschaltet sind wie die erste. Ich meine, man hat doch dann schon bezahlt für die Specials, und dann soll man nochmal zahlen für dieselben Specials in einem anderen Zimmer.
Der erste Reciever ist zusammen mit einem Vertrag erworben worden, der zweite jetzt halt bei Ebay. Ein schlechtes Gewissen hab ich deswegen nicht. Und die ganze Problematik mit "der hätte gar nicht verkauft werden dürfen" ist mir auch erst aufgefallen, als ich angefangen habe, nach meiner Neuerwerbung zu googeln, weil ich wissen wollte, was ich mir da an Bord geholt hab. Hatte erst Angst, dass ich dafür überhaupt keine Karte kriege, aber das war zum Glück - wie beschrieben - kein Problem.

Beim ersten Receiver (Humax) läuft EPG auch wunderbar. Ich nehme mal an der zweite ist an dieses tvtv gebunden, weswegen er nicht die EPG - Informationen der Sender auswertet, die diese sowieso schon mitsenden. Sowas in der Art hab ich jedenfalls an anderen Orten gelesen.
Selbst, wenn mit 'nem Softwareupdate es irgendwann ermöglicht wird, auch andere EPG - Informationen zu nutzen, ist die zweite Karte ja immer noch für weniger freigeschaltet als die "Haupt" - Karte. Da finde ich die Formulierung "3 Karten pro Vertrag" irreführend, denn eine Karte, die auf Grund dieses Vertrags ausgestellt wurde, sollte doch wohl die Leistungen erbringen, zu denen KD durch den Vertrag verpflichtet ist. Hätt ich jetzt jedenfalls so angenommen.

Naja, ich kann's ja eh nicht ändern. Jedenfalls nicht, ohne weitere monatliche Fixkosten zu verursachen. Gefallen tut's mir trotzdem nicht.

Mit den öffentlich - rechtlichen und den analogen hast Du natürlich recht, aber nachdem ich mal das erste HD gesehen hab, wollte ich halt gerne den Rest auch digital haben. Und selbst, wenn ich mich auf analog beschränken würde: Da fliegen ja so Stück für Stück Sender raus. Zu letzt "Das Vierte", wenn ich mich recht erinnere. Bayern (obwohl ör) gibt's auch nicht mehr. Man kann also sagen, dass das analoge Angebot von heute im Vergleich zu dem von vor 2 Jahren deutlich eingeschränkt ist.
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von Newty »

Trotzdem hat geschrieben:Ich meine, man hat doch dann schon bezahlt für die Specials, und dann soll man nochmal zahlen für dieselben Specials in einem anderen Zimmer.
Dadurch, dass ich einen Golf bei Sixt miete, erhalte ich ja keinen Zweiten für meine Frau.
Ein Zeitungsabo schickt mir auch keine zwei Zeitungen, weil meine Familie alle zur selben Zeit den Sportteil lesen will.
Selbst, wenn mit 'nem Softwareupdate es irgendwann ermöglicht wird, auch andere EPG - Informationen zu nutzen, ist die zweite Karte ja immer noch für weniger freigeschaltet als die "Haupt" - Karte. Da finde ich die Formulierung "3 Karten pro Vertrag" irreführend, denn eine Karte, die auf Grund dieses Vertrags ausgestellt wurde, sollte doch wohl die Leistungen erbringen, zu denen KD durch den Vertrag verpflichtet ist. Hätt ich jetzt jedenfalls so angenommen.
Nö. Is nicht so. Die Karte ist nicht das Produkt, welches darauf Freigeschaltet ist.
Apropos: Es soll laut Leistungsbeschreibung nur noch 2 Karten pro Haushalt geben... dann hat das Gemecker weiter unten volle Gültigkeit :)
Mit den öffentlich - rechtlichen und den analogen hast Du natürlich recht, aber nachdem ich mal das erste HD gesehen hab, wollte ich halt gerne den Rest auch digital haben. Und selbst, wenn ich mich auf analog beschränken würde: Da fliegen ja so Stück für Stück Sender raus. Zu letzt "Das Vierte", wenn ich mich recht erinnere. Bayern (obwohl ör) gibt's auch nicht mehr.
Man kann also sagen, dass das analoge Angebot von heute im Vergleich zu dem von vor 2 Jahren deutlich eingeschränkt ist.
Was bei einem 40 Jahre alten Standard auch nicht wirklich schade ist.
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Trotzdem
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von Trotzdem »

Was wäre denn, wenn in dem Vertrag mit Sixt drin stehen würde, dass Du den Golf kriegst, und wenn Du einen kleinen einmaligen Aufpreis zahlst, kriegst Du noch zwei weitere Autoschlüssel für Wagen, die in anderen Städten geparkt sind, falls Du da mal ein Auto brauchst, so lange Du eins bei Sixt gemietet hast.

Das nimmst Du wahr, und als Du dann den Zweitwagen nutzen willst, stellst Du fest: es ist ein Smart mit 25 Km/H - Begrenzung für 16jährige.

Ich denke wir können feststellen, dass wir stark unterschiedliche Standpunkte vertreten in Bezug auf die Frage, wie man Verträge auslegen sollte und was Kundenfreundlichkeit bedeutet. Mit der Situation werde ich mich - so wie sie sich jetzt darstellt - abfinden und schauen, was die Medienwelt sich noch so wird einfallen lassen.

Insofern wird weiteres "meckern" hier wohl nicht erforderlich sein.
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Wahooka
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von Wahooka »

Wenn ein Kunde das Leihgerät bei Vertragsende nicht zurück schickt wird es mit 250 Euro berechnet. Wenn der Kunde 250,00 Euro bezahlt hat und es dann bei eBay verkauft ist dies: Sein gutes Recht, denn es ist sein Eigentum!

Ich hatte sogar einen dran der durch einen dummen Zufall 320 Euro bei eBay bekommen hat dafür ;-) Also auch noch Plus gemacht.

Wenn nun ein Kunde anruft und sagt er hat den HD-DVR von KDG bei eBay gekauft leiten wir die Seriennummer weiter und nach Prüfung im TV-Support wird die Seriennummer als Kundeneigentum markiert und freigegeben.
MfG
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KDG-Mitarbeiter, Unterföhring.
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Re: Kauf von Sagemcom RCI88-320 KDG im Internet

Beitrag von Newty »

Wahooka hat geschrieben: Wenn nun ein Kunde anruft und sagt er hat den HD-DVR von KDG bei eBay gekauft leiten wir die Seriennummer weiter und nach Prüfung im TV-Support wird die Seriennummer als Kundeneigentum markiert und freigegeben.
Digital+ bucht aber trotzdem niemand drauf.
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