Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
Guten Tag,
ich bin seit Mitte Juli Nutzer von Internet&Telefonie 32MB in Osnabrück.
Seit dem 18.8.2011 habe ich eine stark instabile Leitung mit Bandbreiten von 72 kbps bis 5000 kbps!!!! Immer öfters komme ich gar nicht ins Internet.
Ich habe 4x bei der techn. Hotline, 1x per e-mail diesen vertragswidrigen Zustand moniert
antwort vom 28-8-2011 : Aufrüstarbeiten bis in den September
antwort vom 22.8.11 : Arbeiten am Netz bis 30.9.11 vorgemerkt.
antwort vom 26.8.11 17.45 Uhr : Grosser Schaden bei Ihnen. An der Fehlerbehebung werde gearbeitet. (erneut 200 kbps)
antwort vom 27.8.11 11 Uhr : Es muss in einer Straße ein defektes Teil ausgetauscht werden. Dazu bedarf es einer Genehmigung. Der Schaden soll zeitnah behoben werden.
So, ich habe keine Lust mehr, mich mit diesem Zustand abzufinden und mich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten zu lassen. Bei Alice hatte ich wenig Bandbreite aber einen stabile Verbindung,ich komme kaum noch ins INTERNET; VON DA ÜBLICHEN HANDLUNGEN GANZ ZU SCHWEIGEN 1
FRAGE: HABE ICH EIN SONDERKÜNDIGUNGSRECHT WEGEN NICHTEINHALTUNG VON VERTRAGSINHALTEN ??ß
ich habe heute den Herrschaften eine Frist bis nächsten Donnerstag gesetzt, zu dem ich definitv eine aussage erwarte, ansonsten ich dann kündigen werde !!
Ich bitte um eure Meinungen bzw. Erfahrungen !! Vielen Dank im voraus !! Gruß mecki
ich bin seit Mitte Juli Nutzer von Internet&Telefonie 32MB in Osnabrück.
Seit dem 18.8.2011 habe ich eine stark instabile Leitung mit Bandbreiten von 72 kbps bis 5000 kbps!!!! Immer öfters komme ich gar nicht ins Internet.
Ich habe 4x bei der techn. Hotline, 1x per e-mail diesen vertragswidrigen Zustand moniert
antwort vom 28-8-2011 : Aufrüstarbeiten bis in den September
antwort vom 22.8.11 : Arbeiten am Netz bis 30.9.11 vorgemerkt.
antwort vom 26.8.11 17.45 Uhr : Grosser Schaden bei Ihnen. An der Fehlerbehebung werde gearbeitet. (erneut 200 kbps)
antwort vom 27.8.11 11 Uhr : Es muss in einer Straße ein defektes Teil ausgetauscht werden. Dazu bedarf es einer Genehmigung. Der Schaden soll zeitnah behoben werden.
So, ich habe keine Lust mehr, mich mit diesem Zustand abzufinden und mich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten zu lassen. Bei Alice hatte ich wenig Bandbreite aber einen stabile Verbindung,ich komme kaum noch ins INTERNET; VON DA ÜBLICHEN HANDLUNGEN GANZ ZU SCHWEIGEN 1
FRAGE: HABE ICH EIN SONDERKÜNDIGUNGSRECHT WEGEN NICHTEINHALTUNG VON VERTRAGSINHALTEN ??ß
ich habe heute den Herrschaften eine Frist bis nächsten Donnerstag gesetzt, zu dem ich definitv eine aussage erwarte, ansonsten ich dann kündigen werde !!
Ich bitte um eure Meinungen bzw. Erfahrungen !! Vielen Dank im voraus !! Gruß mecki
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
Also die Frist dürfte schon mal zu kurz sein.
14 Tage sind üblich aber auch von der Situation abhängig.
Einschreiben per Rückschein sollte der sichere und dokumentierte Weg sein.
Die Fristsetzung wird aber wahrscheinlich nicht greifen, da KDG ja an der Schadensbeseitigung arbeitet, also nicht untätig ist.
Aus all diesen Gründen wird ein "Sonderkündigungsrecht" wohl ins Leere laufen.
Was erfolgversprechender sein könnte(?), wäre die freundliche Anfrage bzgl. eines Preisnachlasses oder einer Gebührengutschrift
für die Zeit mit der eingeschränkten Nutzung
14 Tage sind üblich aber auch von der Situation abhängig.
Einschreiben per Rückschein sollte der sichere und dokumentierte Weg sein.
Die Fristsetzung wird aber wahrscheinlich nicht greifen, da KDG ja an der Schadensbeseitigung arbeitet, also nicht untätig ist.
Aus all diesen Gründen wird ein "Sonderkündigungsrecht" wohl ins Leere laufen.
Was erfolgversprechender sein könnte(?), wäre die freundliche Anfrage bzgl. eines Preisnachlasses oder einer Gebührengutschrift
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
mecki231 hat geschrieben:Seit dem 18.8.2011 habe ich eine stark instabile Leitung mit Bandbreiten von 72 kbps bis 5000 kbps!!!! Immer öfters komme ich gar nicht ins Internet.
FRAGE: HABE ICH EIN SONDERKÜNDIGUNGSRECHT WEGEN NICHTEINHALTUNG VON VERTRAGSINHALTEN ??ß
ich habe heute den Herrschaften eine Frist bis nächsten Donnerstag gesetzt, zu dem ich definitv eine aussage erwarte, ansonsten ich dann kündigen werde !!
Du hast kein Sonderkündigungsrecht, oder hast Du diesen Begriff irgendwo im BGB gefunden? Nicht alles, was "im Internet" steht, ist auch gültiges Recht
Du kannst aber natürlich von KDG die Vertragserfüllung verlangen.
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
"Sonderkündigung" ist der umgangsprachliche Begriff für die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB1040bln hat geschrieben:mecki231 hat geschrieben:Seit dem 18.8.2011 habe ich eine stark instabile Leitung mit Bandbreiten von 72 kbps bis 5000 kbps!!!! Immer öfters komme ich gar nicht ins Internet.
FRAGE: HABE ICH EIN SONDERKÜNDIGUNGSRECHT WEGEN NICHTEINHALTUNG VON VERTRAGSINHALTEN ??ß
ich habe heute den Herrschaften eine Frist bis nächsten Donnerstag gesetzt, zu dem ich definitv eine aussage erwarte, ansonsten ich dann kündigen werde !!
Du hast kein Sonderkündigungsrecht, oder hast Du diesen Begriff irgendwo im BGB gefunden? Nicht alles, was "im Internet" steht, ist auch gültiges Recht
Du kannst aber natürlich von KDG die Vertragserfüllung verlangen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__314.html
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
In den AGB für Internet und Telefon wird das Sonderkündigungsrecht des Kunden wörtlich in Ziffer 11.3 aufgeführt: "Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet."
Du hast also doch eins.
Du hast also doch eins.
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VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
Ein Qualitätsmangel ist kein wichtiger Grund: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.guenter24 hat geschrieben:"Sonderkündigung" ist der umgangsprachliche Begriff für die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB1040bln hat geschrieben:Du hast kein Sonderkündigungsrecht, oder hast Du diesen Begriff irgendwo im BGB gefunden? Nicht alles, was "im Internet" steht, ist auch gültiges Rechtmecki231 hat geschrieben:Seit dem 18.8.2011 habe ich eine stark instabile Leitung mit Bandbreiten von 72 kbps bis 5000 kbps!!!! Immer öfters komme ich gar nicht ins Internet.
FRAGE: HABE ICH EIN SONDERKÜNDIGUNGSRECHT WEGEN NICHTEINHALTUNG VON VERTRAGSINHALTEN ??ß
ich habe heute den Herrschaften eine Frist bis nächsten Donnerstag gesetzt, zu dem ich definitv eine aussage erwarte, ansonsten ich dann kündigen werde !!
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__314.html
Ich würde aber damit drohen, bei anhaltend schlechter Verbindung mir einen DSL- oder UMTS-Anschluß schalten zu lassen und die Kosten als Schadenersatz der KDG in Rechnung zu stellen. KDG wird dann wahrscheinlich aktiv werden und dem Threadersteller zwei Monatsraten gutschreiben.
Von Preiserhöhung hat doch der Threadersteller gar nichts geschrieben.Kunterbunter hat geschrieben:In den AGB für Internet und Telefon wird das Sonderkündigungsrecht des Kunden wörtlich in Ziffer 11.3 aufgeführt: "Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet."
Du hast also doch eins.
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
KDG hat ja den Fehler eingeräumt, und gibt an das Bauarbeiten wegen eines Defekts durchgeführt werden müssen.
In Deutschland kann man auf öffentlichem Grund aber nun mal nicht einfach ne Straße aufreißen um irgendwas zu reparieren.
Da brauch man Genehmigungen u.U. müssen bereiche mit Parkverbot versehen werden oder sogar ne Straße gesperrt werden.
Das dauert nun mal nen Moment.
(anders ist das bei Strom und Gas)
eine Frist zu setzen die unter der Terminangabe die KDG ja schon gemacht hat
anzusetzen macht da wenig sinn.
In Deutschland kann man auf öffentlichem Grund aber nun mal nicht einfach ne Straße aufreißen um irgendwas zu reparieren.
Da brauch man Genehmigungen u.U. müssen bereiche mit Parkverbot versehen werden oder sogar ne Straße gesperrt werden.
Das dauert nun mal nen Moment.
(anders ist das bei Strom und Gas)
eine Frist zu setzen die unter der Terminangabe die KDG ja schon gemacht hat
anzusetzen macht da wenig sinn.
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
Nein, aber du hast geschrieben: "Du hast kein Sonderkündigungsrecht,.. "1040bln hat geschrieben:Von Preiserhöhung hat doch der Threadersteller gar nichts geschrieben.Kunterbunter hat geschrieben:In den AGB für Internet und Telefon wird das Sonderkündigungsrecht des Kunden wörtlich in Ziffer 11.3 aufgeführt: "Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet."
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VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
häää... hat der TE eine Preiserhöhung bekommen?Kunterbunter hat geschrieben:In den AGB für Internet und Telefon wird das Sonderkündigungsrecht des Kunden wörtlich in Ziffer 11.3 aufgeführt: "Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet."
Du hast also doch eins.
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages
Nein, aber er fragte nach einem Sonderkündigungsrecht, und jemand hat hier behauptet, sowas gibt es gar nicht.
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