Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages

Beitrag von guenter24 »

Paco hat geschrieben:KDG hat ja den Fehler eingeräumt, und gibt an das Bauarbeiten wegen eines Defekts durchgeführt werden müssen.

In Deutschland kann man auf öffentlichem Grund aber nun mal nicht einfach ne Straße aufreißen um irgendwas zu reparieren.
Da brauch man Genehmigungen u.U. müssen bereiche mit Parkverbot versehen werden oder sogar ne Straße gesperrt werden.
Das dauert nun mal nen Moment.

(anders ist das bei Strom und Gas)

eine Frist zu setzen die unter der Terminangabe die KDG ja schon gemacht hat
anzusetzen macht da wenig sinn.
Aber die Fristsetzung ist m.W. unerheblich, wenn KDG innerhalb ihrer Möglichkeiten nachweislich alles gemacht hat, um die Störung zu beseitigen.
Danach sieht es wohl aus.

Wenn dem nicht so wäre, könnte ja jeder "Häuslebesitzer" einfach mal so aus seinem Vertrag kommen:
Nur an der Grundstückgrenze aufbuddeln und das Kabel abhacken, schön wieder zubuddeln und ein Bäumchen setzen.
Nun Störung melden mit Fristsetzung zur Beseitigung.
Da anzunehmen ist, daß diese Störung nach 14 Tagen nicht beseitig ist, wäre er dann aus dem Vertrag.
Das kann und wird nicht funktionieren!

Daher mein Tipp, besser zu versuchen, einen Preisnachlass bzw. Gebührengutschrift für die "gestörte Zeit" zu bekommen.
mecki231
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: 27.08.2011, 17:08

Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages

Beitrag von mecki231 »

Vielen Dank an alle für die Meinungen !

Ich glaube wir gehen darin konform, dass es eine Zumutung ist, schon seit einem Monat eine eingeschränkte Bandbreite zu haben, die teilweise keinen Internet-Zugang erlaubt.
Ist es denn normal, z-B. 2 Monate auf einen funktionierenden Zugang zu warten ? Kann ich denn Kabeldeutschland vertrauen mit deren Aussage, bis Ende September hätte man die Probleme im Griff ! Und was ist, wenn das Datum überschritten wird und es tritt keine Besserung ein?

Irgendwann muss doch mal Schluss sein und man wegen mangelhafter Vertragserfüllung fristlos kündigen kann ! Ich zahle doch schliesslich pünktlich meine Leistung, während KD mit der Gegenleistung dauerhaft im Verzug ist.

Mich ärgerts nur, dass ich mit Alice-DSl eine stabile , wenn auch langsamen Zugang aufgegeben habe für eine hochtrabende Werbung mit 32 MB...

Grß mecki
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung des Vertrages

Beitrag von guenter24 »

Das letzte zuerst:
Egal welcher"Draht-) Abbieter, wenn ein Kabelschaden vorliegt, wirst Du bei jedem einige Tage/Wochen warten müssen, bis das Kabel repariert ist.
Ob Du der Aussage "bis Ende September" vertrauen kannst, wird man wohl wirklich erst Ende September wissen.