Aber die Fristsetzung ist m.W. unerheblich, wenn KDG innerhalb ihrer Möglichkeiten nachweislich alles gemacht hat, um die Störung zu beseitigen.Paco hat geschrieben:KDG hat ja den Fehler eingeräumt, und gibt an das Bauarbeiten wegen eines Defekts durchgeführt werden müssen.
In Deutschland kann man auf öffentlichem Grund aber nun mal nicht einfach ne Straße aufreißen um irgendwas zu reparieren.
Da brauch man Genehmigungen u.U. müssen bereiche mit Parkverbot versehen werden oder sogar ne Straße gesperrt werden.
Das dauert nun mal nen Moment.
(anders ist das bei Strom und Gas)
eine Frist zu setzen die unter der Terminangabe die KDG ja schon gemacht hat
anzusetzen macht da wenig sinn.
Danach sieht es wohl aus.
Wenn dem nicht so wäre, könnte ja jeder "Häuslebesitzer" einfach mal so aus seinem Vertrag kommen:
Nur an der Grundstückgrenze aufbuddeln und das Kabel abhacken, schön wieder zubuddeln und ein Bäumchen setzen.
Nun Störung melden mit Fristsetzung zur Beseitigung.
Da anzunehmen ist, daß diese Störung nach 14 Tagen nicht beseitig ist, wäre er dann aus dem Vertrag.
Das kann und wird nicht funktionieren!
Daher mein Tipp, besser zu versuchen, einen Preisnachlass bzw. Gebührengutschrift für die "gestörte Zeit" zu bekommen.