Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Hallo,
die Frage steht ja schon im Betreff. Hier noch Hintergrundinfo:
ich habe mein Kabel-Internet/Phone Paket (12 Monate Laufzeit) zum Ende Okt 2007 gekündigt.
Allerdings hat mir KD eine Kündigungsbestätigung zum 3.1.2008 geschickt !
Das kommt vermutlich daher, dass der Anschluss erst am 4.1.2007 installiert wurde, obwohl ich bereits Anfang Oktober 2006 das Paket bestellt hatte (das war damals eine echte Odyssee über fast 3 Monate, obwohl KD bereits im jahr 2005 das Mietshaus komplett neu verkabelt hatte).
Bei meiner Kündigung habe ich aber explizit auf die AGB, Punkt 2 verwiesen, nach dem der Vertrag durch Erhalt der Auftragsbestätigung zustandekommt (und die habe ich Mitte Okt 2006 erhalten!).
Daher bin ich der Meinung, das die Mindestvertragslaufzeit bereits im Oktober 2007 endet.
In den AGB ist außer unter Punkt 2 kein Hinweis auf den Beginn der MVLZ.
Wie kann ich KD dazu bewegen, sich nach ihren eigenen AGB zu richten ?
Bei der Hotline anrufen ist meiner Erfahrung nach Zeitverschwendung...
Gruß
net801
die Frage steht ja schon im Betreff. Hier noch Hintergrundinfo:
ich habe mein Kabel-Internet/Phone Paket (12 Monate Laufzeit) zum Ende Okt 2007 gekündigt.
Allerdings hat mir KD eine Kündigungsbestätigung zum 3.1.2008 geschickt !
Das kommt vermutlich daher, dass der Anschluss erst am 4.1.2007 installiert wurde, obwohl ich bereits Anfang Oktober 2006 das Paket bestellt hatte (das war damals eine echte Odyssee über fast 3 Monate, obwohl KD bereits im jahr 2005 das Mietshaus komplett neu verkabelt hatte).
Bei meiner Kündigung habe ich aber explizit auf die AGB, Punkt 2 verwiesen, nach dem der Vertrag durch Erhalt der Auftragsbestätigung zustandekommt (und die habe ich Mitte Okt 2006 erhalten!).
Daher bin ich der Meinung, das die Mindestvertragslaufzeit bereits im Oktober 2007 endet.
In den AGB ist außer unter Punkt 2 kein Hinweis auf den Beginn der MVLZ.
Wie kann ich KD dazu bewegen, sich nach ihren eigenen AGB zu richten ?
Bei der Hotline anrufen ist meiner Erfahrung nach Zeitverschwendung...
Gruß
net801
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Sie beginnt an dem tag wo der anschluss bei dir eingerichtet wird ab dann zahlst du ja auch erst
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Warum? Man zahlt natürlich erst ab dann, weil die vereinbarte Leistung ja erst ab bereitstehendem Anschluss geleistet wird.Service-KD hat geschrieben:Sie beginnt an dem tag wo der anschluss bei dir eingerichtet wird ab dann zahlst du ja auch erst
Wenn KD nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Vertrag erst ab der Bereitstellung der Leistung beginnt,
sollte der Vertragsbeginn also mit der in den AGB genannten Auftragsbestätigung zustande gekommen sein.
Und dann beginnt eben die Vertragslaufzeit.
Ich würde mit Hinweis auf die AGB auf dem früheren Beendigungstermin bestehen und die Zahlung einstellen.
Aber ich bin kein Anwalt, deshalb: Jm2c.
Gruß, Trebo
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
In meinem Vertrag steht - die Laufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung !!! Hast Du etwas dazugebucht? Kabel Phone zu Kabel Internet (oder umgedreht)? Dann verlängert sich der Vertrag nämlich von der Zubuchung ab. (War zumindest bei mir so!)Trebo hat geschrieben:Warum? Man zahlt natürlich erst ab dann, weil die vereinbarte Leistung ja erst ab bereitstehendem Anschluss geleistet wird.Service-KD hat geschrieben:Sie beginnt an dem tag wo der anschluss bei dir eingerichtet wird ab dann zahlst du ja auch erst
Wenn KD nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Vertrag erst ab der Bereitstellung der Leistung beginnt,
sollte der Vertragsbeginn also mit der in den AGB genannten Auftragsbestätigung zustande gekommen sein.
Und dann beginnt eben die Vertragslaufzeit.
Ich würde mit Hinweis auf die AGB auf dem früheren Beendigungstermin bestehen und die Zahlung einstellen.
Aber ich bin kein Anwalt, deshalb: Jm2c.
Gruß, Trebo
[*] Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland, spätestens jedoch mit Leistungserbringung. Der
Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die
Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den
dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.[*]
Meine Aufzeichnungen seit dem 19. Februar 2013 (Paketwechsel auf 100).
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Genau auf diesen Passus der AGB hatte ich bei der Kündigung hingewiesen, aber trotzdem wurde die Kündigung nur zum späteren Zeitpunkt akzeptiert.KDGeleimter hat geschrieben:In meinem Vertrag steht - die Laufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung !!! Hast Du etwas dazugebucht? Kabel Phone zu Kabel Internet (oder umgedreht)? Dann verlängert sich der Vertrag nämlich von der Zubuchung ab. (War zumindest bei mir so!)Trebo hat geschrieben:Warum? Man zahlt natürlich erst ab dann, weil die vereinbarte Leistung ja erst ab bereitstehendem Anschluss geleistet wird.Service-KD hat geschrieben:Sie beginnt an dem tag wo der anschluss bei dir eingerichtet wird ab dann zahlst du ja auch erst
Wenn KD nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Vertrag erst ab der Bereitstellung der Leistung beginnt,
sollte der Vertragsbeginn also mit der in den AGB genannten Auftragsbestätigung zustande gekommen sein.
Und dann beginnt eben die Vertragslaufzeit.
Ich würde mit Hinweis auf die AGB auf dem früheren Beendigungstermin bestehen und die Zahlung einstellen.
Aber ich bin kein Anwalt, deshalb: Jm2c.
Gruß, Trebo
[*] Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland, spätestens jedoch mit Leistungserbringung. Der
Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die
Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den
dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.[*]
Die Behauptung von Service-KD weiter oben, dass die Laufzeit an dem Tag der Einrichtung beginnt, ist in den AGB in keinster Weise erwähnt und damit auch nicht wirksam! Interessant auch, dass in den AGB anderer Provider genau das explizit drin steht, "Laufzeit beginnt am Tag der Einrichtung". Da hat KDG meiner Meinung nach etwas "geschlafen" und sich selbst in die ungünstigere Position gebracht, stellen sich aber auf stur. Die Abbuchungserlaubnis werde ich für November widerrufen und lasse die Zahlungen dann ggf. zurückbuchen, wenn KDG kein Einsehen hat.
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
na entschuldige mal!
Da steht doch: spätestens ab Leistungserbringung. Und die Leistungserbringung erfolgt ab Installation und somit beginnt da auch die Laufzeit.
Da steht doch: spätestens ab Leistungserbringung. Und die Leistungserbringung erfolgt ab Installation und somit beginnt da auch die Laufzeit.
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Oh Mann! Beginnt mit Auftragsbestätigung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Xenia hat geschrieben:na entschuldige mal!
Da steht doch: spätestens ab Leistungserbringung. Und die Leistungserbringung erfolgt ab Installation und somit beginnt da auch die Laufzeit.
jedoch spätestens ab Leistungserbringung.
Also - heute 7. September 2007 Auftrag bestätigt demzufolge Mindestlaufzeit am 7. September 2008 0´Uhr beendet!
KDG rechnet mit der Bequemlichkeit (oder Dummheit) der Kunden! RA einschalten und KDG die Kosten aufbrummen lassen und bald wird sich deren Gehabe ändern!
Vielleicht sollte man diese Frage mal in einem Juris-Forum diskutieren!
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Ja stimmt, da steht "spätestens". Aber spätestens heisst doch, dass es auch schon früher beginnen kann.Xenia hat geschrieben:na entschuldige mal!
Da steht doch: spätestens ab Leistungserbringung. Und die Leistungserbringung erfolgt ab Installation und somit beginnt da auch die Laufzeit.
Das ist wohl dafür gedacht, dass die Auftragsbestätigung später kommt als die Leistungserbringung.
Wenn da stünde "frühestens", dann hättest du recht.
Ich bleibe dabei, dass laut der AGB die MVLZ mit der Auftragsbestätigung beginnt.
Übrigens steht in den aktuellen AGB von auch unter Punkt 10 das Ganze nochmal explizit!
"10.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland, spätestens jedoch mit Leistungserbringung. Der
Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die
Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den
dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist."
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Die einzige Ausnahme bestätigt wenn du in der Zeit nach Vertragsbeginn auf einen neuen Tarif upgegradet hast.
Dann würde die MVLZ neu beginnen.
Falls nicht wird die Kündigung im Januar 2008 erfolgen.
Dann würde die MVLZ neu beginnen.
Falls nicht wird die Kündigung im Januar 2008 erfolgen.
Kabel Digital Home (Pace/Humax)
Kabel Highspeed 32000/2000 (12.02.08) + Kabel Phone Flat
Scientific Atlanata WebSTAR EPX2203 + D-Link DI-524
Sky
DVB-C (Humax PR-1000HD + Pace)
DVB-S (SkyStar 2 + Humax PR-Fox)
Bose 5.1-System
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
man jetzt ist aber mal gut. Da kommt einem ja das
Laufzeit beginnt ab Installation. Ende der Durchsage.
Wenn einer ne Auftragsbestätigung bekommt und KDG kann dann aus technischen Gründen nicht installieren, muss
der Kunde dann die MVL einhalten??? Schwachsinn!!
Jeder klar denkende Mensch weiß das.
Laufzeit beginnt ab Installation. Ende der Durchsage.
Wenn einer ne Auftragsbestätigung bekommt und KDG kann dann aus technischen Gründen nicht installieren, muss
der Kunde dann die MVL einhalten??? Schwachsinn!!
Jeder klar denkende Mensch weiß das.