Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Und das ist doch auch ok so...... denn nur wenn es wirklich machbar ist dann kommt der Vertrag zu stande, wäre ja auch schlimm wenn es anders ist.....
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
@tredo, net801
hab das zwar jetzt nicht die AGB durchgelesen, aber wenn das so ist, wie von dir beschrieben, teile ich deine Rechtsauffassung.
Vertragslaufzeit und Leistungsverpllichtung können durchaus zu unterschiedlichen Terminen beginnen.
(ähnlich eines Kreditvertrages wenn Zinsbindung und Tilgung/Verzinszung zu unterschieldichen Termin beginnen können)
dass hier einige Mitglieder des forums auf der payroll von KD stehen und deshalb sehr einseitig argumentieren sollte dich kalt lassen.
Die Verbraucherschutzzentralen sind eine gute Anlaufstelle, oder mit Rechschutzversicherung eine Beratung beim Rechtsanwalt (ohne kostet die meist so 50€/30Minuten)
hab das zwar jetzt nicht die AGB durchgelesen, aber wenn das so ist, wie von dir beschrieben, teile ich deine Rechtsauffassung.
Vertragslaufzeit und Leistungsverpllichtung können durchaus zu unterschiedlichen Terminen beginnen.
(ähnlich eines Kreditvertrages wenn Zinsbindung und Tilgung/Verzinszung zu unterschieldichen Termin beginnen können)
dass hier einige Mitglieder des forums auf der payroll von KD stehen und deshalb sehr einseitig argumentieren sollte dich kalt lassen.
Die Verbraucherschutzzentralen sind eine gute Anlaufstelle, oder mit Rechschutzversicherung eine Beratung beim Rechtsanwalt (ohne kostet die meist so 50€/30Minuten)
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
@net801:
Es kam noch der Hinweis nachzusehen, ob es wirklich eine Auftragsbestätigung war und nicht nur eine Eingangsbestätigung.
Es scheint Fälle zu geben, in denen zunächst eine Eingangsbestätigung verschickt wurde und erst kurz vor der Installation
die eigentliche Auftragsbestätigung.
Im übrigen hat jemand die Sache mal auf den Punkt gebracht, Zitat:
"Der Vertrag beginnt bei Erhalt der Auftragsbestätigung, es sei denn, die
Leistungserbringung beginnt früher (in diesem Fall markiert der Zeitpunkt
der Leistungserbringung den Beginn der Vertragslaufzeit)."
(Michael L. in d.s.r.m)
Wäre schön, wenn du später berichtest, wie die Sache ausgegangen ist.
Gruß, Trebo
Es kam noch der Hinweis nachzusehen, ob es wirklich eine Auftragsbestätigung war und nicht nur eine Eingangsbestätigung.
Es scheint Fälle zu geben, in denen zunächst eine Eingangsbestätigung verschickt wurde und erst kurz vor der Installation
die eigentliche Auftragsbestätigung.
Im übrigen hat jemand die Sache mal auf den Punkt gebracht, Zitat:
"Der Vertrag beginnt bei Erhalt der Auftragsbestätigung, es sei denn, die
Leistungserbringung beginnt früher (in diesem Fall markiert der Zeitpunkt
der Leistungserbringung den Beginn der Vertragslaufzeit)."
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Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
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Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Hallo,
es ist wirklich eine "Auftragsbestätigung". Auch die oben erwähnten Vermutungen, es wurde während der Laufzeit etwas an der Bandbreite geändert oder sonstige Zusatzservices bestellt, die die Laufzeit verlängert haben könnten, treffen nicht zu.
Ich sag Bescheid, wie's ausgegangen ist, wenn es soweit ist.
cu
net801
es ist wirklich eine "Auftragsbestätigung". Auch die oben erwähnten Vermutungen, es wurde während der Laufzeit etwas an der Bandbreite geändert oder sonstige Zusatzservices bestellt, die die Laufzeit verlängert haben könnten, treffen nicht zu.
Ich sag Bescheid, wie's ausgegangen ist, wenn es soweit ist.
cu
net801
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Du meinst vermutlich:Trebo hat geschrieben:Im übrigen hat jemand die Sache mal auf den Punkt gebracht, Zitat:
"Der Vertrag beginnt bei Erhalt der Auftragsbestätigung, es sei denn, die
Leistungserbringung beginnt früher (in diesem Fall markiert der Zeitpunkt
der Leistungserbringung den Beginn der Vertragslaufzeit)."
(Michael L. in d.s.r.m)
From: "Michael Landenberger" <spameimer052006@arcor.de>
Newsgroups: de.soc.recht.misc
Subject: Re: Wann Beginn einer Mindestvertragslaufzeit
Date: Sat, 8 Sep 2007 09:35:49 +0200
Message-ID: <5kf1msF3b2a5U1@mid.uni-berlin.de>
References: <csijm22bh7pa.a3dk4z9h8dap$.dlg@40tude.net>
Wie kommst Du auf die idee, daß in dem Fred dort KDG gemeint wäre? *kopfkratz*
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
Da ist nicht speziell KDG genannt.Kabelmensch hat geschrieben:Trebo hat geschrieben:Wie kommst Du auf die idee, daß in dem Fred dort KDG gemeint wäre? *kopfkratz*
Es ging dort um den Wortlaut der AGB und was das für die Mindestvertragslaufzeit bedeutet.
Um welchen Anbieter es sich dabei handelt, ist doch wurscht.
Nur haben andere Anbieter auch andere AGB, deshalb bleibt da nicht viel Auswahl
Gruß, Trebo
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Re: Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit ?
und Antwort von KDG bekommen?net801 hat geschrieben: Ich sag Bescheid, wie's ausgegangen ist, wenn es soweit ist.