In diesem Forum geht es um die HD-Festplattenreceiver (DVR) Sagemcom RCI88 320 bzw. Sagemcom RCI88 1000, Samsung SMT-C7200 und Humax HDR-4000C bzw. Humax HDR-4100C, die Vodafone Kabel Deutschland in ihren "Vodafone TV"-Produkten (ehemals TV Komfort bzw. Kabel Komfort) liefert.
Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
Wahooka hat geschrieben:Wenn ein Kunde das Leihgerät bei Vertragsende nicht zurück schickt wird es mit 250 Euro berechnet. Wenn der Kunde 250,00 Euro bezahlt hat und es dann bei eBay verkauft ist dies: Sein gutes Recht, denn es ist sein Eigentum!
Sobald dieser Prozeß abgeschlossen ist, sicherlich.
Und vorher?
Also, so wie bei den ersten Geräten, die in der Elektrobucht aufgetaucht sind? Da war doch Vertragsende und (ich sag mal:) "Eigentumsübergang durch Strafzahlung" lange nicht in Sicht; da war das doch immer noch (und sind ggf. auch heute noch) Hehlerware?
Ups.
Wahooka hat geschrieben:Sein gutes Recht, denn es ist sein Eigentum!
Auch nach der Zahlung der 250 Euro ändert sich dieses Eigentumsverhältnis nicht.
Schon an der Klausel zu erkennen, wann diese Pauschale fällig wird:
"... verlorene, beschädigte oder nicht innerhalb von 4 wochen zurückgeschickte ..."
dann müßte im Fall von "zu spät zurückgeschickt" die KDG das Gerät ja wieder an den Kunden zurück schicken.
Wahooka hat geschrieben:Sein gutes Recht, denn es ist sein Eigentum!
Auch nach der Zahlung der 250 Euro ändert sich dieses Eigentumsverhältnis nicht.
Schon an der Klausel zu erkennen, wann diese Pauschale fällig wird:
"... verlorene, beschädigte oder nicht innerhalb von 4 wochen zurückgeschickte ..."
dann müßte im Fall von "zu spät zurückgeschickt" die KDG das Gerät ja wieder an den Kunden zurück schicken.
MB-Berlin
Das kommt davon, wenn man nebenbei noch über 3 andre Dinge nachdenkt - natürlich hast Du in der Eigentumsfrage Recht und ich nicht!
Hallo.
Ich muss noch einmal nachfragen.
Kann ich den Recorder Sagemcom RCI88-320 im Internet kaufen und dann die Seriennummer an Kabel Deutschland melden, damit es im System als mein Eigentum eingetragen wird?
KDG akzeptiert die SN von fremd erworbenen Receivern und versendet darauf auch SC . Eine Freischaltung für den " tvtv-EPG" bekommst du aber nicht .
TV: PanaTX-L32V10e (Finnlandmodus) +ACL SW 1.19 +KD-Home HD + Sky komplett HD + Private HD . D02-Karte
Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
Pana DMR EH 545
Zwangsverkabelt^
Schönheit ist , was vom Charakter übrig bleibt !
Vielen Dank für die Antwort.
Ein Bekannter hat das nämlich so gemacht, also einen Receiver gekauft und Smartcard bestellt und genutzt. Nun musste er kündigen, weil er umzieht und KD am neuen Wohnsitz nicht mehr anliegt. Nun fordert aber KD die Smartcard und den Receiver zurück, bzw. Strafzahlung. Auf Nachfrage meinte der Mitarbeiter, dass der Receiver immer noch Eigentum von Kabel Deutschland sei, auch wenn der Verkäufer damals die Strafe gezahlt hat. Nun weiß er eben nicht, was er machen soll. Ich finde das auch ziemlich komisch.
Was würdet ihr machen?
LG
Smartcard wie der Receiver gehören KD, steht auch in der AGB drin.
Und da der Receiver nur ein Mietreceiver ist, hat der Verkäufer auch Strafe gezahlt.
Sollte der Verkäufer ein eigenes bei KD erworbenes Gerät verkauft haben, müßte der noch einen Nachweis darüber haben, daß dieses kein Mietreceiver ist.
Das wäre in dem Fall die Rechnung.
Samsung UE49NU7179
VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
Humax HDR 4100 mit D08 und Basic TV
AV-Receiver: Denon AVR-S650H
Internet & Phone: FritzBox 6591 (mit Fritz 7.57), CableMax 1000
DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U
Ich muss noch einmal kurz nachfragen, also wenn der letzte Besitzer (Verkäufer) dafür Strafe gezahlt hat, dann gehört es doch dann ihm, oder nicht?
Und KD müsste doch in ihrem System stehen haben, wem der Receiver vorher gehört hat und das dafür eine Strafe gezahlt wurde. Da kann ja eigentlich mein Bekannter nichts dafür, wenn die da vergessen haben, die Strafe zu kassieren.
afel89 hat geschrieben:Ich muss noch einmal kurz nachfragen, also wenn der letzte Besitzer (Verkäufer) dafür Strafe gezahlt hat, dann gehört es doch dann ihm, oder nicht?
Nö. Ein Eigentumsübergang fand nie statt.
Da kann ja eigentlich mein Bekannter nichts dafür, wenn die da vergessen haben, die Strafe zu kassieren.
Wodraus schließt du nun diesen Sachverhalt?
Der Verkäufer hat etwas verkauft, was er nicht verkaufen durfte. Damit ergibt sich ein Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Und der Anspruch von KDG auf den Receiver besteht unabhängig vom Besitzübergang zwischen Verkäufer und Käufer, da KDG weiterhin Eigentümer ist.
Das Ding heißt Strafe und nicht Kauf! Auch wenn die Strafe bezahlt wurde, findet kein Eigentümerwechsel statt. Und wenn die Kiste weiter veräußert wird, könnte KDG auf Rückgabe durch den Käufer bestehen, der dann aber leer ausgeht, da man an "gestohlenen" Dingen kein Eigentum erlangen kann.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.