Sperrung durch Kabel Deutschland
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Insider
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- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Wir hatten das Thema schon mal und ich glaube nicht, daß § 45 TKG da greift.
Hintergrund dieser Vorschrift wird wohl sein, daß dem Kunden die Notrufmöglichkeit bleiben muß.
Und das ist ja bei der "KDG-Sperre" so, da 110 und 112 weiterhin angerufen werden können!
Das wird wohl auch der techn. Hintergrund dafür sein, daß das Internet mit sehr eingeschränkter Bandbreite noch funktioniert.
Denn das Internet dürfte wohl ganz gesperrt werden, allerdings würde dann halt dann auch die Telefonie auch nicht mehr funktionieren,
auch nicht eingeschränkt.
Hintergrund dieser Vorschrift wird wohl sein, daß dem Kunden die Notrufmöglichkeit bleiben muß.
Und das ist ja bei der "KDG-Sperre" so, da 110 und 112 weiterhin angerufen werden können!
Das wird wohl auch der techn. Hintergrund dafür sein, daß das Internet mit sehr eingeschränkter Bandbreite noch funktioniert.
Denn das Internet dürfte wohl ganz gesperrt werden, allerdings würde dann halt dann auch die Telefonie auch nicht mehr funktionieren,
auch nicht eingeschränkt.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 03.06.2010, 03:06
- Wohnort: Berlin
Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Das mit dem Internet hat auch einen anderen hintergrund.
Damit wird sichergestellt das man zugang zum Kundencenter hat, um seine Rechnungen einzusehen.
Dieses Feature haben sogar "Phone only" kunden.
Damit wird sichergestellt das man zugang zum Kundencenter hat, um seine Rechnungen einzusehen.
Dieses Feature haben sogar "Phone only" kunden.
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- Insider
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Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Nein in § 45 geht es um die Sperre, das ist ein Unterpunkt von "Kundenschutz" (§§ 43a - 47b).guenter24 hat geschrieben: Hintergrund dieser Vorschrift wird wohl sein, daß dem Kunden die Notrufmöglichkeit bleiben muß.
Die Regelungen zum Notruf stehen im § 108 "Notruf" und wo das Gesetz "greifen" soll steht im § 1 "Zweck des Gesetzes".
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
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Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Ist nicht eine temporäre Entsperrung wie bei Kabel Digital möglich ? ( temporäre Entsperrung für 7 Tage,ist dann das Geld nicht da-> dann ist wirklich Feierabend )
Mitteilen das der geschuldete Betrag umgehend überwiesen wird/überwiesen wurde.
Die ganze Aufregung wegen 7 € lohnt sich nicht.
Auch sind sicherlich Mahnungen vorausgegangen mit entsprechenden Rechts-Belehrungen.
Mitteilen das der geschuldete Betrag umgehend überwiesen wird/überwiesen wurde.
Die ganze Aufregung wegen 7 € lohnt sich nicht.
Auch sind sicherlich Mahnungen vorausgegangen mit entsprechenden Rechts-Belehrungen.
Zuletzt geändert von spi-ghost am 25.10.2011, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
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- Insider
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Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Gabs nicht auch nen Punkt der aussagt das es erst ab nem bestimmten Betrag (40-50€) zur Sperre kommen darf?
edit:
45k (2)
edit:
45k (2)
Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht[..]
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- Insider
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Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
erst zu wenig überweisen und dann meckern........
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- Registriert: 25.03.2009, 11:02
Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Erstens mir ist nicht aufgefallen, das ich zuwenig überwiesenn hatte...weihnachtsmann hat geschrieben:erst zu wenig überweisen und dann meckern........
Erst als ich die neue Rechnung einsehen konnte habe ich dieses gemerkt...
auf der neuen rechnung standen die 7,04€ als (Übertrag aus vorangegangenen Rechnungen)
Hier mal die letzte rechnung von KD (und nein ich habe danach nichts anderes von denen bekommen!!!
Keine erinnerrung keine mahnung nichts!!!!
Ihre Rechnung für Oktober 2011
Rechnungsbetrag (netto, ohne 19% MwSt) 35,0916 €
MwSt. (19% = 6,67 €) 6,6674 €
Rechnungsbetrag (brutto, inkl. MwSt) 41,7590 €
Übertrag aus vorangegangenen Rechnungen 7,04 €
Zu zahlender Gesamtbetrag 48,80 €
Die Zusammensetzung entnehmen Sie bitte den unten stehenden Rechnungsdetails
Also ging ich davon aus, das ich den fehlenden betrag einfach mit der nächsten rechnung begleichen kann(darf)
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Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Wende dich damit mal an die Bundesnetzagentur. Sag denen das, was du uns gesagt hast, vlt kloppen die KD mal endlich auf die Finger.
Scheint ja so, als wenn nicht nur das Personal schlecht geschult ist, auch die Software die verwendet wird, funktioniert nicht.
Scheint ja so, als wenn nicht nur das Personal schlecht geschult ist, auch die Software die verwendet wird, funktioniert nicht.
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- ehemals MB-Berlin
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- Registriert: 15.04.2008, 23:50
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Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Diese Sperrungen gehen wirklich voll automatisch.spooky hat geschrieben:auch die Software die verwendet wird, funktioniert nicht.
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: Sperrung durch Kabel Deutschland
Aber doch nicht bei 7 EUR... dann sollen die das in der Software umstellen... gehen wir davon aus, dass der TE keine Mahnung bekommen hat, dann ist das nur noch lächerlich was KD da macht.MB-Berlin hat geschrieben:Diese Sperrungen gehen wirklich voll automatisch.spooky hat geschrieben:auch die Software die verwendet wird, funktioniert nicht.
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