Hallo,
habe jetzt das Geld überwiesen, warte auf die Freischaltung
vom Telefon-Anschluß. Aber jetzt hat es ein neues Urteil
gegeben,daß Telefone grundsätzlich nicht einfach gesperrt
werden dürfen, egal, ob es offene Rechnungen gibt, oder
nicht. Es könnte ja existenziell wichtig sein.
Ich warte jetzt ab, wie Kabel Deutschland darauf reagiert, sie
müssten jetzt eigentlich wieder alles freischalten, was gesperrt
wurde, bei all ihren Kunden!!!!
Gruß
gloria60
neues Urteil
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: neues Urteil
Das muß aber sehr neu sein - aber irrwitzige Urteile gibts ja immer wieder.
Schreib doch mal die Quelle dieser Erkenntnis.
Und wenn dem so sein sollte, dann wird die Anzahl der Verzugskündigungen sprunghaft steigen ...
Schreib doch mal die Quelle dieser Erkenntnis.
Und wenn dem so sein sollte, dann wird die Anzahl der Verzugskündigungen sprunghaft steigen ...
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Re: neues Urteil
Wieso sollten Sie das bei allen Kunden machen?gloria60 hat geschrieben:sie
müssten jetzt eigentlich wieder alles freischalten, was gesperrt
wurde, bei all ihren Kunden!!!!
Sperrungen bei Nichtzahlung sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!
Das steht so im TKG, dagegen kann auch kein Gericht etwas machen.
Hast Du einen Link zur Gerichtsentscheidung?
Wie würdest Du eigentlich reagieren, wenn Du mal Deinen Lohn/ALG/sontigen Bezüge einen Monat später bekommst?
MB-Berlin
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Re: neues Urteil
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 80545.html
Wichtig ist folgender Punkt
Wichtig ist folgender Punkt
Eigentlich nichts neues. Wer Beträge zurückhält und anfechtet, darf nicht gesperrt werden, bis die Rechtmäßigkeit nachgewiesen wurde.Die Frau hatte sich zuvor geweigert, rund 163 Euro aus ihrer Telefonrechnung zu zahlen, weil die Entgelte aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar waren.
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Re: neues Urteil
Danke für den Link!
Aber:
Wie von Newty bereits geschrieben, im Grundsatz nicht neu. Überraschend allerdings der Zusatz
Dies steht meiner Meinung im Widerspruch zu
Aber:
Wie von Newty bereits geschrieben, im Grundsatz nicht neu. Überraschend allerdings der Zusatz
.Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu zahlen.
Dies steht meiner Meinung im Widerspruch zu
Das Urteil passt nicht zum Ausgangsthread, die Freischaltung nach verpäteter Zahlung erfolgt erst mit verbuchtem Eingang - oder lag hier ebenfalls eine schlüssige Beanstandung von Rechnungspositionen vor?Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.