Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

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webskipper
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Re: Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

Beitrag von webskipper »

Kunterbunter hat geschrieben:Wenn das so ist, dann ist ja alles in Ordnung bei dir und einer Portierung steht nichts mehr im Wege. :)
Ja, das hoffe ich ja :)

Aber ich habe die Befürchtung, dass im "Kundenservice" meines Altanbieters Damen und Herren sitzen, denen das erstmal alles egal ist. Ist dann eine schöne Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.
Zaro
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Re: Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

Beitrag von Zaro »

Moin!

Um nicht mistverstanden zu werden:

Der 2te Vertragspartner (also Dein Anbieter) muss die ausserordentliche Kündigung akzeptieren. Das ist gemeint. Bis zu diesem Punkt handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung Deinerseits. Und die müsstest Du im Streitfall einklagen. Und bis da ein gericht entschieden hat, ist die normale Vertragsbindung ohnehin abgelaufen, so Du, wie von mir geschrieben, gleichzeitig regulät gekündigt hast. Glaub mir, wenn Dein TK-Anbieter das dann will hast Du verloren. Und erst mal zahlst Du die Anwalts- und Gerichtskosten (ausser Deine RSV gibt Dir Deckung). Und Dein Anbieter könnte bei Zahlungseinstellung Deinerseits wiederum Seinerseits sämtliche Mahnmöglichkeiten einschl. MB etc. durchziehen. Immer in der Hoffung der "Kunde" gibt klein bei und der TK-Anbieter hat einen langen Atem.

Cu,
Zaro

PS: Nicht aufgeschnappt, leider alles im Bekanntenkreis schon erlebt. Und zwar detailliert wie von mir im worst case beschrieben.
webskipper
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Re: Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

Beitrag von webskipper »

Zaro hat geschrieben:Moin!
Um nicht mistverstanden zu werden:
Der 2te Vertragspartner (also Dein Anbieter) muss die ausserordentliche Kündigung akzeptieren.
Da habe ich dich schon verstanden, nur wie gesagt steht das nirgendwo. Ist zwar kein Jura-Forum hier, aber ein paar Quellenzitate wären da hilfreich. Und im BGB find ich das auf Anhieb nicht. Ist mir auch so völlig neu, vergleicht man das mit dem Arbeitsrecht dann wärs echt absurd wenn der fristlos gekündigte Arbeitnehmer auch noch seine Kündigung akzeptieren muss. Und wenn er sich nicht rührt dann klagt der Arbeitgeber das ein ? Ist doch eher umgekehrt so, dass dann die Arbeitnehmer klagen. Aber das kann letztendlich nur mein Anwalt klären.

Wegen den Rufnummern zu klagen halte ich auch nicht für sonderlich sinnvoll. Auf der anderen Seite soll der TK-Anbieter doch wegen knapp 200 EUR Inkasso, Mahnbescheid + Anwälte einschalten. Wäre wirklich lächerlich, nach der Vorgeschichte !
webskipper
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Re: Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

Beitrag von webskipper »

Die Bundesnetzagentur hat meine Beschwerde "für die Statistik" erfasst.

Wie schon viele geäußert haben, müsste ich, falls ich die Rufnummern schnellstmöglich haben will, meine Kündigung juristisch durchsetzen.
Was natürlich absurd ist, da ne Klage auch Zeit benötigt und eine einstweilige Verfügung ist auch ohne Garantie. Und kostet natürliches alles Geld was ich vorstrecken müsste.

Alternativ verzichte ich auf die Rufnummern bis zum Sommer und der Alt-Anbieter müsste mich verklagen, wenn er denkt er kriegt Geld (für null Leistung).

Wirklich lächerlich das ganze. :wand: :wand: :wand:

Ach ja, mein Ex-Anbieter ist Versatel. Nu is es raus. Kann von dem Laden nur abraten.

Falls sich was neues ergibt, melde ich mich hier nochmal.
Kunterbunter
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Re: Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

Beitrag von Kunterbunter »

webskipper hat geschrieben:Alternativ verzichte ich auf die Rufnummern bis zum Sommer und der Alt-Anbieter müsste mich verklagen, wenn er denkt er kriegt Geld (für null Leistung).
Im Gegensatz zu dir macht der das bestimmt, und gewinnt womöglich auch noch den Prozess :P
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webskipper
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Re: Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

Beitrag von webskipper »

Dann steht er aber auch in der Nachweispflicht. Und ich hab alles gerichtsfest dokumentiert.
Kunterbunter
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Re: Nachträgliche Portierung von Festnetznummern zu KD

Beitrag von Kunterbunter »

Der Begriff "gerichtsfest" hat noch keinen Einzug in Gesetze und in die Rechtsprechung gefunden. http://www.gerichtsfest.de/
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