Irgendwie kann ich deine Erläuterungen nicht oder nur teilweise nachvollziehen. Du teilst uns zusammengefasst Folgendes mit:
- dein Lebenspartner ist im März diesen Jahres zu dir gezogen
- vorab hattest du den Vertrag gekündigt
- Kabel Deutschland hat nicht auf deine Kündigung reagiert
- nach drei Monaten hast du Mahnungen erhalten und zum Schluss wurden die Forderungen einem Inkassobüro übertragen
Hier stellen sich für mich schon einige Fragen:
- Bist du für deinen Lebenspartner bevollmächtigt? Wenn nicht, kannst du auch keine Kündigung erteilen
- Wieso geht man, wenn man keine Antwort auf eine Kündigung erhält, davon aus, dass alles ordentlich verläuft?
- Bevor eine Inkassoabgabe erfolgt, werden die Beträge mehrfach unter Fristsetzung angemahnt, wieso habt ihr hier nicht gehandelt? Außerdem habt ihr vorher Rechnungen per Post erhalten, die die offenen Forderungen ausgewiesen haben. Was die Aussage:
für mich noch weniger nachvollziehbar macht.Tracy_Lee hat geschrieben:Kabel deutschland meldete sich nach dem kündigungsschreiben nicht, so dachte ich alles ist in Ordnung
Eine Doppelvermarktung - wie von dir angegeben - liegt in deinem Fall nämlich nicht vor. Kabel Deutschland erbringt die Leistung über den Kabelanschluss und die Telekom über die Telefonleitung. Beide Verträge können getrennt voneinander genutzt werden. Eine Kulanz auf vorzeitige Vertragsauflösung besteht nur dann, wenn Kabel Deutschland die eigene Dienstleistung an der neuen Adresse nicht mehr erbringen kann. Was in deinem Fall jedoch nicht zutreffend ist.
Aus Sicht des Unternehmens, ist die Entscheidung nachvollziehbar. Denn wieso soll Kabel Deutschland in diesem Fall kulant sein und nicht zum Beispiel die Telekom. Hättest du dein Anliegen dort andersrum geschildert:
"Mein Freund zieht mit einem Internet & Telefon-Anschluss von Kabel Deutschland zu mir. Ich benötige euren Vertrag nicht mehr, könnt ihr diesen bitte aus Kulanz zu sofort beenden, da ich ja nun Internet & Telefon von Kabel Deutschland habe"
hätte die Telekom die Kulanzanfrage ebenfalls abgelehnt. Auch wenn es hart klingt, schließt man eine Dienstleistung für eine gewisse Vertragslaufzeit ab und solang die Dienstleisung erbracht werden kann, besteht für einen Anbieter nun einmal kein Grund einen Vertrag vorzeitig zu beenden.
Da die offenen Forderungen nun zwischenzeitlich einem Inkassobüro übertragen worden, ist dies auch dein neuer Ansprechpartner. Du kannst dort versuchen, einen Vergleich zu erzielen und die offenen Forderungen auf eine Summe X herunterzuhandeln und diese dann ggf. per Ratenzahlung zu begleichen. Damit sparst du eventuell noch etwas.
Aber ein Fall für die Öffentlichkeit/Presse oder Ähnliches ist das nicht. Dies ist eine vertragsgemäße Vorgehensweise auf Grundlage der AGB, denen dein Freund zugestimmt hat.