Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Telefon

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Kunterbunter
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Re: Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Tele

Beitrag von Kunterbunter »

Wenn du eine Eigentumswohnung innerhalb deines eigenen Hauses hast, sind das recht komplizierte Eigentumsverhältnisse, denn eine Eigentümergemeinschaft wie bei Eigentumswohnungen gibt es dann nicht.
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Silverio
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Re: Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Tele

Beitrag von Silverio »

Ist zwar hier nicht der Fall, da ja vom Threadersteller gesagt wurde: Eigenes Haus

Aber ich denke es ist, selbst wenn im Keller eines Mehrparteien-Eigentumswohungs-Hauses, also mehrere Eigentümer in Eigentümergemeinschaft, sehr wohl noch eine Multimediagestattung auf Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig.
Wenn die Eigentümer/Mieter das Kabelfernsehen ohnehin beziehen und die Installation recht modern ist, wird die Genehmigung evtl. schon vorliegen oder sicher einfach auf der nächsten Versammlung herbeiführbar sein. Kostet ja im Prinzip nichts.

Sollte aber das TV über Satellit kommen, kann ja trotzdem im Keller ein HÜP sitzen, der dann nicht weiter genutzt wird.
Dann sind Arbeiten im Keller nötig und evtl. auch Verlegearbeiten im Haus, die evtl. andere Eigentümer berühren.
KD (und auch der Eigentümer einer Wohnung) darf nicht einfach mal Kabel legen lassen, nicht mal, wenn er komplett die Kosten übernimmt....
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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steve0564
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Re: Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Tele

Beitrag von steve0564 »

Hier geht es, meine ich rausgelesen zu haben, um ein Reihenhaus! Solche Bauformen haben im Normalfall eine komplett von den anderen Wohnungen (rechts - links) abgeschottete Wohneinheit inkl. eigenem Keller und Garten. Solche Wohnungtypen werden normalerweise wie freistehende Eigentumswohnungen behandelt. Also sämtliche Kabelarbeiten innerhalb meiner Wohneinheit sind allein mein Bier und bedürfen keinerlei Zustimmung seitens der Nachbarn. (Das natürlich nur dann, solange die Nachbarn nicht in irgendeiner Weise tangiert sind (z.B. Verlegearbeiten durch fremde Grundstücke o.ä.)) So kenne ich das!
Anders schaut es natürlich in solchen Wohnungen aus, wo Flächen gemeinsam genutzt werden (Tiefgaragen, Treppenhäuser, Keller etc)
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Kunterbunter
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Re: Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Tele

Beitrag von Kunterbunter »

steve0564 hat geschrieben:Solche Wohnungtypen werden normalerweise wie freistehende Eigentumswohnungen behandelt.
Ich weiß nicht, was du unter "freistehende Eigentumswohnungen" verstehst. Wohnungsmakler meinen damit zum Verkauf stehende, nicht vermietete Eigentumswohnungen, weil sie ja ungern "leerstehende Eigentumswohnungen" sagen wollen. ;)
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Silverio
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Re: Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Tele

Beitrag von Silverio »

steve0564 hat geschrieben:Hier geht es, meine ich rausgelesen zu haben, um ein Reihenhaus! Solche Bauformen haben im Normalfall eine komplett von den anderen Wohnungen (rechts - links) abgeschottete Wohneinheit inkl. eigenem Keller und Garten. Solche Wohnungtypen werden normalerweise wie freistehende Eigentumswohnungen behandelt.
Vermutlich ist ein freistehendes Haus gemeint.
Aber ist auch wurscht, meine Auslassung bezog sich ja ausdrücklich NICHT! auf die Situation des Threaderstellers sondern war ein allgemeiner Kommentar zur "Neben-Diskussion". ;)
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steve0564
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Re: Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Tele

Beitrag von steve0564 »

Silverio hat geschrieben: Vermutlich ist ein freistehendes Haus gemeint.
Rischtisch! Mea culpa! Hab mich da ein bischen umständlich / unverständlich ausgedrückt! Sorry! :grin:
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Kabelmensch
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Re: Umstieg von Telekom DSL 3000 auf KD 32 Internet und Tele

Beitrag von Kabelmensch »

steve0564 hat geschrieben:Hier geht es, meine ich rausgelesen zu haben, um ein Reihenhaus! Solche Bauformen haben im Normalfall eine komplett von den anderen Wohnungen (rechts - links) abgeschottete Wohneinheit inkl. eigenem Keller und Garten.
Kann trotzdem eine Eigentumswohnung sein - so rein rechtlich gesehen.
Auflösung des Rätzels: Reihenhäuser mit eigener "Heizzentrale" in gesondertem Raum - dort taucht im Kaufvertrag das Wort "Gemeinschaftseigentum" auf. Diese Eigentumsform gibt es nur und ausschließlich im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes. Ergo haben die Hausbesitzer gar kein haus, sondern nur eine Wohnung gekauft - die rein zufällig wie ein Reihenhaus aussieht ...
Ich weiß, wie blöd das klingt - ist aber rechtlich korrekt.
Ob das beim TE der Fall ist, weiß ich nicht.

So. Könnwa jetzt wieder OnT werden?
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