Juten tag,
mal eine frage vielleicht kennt sich ja einer von euch aus, seit donnerstag ist s36 bei uns komplett gestört aber auch nur s36 alles andere läuft wunderbar. bei kabeldeutschland freitag eine störungs meldung raus gegeben und plötzlich kam wieder das bild naja mehr oder weniger aber immer mit der netten einblendung hinweis 2 antenne gestört. ebend bekam ich ein anruf von kabel deutschland das der fehler irgendwo im haus liegt und die vermieterin dennen einen auftrag erteilen sollte damit der schaden behoben werden kann.
aber unsere vermieterin weigert sich eh irgendwelche sachen machen zu lassen alleine die wohnungstür ist nach dem brand der mal hier geherscht hatte noch nicht gemacht und das nach über 2 jahren die wir hier wohnen. gibt es da irgendwelche mittel womit wir sie zwingen können einen auftrag zu erteilen das der schaden behoben wird?
habe mal gelesen das der mieter für die kosten von digital tv verantwortlich ist, aber der vermieter sorge dafür tragen muss das der empfang einwandfrei sein muss. stimmt das denn so noch?
lg
Mietrecht
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Re: Mietrecht
Hallo,
also ich bin auch erst dieses Jahr umgezogen und habe hier in meiner neuen Wohnung einen neuen Hausverstärker gebraucht.
Mir wurde auch gesagt, dass ich für das Digitale selbst verantwortlich bin, aber der Empfang durch den Vermieter geregelt wird.
Und da z.B. mein Hausverstärker zum Empfang gehört, habe ich einen neuen bekommen. Ist aber denke ich eher Glücksache, wie Du es rüber bringst.
TwenFM bekommt z.B. keinen Hausverstärker, da ja der Empfang der "normalen" Kanäle einwandfrei funktioniert.
Sobald aber denke ich einer der Grundprogramme gestört wird, denke ich ist es Sache des Vermieters dies zu klären.
Viel Glück
Grüsse
Kawa
also ich bin auch erst dieses Jahr umgezogen und habe hier in meiner neuen Wohnung einen neuen Hausverstärker gebraucht.
Mir wurde auch gesagt, dass ich für das Digitale selbst verantwortlich bin, aber der Empfang durch den Vermieter geregelt wird.
Und da z.B. mein Hausverstärker zum Empfang gehört, habe ich einen neuen bekommen. Ist aber denke ich eher Glücksache, wie Du es rüber bringst.
TwenFM bekommt z.B. keinen Hausverstärker, da ja der Empfang der "normalen" Kanäle einwandfrei funktioniert.
Sobald aber denke ich einer der Grundprogramme gestört wird, denke ich ist es Sache des Vermieters dies zu klären.
Viel Glück
Grüsse
Kawa
Meine kleine eigene Firma: DreiBundeinA-Media
Mein aktuelles Projekt: Gibt's Ende Januar 2009!!!
Kabel Deutschland Paket Comfort
Kabel Deutschland Digital+ und Home Paket
Philips 42PFL7403 ... endlich!!!
Humax DVR-9900C Festplattenreceiver
Onkyo TX-SR 606 + Onkyo 7.1 Boxensystem
Playstation 3, 40GB Version
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Re: Mietrecht
Bei uns sind auch die normalen Programme u.a.Phoenix und das ZDF, und vor allem im Vorderhaus massiv gestört bis zum geht nicht mehr! Die Hausverwaltung will einfach ihren Hintern nicht bewegen, ausserdem denken alle die dort wohnen, ich alleine soll immer alles für die anderen machen...Aber so geht es nicht!
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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Re: Mietrecht
smogbln hat geschrieben:Juten tag,
mal eine frage vielleicht kennt sich ja einer von euch aus, seit donnerstag ist s36 bei uns komplett gestört aber auch nur s36 alles andere läuft wunderbar. bei kabeldeutschland freitag eine störungs meldung raus gegeben und plötzlich kam wieder das bild naja mehr oder weniger aber immer mit der netten einblendung hinweis 2 antenne gestört. ebend bekam ich ein anruf von kabel deutschland das der fehler irgendwo im haus liegt und die vermieterin dennen einen auftrag erteilen sollte damit der schaden behoben werden kann.
aber unsere vermieterin weigert sich eh irgendwelche sachen machen zu lassen alleine die wohnungstür ist nach dem brand der mal hier geherscht hatte noch nicht gemacht und das nach über 2 jahren die wir hier wohnen. gibt es da irgendwelche mittel womit wir sie zwingen können einen auftrag zu erteilen das der schaden behoben wird?
habe mal gelesen das der mieter für die kosten von digital tv verantwortlich ist, aber der vermieter sorge dafür tragen muss das der empfang einwandfrei sein muss. stimmt das denn so noch?
lg
Für die Störungsbeseitigung ist immer der Eigentümer der Hausanlage zuständig. Bei Dir ists offensichtlich der Vermieter.
Frag doch mal, wofür Du Nebenkosten zahlst, wenn sich nichts tut
kabelmensch.de
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Re: Mietrecht
Das frage ich mich auch...Aber wenn die Hausverwaltung nicht reagiert...
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Re: Mietrecht
ch würde bei KDG selber anrufen und nachfragen. Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Es gibt nur Einzelnutzerverträge für jeden Mieter des Hauses. Da kann als jeder einen Techniker rufen. Bleibt aber auch selbst wenn der Fehler in der Hausanlage ist auf die Kosten des Technikers sitzen. Es sei den deine Vermieterin übernimmt die Kosten.
Es gibt NE4-Verträge. D.h. jeder Mieter des Hauses kann einen Techniker bestellen. D.h. KDG zuständig für die NE4 Hausanlage und muss es auch Entstören auf eigene Kosten.
Liegt ein Vertrag auf dem Haus wo die Mieter ihre Kabelgebühren über die Miete zahlen, darf nur der Vermieter einen Techniker beauftragen. Entweder nimmt sie einen Ortsansässigen oder KDG. Das nennt man NE3 Vertrag.
Prüfen solltest Du ob evtl. das analoge Bild auf irgend ein Sender schlecht ist oder so. Wenn ja und Du zahlst Deine Kabelgebühren über die Betriebskosten, Hausverwaltung schriftlich auffordern dieses Fehler zu beheben ansonsten bei Nichterfüllung, Miete kürzen.
Weil wenn teilweise analog schon schlecht ist und dieses behoben wird, geht das meist auch mit Digital wieder.
Es gibt nur Einzelnutzerverträge für jeden Mieter des Hauses. Da kann als jeder einen Techniker rufen. Bleibt aber auch selbst wenn der Fehler in der Hausanlage ist auf die Kosten des Technikers sitzen. Es sei den deine Vermieterin übernimmt die Kosten.
Es gibt NE4-Verträge. D.h. jeder Mieter des Hauses kann einen Techniker bestellen. D.h. KDG zuständig für die NE4 Hausanlage und muss es auch Entstören auf eigene Kosten.
Liegt ein Vertrag auf dem Haus wo die Mieter ihre Kabelgebühren über die Miete zahlen, darf nur der Vermieter einen Techniker beauftragen. Entweder nimmt sie einen Ortsansässigen oder KDG. Das nennt man NE3 Vertrag.
Prüfen solltest Du ob evtl. das analoge Bild auf irgend ein Sender schlecht ist oder so. Wenn ja und Du zahlst Deine Kabelgebühren über die Betriebskosten, Hausverwaltung schriftlich auffordern dieses Fehler zu beheben ansonsten bei Nichterfüllung, Miete kürzen.
Weil wenn teilweise analog schon schlecht ist und dieses behoben wird, geht das meist auch mit Digital wieder.
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Re: Mietrecht
Das ist bei uns der Fall...Ich werde handeln müssen! Danke für die Info...Liegt ein Vertrag auf dem Haus wo die Mieter ihre Kabelgebühren über die Miete zahlen, darf nur der Vermieter einen Techniker beauftragen. Entweder nimmt sie einen Ortsansässigen oder KDG. Das nennt man NE3 Vertrag.
Prüfen solltest Du ob evtl. das analoge Bild auf irgend ein Sender schlecht ist oder so. Wenn ja und Du zahlst Deine Kabelgebühren über die Betriebskosten, Hausverwaltung schriftlich auffordern dieses Fehler zu beheben ansonsten bei Nichterfüllung, Miete kürzen.
Weil wenn teilweise analog schon schlecht ist und dieses behoben wird, geht das meist auch mit Digital wieder.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!