Halli Hallo,
ich habe eine Frage.
Aktuell habe ich einen DSL+Telefon Vertrag bei Vodafone der bis 15.06.2012 läuft.
Nun möchte ich mit Internet und Telefon zu Kabel-Deutschland wechseln und meine alte Nummer mitnehmen.
Wenn ich mich nun online durch die Anmeldung bei KDG klicke/tippe kann ich natürlich auch den Termin zur spätesten Kündigung des alten Vertrages angeben und gebe wahrheitsgemäß 15.3.2012 an. Nun kann ich aber beim Wunschtermin zur Installation spätestens nur den 12.03.2012 auswählen. Das klingt für mich dann so als müsste ich vom 12.03.2012 bis 15.06.2012 beide Verträge bezahlen. Also rief ich kurz an bei KDG an und die Frau am anderen Ende sagte mir, dass mir nach Zusenden der Kündigungsbestätigung von Vodafone an KDG die Kosten von KDG erlassen (oder rückerstattet) werden. Das klingt für mich aber irgendwie unwahr. Kann sich dazu bitte jemand äussern?
Noch eine kleine Frage zum Verständnis: Die Kündigung die durch KDG bei Vodafone erfolgt gilt für Telefon UND Internet??? Oder muss ich Internet selbst kündigen.
Gruß und Dank
Hunchback
Kündigung des alten Vertrages durch Kabel Deutschland
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigung des alten Vertrages durch Kabel Deutschland
Such hier mal nach "Restlaufzeit" und "Restlaufzeitprogramm". Wenn das bei dir nicht gebucht wird, dann zahlst du tatsächlich doppelt.Hunchback hat geschrieben:Das klingt für mich aber irgendwie unwahr. Kann sich dazu bitte jemand äussern?
Es wird das Produkt gekündigt, an welches die Telefonnummern gebunden sind. In der Regel also Telefon und Internet, da beides ein Vertrag ist.Noch eine kleine Frage zum Verständnis: Die Kündigung die durch KDG bei Vodafone erfolgt gilt für Telefon UND Internet??? Oder muss ich Internet selbst kündigen.
Lediglich bei Antiquitäten, wo DSL und Telefon noch 2 getrennte Verträge sind, würde dann nur Telefon gekündigt... Aber bei nem Vodafone-Anschluss sollte das nicht der Fall sein
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Re: Kündigung des alten Vertrages durch Kabel Deutschland
Ahh okay hast mir schon sehr geholfen. Um die richtigen Antworten im Forum zu finden fehlte mir der Begriff "Restlaufzeitprogramm".
Habe nun Hier gefunden was ich (und die Frau am Telefon) meinte: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... it#p183686
Gruß und Dank
Hunchback
Habe nun Hier gefunden was ich (und die Frau am Telefon) meinte: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... it#p183686
Gruß und Dank
Hunchback
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Re: Kündigung des alten Vertrages durch Kabel Deutschland
Dieses Programm gibt es bei Online-Buchung aber normalerweise nicht.Newty hat geschrieben:Such hier mal nach "Restlaufzeit" und "Restlaufzeitprogramm". Wenn das bei dir nicht gebucht wird, dann zahlst du tatsächlich doppelt.
Da bekommt man andere sinnvolle Zugaben/Gutschriften.
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: Kündigung des alten Vertrages durch Kabel Deutschland
-schließe den Vertrag bei einem Medienberater ab
-findest Du über Kabeldeutschland Seite
-genau nach dem Restlaufzeitprogramm fragen, läuft bis 6 Monate
-denn mit Installation durch Techniker läuft Dein Vetrag ,damit 2 Verträge
-die Restlauf...deckt das ab
aber: z.B. lt. Werbung 3 Monate gratis Telefonflat +Sicherheitspaket und 12 Monate gekürzte Grundgebühr
laufen ab Installation, kannst Du folgedessen nicht Nutzen, (ich dikutiere s. 24.10.11 mit KD)
dieses Problem genau mit dem Medienberater klären
Gruß Seppel1
-findest Du über Kabeldeutschland Seite
-genau nach dem Restlaufzeitprogramm fragen, läuft bis 6 Monate
-denn mit Installation durch Techniker läuft Dein Vetrag ,damit 2 Verträge
-die Restlauf...deckt das ab
aber: z.B. lt. Werbung 3 Monate gratis Telefonflat +Sicherheitspaket und 12 Monate gekürzte Grundgebühr
laufen ab Installation, kannst Du folgedessen nicht Nutzen, (ich dikutiere s. 24.10.11 mit KD)
dieses Problem genau mit dem Medienberater klären
Gruß Seppel1
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- Insider
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- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Kündigung des alten Vertrages durch Kabel Deutschland
Was gibts denn hier zu diskutieren? Die Aussage, dass man es nicht nutzen kann, ist falsch.seppel1 hat geschrieben:aber: z.B. lt. Werbung 3 Monate gratis Telefonflat +Sicherheitspaket und 12 Monate gekürzte Grundgebühr
laufen ab Installation, kannst Du folgedessen nicht Nutzen, (ich dikutiere s. 24.10.11 mit KD)
dieses Problem genau mit dem Medienberater klären
Gruß Seppel1
Du willst es nur nicht nutzen
Dir wird mit der Installation ein funktionstüchtiger Internet & Telefon-Anschluss bereitgestellt. Zum Telefonieren bekommst du eine Telefonnummer von Kabel Deutschland. Ob du nun deinen Altvertrag bis zum Rufnummernübertragung nutzt oder den Anschluss von Kabel Deutschland ab Installation nutzt und somit auch die dreimonatige Testphase der Telefonflat in Anspruch nimmst, liegt ja nun an dir.
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- Insider
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- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Kündigung des alten Vertrages durch Kabel Deutschland
Nicht direkt zum Beitrag, aber zum "Restlaufzeitprogramm" was Allgemeines.
Bei Verträgen mit Rufnummernmitnahme (Portierung) gewährt KD in diesem Programm auf den unterschiedlichen Vertriebswegen einen Nachlass von bis zu 6 Monatsgrundentgelten des neu abgeschlossenen Vertrages.
Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Gutschrift zu Vertragsbeginn direkt gebucht / berücksichtigt wird oder grundsätzlich 6 Monatsentgelte beträgt. Es bedeutet auch nicht, dass dies ohne jede Mitwirkung des Neukunden geschieht. Denn
- die Teilnahme muß grundsätzlich bei Vertragsabschluss Teil des Vertrages sein
- ist an die Laufzeit des bisherigen Vertrages angelehnt
- wird freigegeben nach Vorlage der Kündigungsbestätigung des Altvertrages
- und wird in der Regel erst nach erfolgter Installation, nach Ablauf der Widerruffrist und bereits veranlasster erster Zahlung im Kundenkonto berücksichtigt.
Wer in der doppelten Vertragslaufzeit die Gratis- und Testoptionen nicht nutzt weil er noch "an der alten Leitung" hängen will, hat schlichtweg Pech. Klingt hart und unfreundlich, ist aber nun einmal so.
Das Problem, das nachdem der Kunde bis zum Portierungstermin nichts gezahlt hat und sich dann bereits in der Sperre befindet häuft sich offensichtlich. Dazu kommen die üblichen Fehler bei der Beantragung der Portierung, die eine fristgemäße Kündigung mindestens verzögern, gar verhindern.
So manchem ist der Ablauf offensichtlich nicht klar oder deutlich genug erläutert worden. Mitunter erlaube ich mir auch zu sagen, dass mancher es nicht verstehen wollte und eine angeblich fehlende Erläuterung zum Anlass nimmt wegen fehlender Bereitstellung (s)einen Anwalt mit der fristlosen Kündigung zu beauftragen.
Bislang liegt mir diesbezüglich noch kein Erfahrungswert vor, dass dies erfolgreich gelungen wäre. Was aber auch daran liegt, dass Mahn- und Klageverfahren recht langwierig sein können.
Und das wegen der Ersparnis von evt. 20 € * x Monate ...
Bei Verträgen mit Rufnummernmitnahme (Portierung) gewährt KD in diesem Programm auf den unterschiedlichen Vertriebswegen einen Nachlass von bis zu 6 Monatsgrundentgelten des neu abgeschlossenen Vertrages.
Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Gutschrift zu Vertragsbeginn direkt gebucht / berücksichtigt wird oder grundsätzlich 6 Monatsentgelte beträgt. Es bedeutet auch nicht, dass dies ohne jede Mitwirkung des Neukunden geschieht. Denn
- die Teilnahme muß grundsätzlich bei Vertragsabschluss Teil des Vertrages sein
- ist an die Laufzeit des bisherigen Vertrages angelehnt
- wird freigegeben nach Vorlage der Kündigungsbestätigung des Altvertrages
- und wird in der Regel erst nach erfolgter Installation, nach Ablauf der Widerruffrist und bereits veranlasster erster Zahlung im Kundenkonto berücksichtigt.
Wer in der doppelten Vertragslaufzeit die Gratis- und Testoptionen nicht nutzt weil er noch "an der alten Leitung" hängen will, hat schlichtweg Pech. Klingt hart und unfreundlich, ist aber nun einmal so.
Das Problem, das nachdem der Kunde bis zum Portierungstermin nichts gezahlt hat und sich dann bereits in der Sperre befindet häuft sich offensichtlich. Dazu kommen die üblichen Fehler bei der Beantragung der Portierung, die eine fristgemäße Kündigung mindestens verzögern, gar verhindern.
So manchem ist der Ablauf offensichtlich nicht klar oder deutlich genug erläutert worden. Mitunter erlaube ich mir auch zu sagen, dass mancher es nicht verstehen wollte und eine angeblich fehlende Erläuterung zum Anlass nimmt wegen fehlender Bereitstellung (s)einen Anwalt mit der fristlosen Kündigung zu beauftragen.
Bislang liegt mir diesbezüglich noch kein Erfahrungswert vor, dass dies erfolgreich gelungen wäre. Was aber auch daran liegt, dass Mahn- und Klageverfahren recht langwierig sein können.
Und das wegen der Ersparnis von evt. 20 € * x Monate ...