Hallo liebe Sykmitgucker!
Ich habe mal bei ftd.de gelesen, dass es nach der Kündigung des Deals mit Paramount womöglich ein Sonderkündigungsrecht gibt.
Habt Ihr denn da was von mitbekommen?
Viele Grüße
Blackjack
Sonderkündigungsrecht?
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Re: Sonderkündigungsrecht?
Nö,
wieso sollte es ein Sonderkündigungsrecht geben?
Weil 4 Filme nicht auf SKY laufen?
Nicht alles was von Paramount gedreht wird, wird dann auch von Paramount verliehen..
wieso sollte es ein Sonderkündigungsrecht geben?
Weil 4 Filme nicht auf SKY laufen?
Nicht alles was von Paramount gedreht wird, wird dann auch von Paramount verliehen..
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Re: Sonderkündigungsrecht?
Sind Filme von Paramount Bestandteil deines Vertrages bzw. eines der von dir abonnierten Programmpakete!?blackjack101 hat geschrieben:Hallo liebe Sykmitgucker!
Ich habe mal bei ftd.de gelesen, dass es nach der Kündigung des Deals mit Paramount womöglich ein Sonderkündigungsrecht gibt.
Habt Ihr denn da was von mitbekommen?
Viele Grüße
Blackjack
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Re: Sonderkündigungsrecht?
Japp, ihr habt Recht! Hab mir die AGBs angeguckt, keine Chance ...
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Re: Sonderkündigungsrecht?
Ich sehe das etwas anders:
Zu bedenken gilt aber, dass man lediglich den betroffenen Teil kündigen kann, also das Filmpaket. Das Abo bleibt erhalten. Da Sky Welt doch das Grundprogramm ist, müsste das auf jeden Fall weiter laufen.
Viele Grüße
P.S.: Ich wurde nicht informiert über mein Sonderkündigungsrecht. Dementsprechend sieht Sky die Sache wohl anders. Aber laut AGBs müsste man trotzdem kündigen können.
Ich zitiere nochmal ene andere Stelle, aber nur, weil ich dann nicht selbst formulieren muss (http://www.mobilfunk-talk.de/news/49419 ... paramount/):1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.
Natürlich kann in der zitierten Stelle stehen was will, ist ja auch nur en Artikel. Aber so sehe ich das auch.Abonnenten, die das SKY Film Paket abonniert haben, können ab dem 1. Januar 2012 vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass Kunden kündigen können, falls SKY seine Programminhalte nachteilig ändert. Für viele Film-Fans dürfte dies aber nur ein schwacher Trost sein.
Zu bedenken gilt aber, dass man lediglich den betroffenen Teil kündigen kann, also das Filmpaket. Das Abo bleibt erhalten. Da Sky Welt doch das Grundprogramm ist, müsste das auf jeden Fall weiter laufen.
Viele Grüße
P.S.: Ich wurde nicht informiert über mein Sonderkündigungsrecht. Dementsprechend sieht Sky die Sache wohl anders. Aber laut AGBs müsste man trotzdem kündigen können.
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Re: Sonderkündigungsrecht?
Wegen 4 Filmen kündigst du Film? Naja... es gibt ja die Filme.. bei Select.. vlt wäre es was anderes wenn diese auch nicht auf Select laufen würden
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Re: Sonderkündigungsrecht?
Die Quelle beruht auf einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Faktenlage und daher kannst du eh vergessen, was dort geschrieben steht.boflo hat geschrieben:Ich sehe das etwas anders:
Ich zitiere nochmal ene andere Stelle, aber nur, weil ich dann nicht selbst formulieren muss (http://www.mobilfunk-talk.de/news/49419 ... paramount/):Natürlich kann in der zitierten Stelle stehen was will, ist ja auch nur en Artikel. Aber so sehe ich das auch.Abonnenten, die das SKY Film Paket abonniert haben, können ab dem 1. Januar 2012 vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass Kunden kündigen können, falls SKY seine Programminhalte nachteilig ändert. Für viele Film-Fans dürfte dies aber nur ein schwacher Trost sein.
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Re: Sonderkündigungsrecht?
So sehe ich das auch, denn nirgendwo ist schriftlich aufgeführt, daß Paramount-Fime Benstandteil des Filmpaketes sind.cassius5187 hat geschrieben:Die Quelle beruht auf einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Faktenlage und daher kannst du eh vergessen, was dort geschrieben steht.boflo hat geschrieben:Ich sehe das etwas anders:
Ich zitiere nochmal ene andere Stelle, aber nur, weil ich dann nicht selbst formulieren muss (http://www.mobilfunk-talk.de/news/49419 ... paramount/):Natürlich kann in der zitierten Stelle stehen was will, ist ja auch nur en Artikel. Aber so sehe ich das auch.Abonnenten, die das SKY Film Paket abonniert haben, können ab dem 1. Januar 2012 vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass Kunden kündigen können, falls SKY seine Programminhalte nachteilig ändert. Für viele Film-Fans dürfte dies aber nur ein schwacher Trost sein.
Anders wäre es wohl, wenn ein aufgeführtes Filmangebot entfallen würde, also etwa MGM oder Nostalgie.
Dann könnte sich der Kunde darauf berufen, daß er genau wegen diesem Angebot das Filmpaket abonniert hat.