Hallo,
folgender Fall: Ehemann, auf den der Kabelvertrag (Fernsehen) läuft, ist verstorben.
Ist Kabel Deutschl. auf Verlangen der Witwe zur unentgeltlichen Vertragsumschreibung
bei unveränderten Vetragskonditionen verpflichtet?
Der Witwe wurden ohne Vorankündigung erneute Anschlußkosten berechnet. Ich
halte das für rechtswidrig.
Vertragsumschreibung Kabel Deutschl.
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Re: Vertragsumschreibung Kabel Deutschl.
Andere Frage: Muß ein Anbieter einer Vertragsübernahme zustimmen?
Grundsätzlich bietet KD dies jedoch an - es liest sich aber eher so, dass ein neuer Vertrag aufgenommen wurde. Da wäre dann ein Entgelt zu Vertragsbeginn ein üblicher Posten.
Sollte jedoch lediglich die Übernahme bearbeitet worden sein, findet sich meines Wissens weder in den AGB noch den Preislisten dazu eine Grundlage für die Berechnung.
Grundsätzlich bietet KD dies jedoch an - es liest sich aber eher so, dass ein neuer Vertrag aufgenommen wurde. Da wäre dann ein Entgelt zu Vertragsbeginn ein üblicher Posten.
Sollte jedoch lediglich die Übernahme bearbeitet worden sein, findet sich meines Wissens weder in den AGB noch den Preislisten dazu eine Grundlage für die Berechnung.
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Re: Vertragsumschreibung Kabel Deutschl.
Ein neuer Vertrag müsste aber statt einen Übernahme bestellt sein.Bubblegum hat geschrieben: Da wäre dann ein Entgelt zu Vertragsbeginn ein üblicher Posten.
Üblicherweise ist für einen Neuvertrag eine Angebotsbestätigung und die Möglichkeit , dieses Angebot abzulehnen, zwingend Voraussetzung.
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Re: Vertragsumschreibung Kabel Deutschl.
Stimmt.
Aber das ist leider das Problem: Es liegen nicht alle Infos vor. Ist es lediglich eine Rechnungsposition auf dem alten Vertrag unter neuem Vertragspartner, dann sollte dieser Posten wegen fehlender Grundlage beanstandet werden.
Aber das ist leider das Problem: Es liegen nicht alle Infos vor. Ist es lediglich eine Rechnungsposition auf dem alten Vertrag unter neuem Vertragspartner, dann sollte dieser Posten wegen fehlender Grundlage beanstandet werden.
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Re: Vertragsumschreibung Kabel Deutschl.
Zur Klarheit: Die Witwe hat schlicht die Umschreibung des bestehenden Vertrages beantragt.
Wieso soll für denselben Haushalt eine Anschlußgebühr DOPPELT bezahlt werden? Es geht
hier schließlich nicht um eine Vertragsübernahme durch fremde Wohnungsnachfolger.
Der Witwe wurde stattdessen unaufgefordert mitgeteilt, der Vertrag mit dem Verstorbenen
sei "rückwirkend" (zu einem willkürlichen Stichtag) aufgelöst worden, dann folgten nicht nachvollziehbare
Abrechnungen (Belastungen und Gutschriften), und aktuell eine Rechnung für einen Kabelanschluß.
Wiederholte Aufforderungen zur Aufklärung mit Nachweisen der Rechtsgrundlage: Fehlanzeige.
Inzw. weiß ich, daß solches Geschäftsgebaren bei Kabel Deutschland leider kein Einzelfall ist.
Man wird notfalls also rechtl. vorgehen müssen.
Wieso soll für denselben Haushalt eine Anschlußgebühr DOPPELT bezahlt werden? Es geht
hier schließlich nicht um eine Vertragsübernahme durch fremde Wohnungsnachfolger.
Der Witwe wurde stattdessen unaufgefordert mitgeteilt, der Vertrag mit dem Verstorbenen
sei "rückwirkend" (zu einem willkürlichen Stichtag) aufgelöst worden, dann folgten nicht nachvollziehbare
Abrechnungen (Belastungen und Gutschriften), und aktuell eine Rechnung für einen Kabelanschluß.
Wiederholte Aufforderungen zur Aufklärung mit Nachweisen der Rechtsgrundlage: Fehlanzeige.
Inzw. weiß ich, daß solches Geschäftsgebaren bei Kabel Deutschland leider kein Einzelfall ist.
Man wird notfalls also rechtl. vorgehen müssen.
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Re: Vertragsumschreibung Kabel Deutschl.
Wie also vermutet, wurde ein neuer Vertrag angelegt. Für die Neuanlage wird es eine Bestätigung geben der widersprochen werden kann.
Wie es sich aber im Beitrag liest, soll ein "Rechtsbeistand" bemüht werden, der die gesetzlich zugesicherte (?) Vertragsumschreibung durchsetzt. Scheint ohnehin der gewünschte Weg zu sein.
Wie auch immer - mal wieder was, wo man gerne reinschauen könnte um das umfassende Bild zu zeichnen ...
Wie es sich aber im Beitrag liest, soll ein "Rechtsbeistand" bemüht werden, der die gesetzlich zugesicherte (?) Vertragsumschreibung durchsetzt. Scheint ohnehin der gewünschte Weg zu sein.
Wie auch immer - mal wieder was, wo man gerne reinschauen könnte um das umfassende Bild zu zeichnen ...