KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

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Zaro
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KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Zaro »

Moin!
Neues Erlebnis mit der KD-Buchhaltung:

Rechnung vom Dezember für Telefon & INet weisst ein Guthaben von EUR 19,44 aus
Rechnung vom Januar für -"- weisst ein Guthaben von EUR 2,54 aus.

Zauberei?

Nein. Es wurde einfach das bestehende Guthaben mit meinem Kabelanschluss (EUR 16,90) verrechnet. Grundsätzlich kein Problem, wenn man es merkt. Kontokorrent-Verrechnung macht meine Buchhaltung in unserem Betrieb auch. Aber steuerrechtlich darf diese Verrechnung nicht als Bestandteil der Rechnung erscheinen. Mein Prüfer beim Finanzamt fragt mich glatt wo ich mir die Differenz hab hin überweisen lassen, da ich einen Teil der Telefon- und INet-Kosten beruflich angebe. Den Kabelanschluss logischerweise nicht.

Ich habe keinerlei Probleme damit, wenn KD sämtlich Verträge unter einer Kundennummer BUCHHALTERISCH vernünftig verarbeitet. Aber kann ich nicht von Profis (???) verlangen, eine steuerrechtlich einwandfreie Abrechnung zu bekommen?

:wand: :wand: :wand: :wand: :wand:

Nettes kleines Schreiben geht gleich an das Beschwerdemanagement raus. Mit Kopie an die Regulierungsbehörde. Mich :kotz: der Laden langsam an.

Cu,
Zaro
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Bubblegum
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Bubblegum »

Möglichkeit 1:
Lass Die Verrechnung stornieren

Variante 2 (meiner Meinung nach die finanzrechtlich bessere):
Lass Dir einen Beleg über die Verrechnung senden

Und 3.:
Zukünftig solltest Du die Verrechnung der Vertragskonten dauerhaft aussetzen lassen.
-------------------

Die automatische Verrechnung ist ein gewolltes Konstrukt, um der Menge an fehlerhaften Überweisungen zu begegnen und damit letztendlich personellen Aufwand einzusparen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass bei Implementierung an die Konstellation "Gewerbliche und Private Nutzung unter einer Kundennummer" abschliessend gedacht wurde. Die automatische Verrechnung kann grundsätzlich ausgesetzt werden, wird allerdings manuell erfasst. Und wissen muß das auch wer, dass aus steuerlichen Gründen eine Abgrenzung der Verträge erfolgen soll.
Oder anders gesagt: Teilt man das nicht mit, wird es nicht vorausgesetzt.

Interessant für mich auch, wie es zu dem Guthaben gekommen ist - einfach nur überzahlt, Gutschrift verrechnet?
Zaro
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Zaro »

Moin!

Die letzte Frage zuerst: Gutschrift resultiert aus meiner ewigen Meckerei. Man hat es tatsächlich über den Zeitraum von mehreren Monaten geschafft den von mir bezahlten (! - hatte dafür eine Posten auf einer Rechnung im Sommer) zusätzlichen Telefonbucheintrag nicht richtig zu schalten. Wenn man KD nicht kennen würde wäre es schon ein Grund gewesen sich aufzuregen. Als ich dann aber (nach einem Ordnerdicken Schriftwechsel hin und her) mit Kündigung und Regressansprüchen gedroht hab, kam die Entschuldigung mit der GS.

Zum Eigentlichen: Gegen die Verrechnung ist grundsätzlich ja überhaupt nichts einzuwenden. Und wenn auf der aktuellen Rechnung zusätzlich (!!) unten eine Art Kontokorrent-Auszug erscheint - alles paletti.

Aber nichts als Rechnungsposten zur Verrechnung Gesamtsumme der Rechnung!

Und das hat auch nichts mit der Gemengelage Privat- und Gewerbekunde zu tun. Das ist bei KD buchalterischer Schwachsinn. Im Übrigen um Mistverständnissen aus dem Weg zu gehen: Der Anschluss ist rein privat. Da ich jedoch teilweise beruflich von zu Hause aus tätig bin, muss ich dem Finanzamt gegenüber die Kosten entsprechend ausziffern. Und, frag nicht woher, ich weiss das meine diesjährige Steuerklärung geprüft werden wird. Und dann sollte die sauber sein und nur an den vorgesehenen Sollbruchstellen für den FA-Beamten etwas zu finden sein.

Cu,
Zaro
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Kabelmensch
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Kabelmensch »

Zaro hat geschrieben:Ich habe keinerlei Probleme damit, wenn KD sämtlich Verträge unter einer Kundennummer BUCHHALTERISCH vernünftig verarbeitet. Aber kann ich nicht von Profis (???) verlangen, eine steuerrechtlich einwandfreie Abrechnung zu bekommen?
Als Privatmensch? Nöö.
Leiste Dir doch einen Geschäftsanschluß fürs Internet ...

Ich weiß, klingt blöd; ist aber so.
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Zaro
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Zaro »

Moin!

Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Ich habe immer den Anspruch auf eine fiskalisch korrekte Rechnungslegung.

Cu,
Zaro
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Kabelmensch »

Zaro hat geschrieben:Moin!

Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Ich habe immer den Anspruch auf eine fiskalisch korrekte Rechnungslegung.

Cu,
Zaro
Und das steht bitte wo? --> Gesetz und Paragraph bitte. Und nein, UstG § 14 ists nicht. Du spielst auf § 15 UStG an? *grins* - zumindest Dein "fiskalisch" liest sich so...
Folge dem Rat von Bubblegum, und gut ist.
Und mit Beibringung aller Rechnungen ist übrigens auch eine Gutschrift innerhalb einer Kundennummer nachvollziehbar ... Happy Greatings to your Steuerman ;-)
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Kunterbunter »

Greatings Ungefähr 213.000 Ergebnisse Meinten Sie: Greetings
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Kabelmensch »

Kunterbunter hat geschrieben:Greatings Ungefähr 213.000 Ergebnisse Meinten Sie: Greetings
Nein, das ist die Abkürzung für "Große Grüße" ;-)
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Fabian »

Kabelmensch hat geschrieben: Und nein, UstG § 14 ists nicht.
Und das steht bitte wo? --> Gesetz und Paragraph bitte.
Würden die Rechnungen so aussehen, wie in § 14 gefordert, gäbe es bei der Abrechnung nicht so viele Fehler.
Ich habe von KDG schon Rechnungen bekommen, in der interne Buchungen aufgeführt waren.
Zaro
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Re: KD-Buchhaltung = wie Mittelalter?

Beitrag von Zaro »

Moin!

Wen auch immer Du grüßen willst, Kabelmensch.........

Nur bitte wo steht der Unterschied geschrieben, dass ein Gewerbetreibender ein ANrecht auf eine korrekte Rechnung hat und ein Privatmann/frau nur auf ein Stück Toilettenpapier? Und auch nur auf Wohlwollen des/der Ausstellenden? Jemand der eine Leistung erbringt hat eine ordnungsgemässe Rechnung zu erstellen. Ob darauf nun die MwSt ausgewiesen wird oder nicht gehört wohl eher in den Bereich Kleinunternehmer etc. etc. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Wenn ein Unternehmen/Dienstleister/etc. eine Rechnung erstellt ist diese so zu erstellen, dass daraus die erbrachte Leistung nachvollziehbar hervorgeht. Mehr nicht und anders nicht. Da macht der Gesetzgeber (gottseiesgepfiffenundgetrommelt) keinerlei Unterschied zwischen gewerblichem Rechnungsempfänger und Ottonormalkasper. Völlig unbedarft bin ich bei dem Thema auch nicht.
Wir können jetzt ironisch in Spitzfindigkeiten rhetorisch den Ball einige male hin- und herspielen in der Hoffnung, dass einer aufgibt frei nach dem Motto der Klügere gibt nach - bis er der Dumme ist. Ich habe dazu allerdings keine Lust. Deshalb: :anbet: :fahne: und steige hier aus und melde mich ab.

Cu,
Zaro

:party: :trippeln: