Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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koaschten hat geschrieben:Die einzige Möglichkeit seh ich da im "auslaufen lassen" am alten Wohnort und Neuabschluss am neuen. Dann kriegst du allerdings auch eine neue Rufnummer.
Das hatte Guenter24 in seinem Post oben ausgeschlossen...
Das hast Du ja dort auch nicht geschrieben, daß Du zu Ende April oder Mai fristgerecht kündigen kannst.
Für mich kam das so rüber, daß Du der Meinung warst/bist, daß der anstehende Umzug ein Grund für eine
vertragsgemäße Kündigung sei. Und das ist definitiv nicht der Fall!
ne da hast du recht.
Ich dachte dadurch das ich erwähnt hatte das der Vertrag seit Mai 2009 besteht liest man das automatisch mit. Was solls Danke dir trotzdem
one_berlin hat geschrieben:
Ich dachte dadurch das ich erwähnt hatte das der Vertrag seit Mai 2009 besteht liest man das automatisch mit. Was solls Danke dir trotzdem
Zwischen Mai 2009 und Januar 2012 kann viel geschehen, was eine neue Vertragslaufzeit auslöst.
Also erst mal abklären, zu welchem Zeitpunkt dein Vertrag gekündigt werden kann.
Abgesehen davon, ein Upgrade sollte doch immer möglich sein, wenn es am vorhandenen Anschluß technisch möglich ist.
one_berlin hat geschrieben:
Ich dachte dadurch das ich erwähnt hatte das der Vertrag seit Mai 2009 besteht liest man das automatisch mit. Was solls Danke dir trotzdem
Zwischen Mai 2009 und Januar 2012 kann viel geschehen, was eine neue Vertragslaufzeit auslöst.
Also erst mal abklären, zu welchem Zeitpunkt dein Vertrag gekündigt werden kann.
Abgesehen davon, ein Upgrade sollte doch immer möglich sein, wenn es am vorhandenen Anschluß technisch möglich ist.
Ja das Upgrade wird mir online beim Tarifwechsel auch angeboten, zu 29,90 EUR im Monat
Thyrael hat geschrieben:Um Neukundenkonditionen zu bekommen muss man doch mindestens 6 Monate kein Kunde bei der KDG gewesen sein, oder hat sich daran was geändert?
Das gilt doch afaik nur bei besonderen Verträgen mit Cashback oder Gutscheinen. Wäre irgendwie auch sinnfrei, jedem, der kündigt ohne großes Tamtam Neukundenkonditionen zuzusichern und dann denen die auslaufen lassen und neu abschließen, diese zu verweigern