Hallo zusammen!
Ich muss meinen Frust mal auslassen (die Namen sind nicht die echten sondern nur ausgedachte)
Ich habe Kabel Digital und KAbel Digital Home.
Letzeres habe ich am 10.8.11 gekündigt und mit meinem jetztigen Namen unterschrieben Tanja Schmidt. Daraufhin bekam ich einen Brief, dass ich nicht der Vertragspartner bin sondern Tanja Schiffer.
Ich rief daraufhin an und sagte das ich bereits im Januar geheiratet habe und seit Februar eine Heiratsurkunde vorliegen müsste, da ich dort an alle meine Vertragsleute etwas geschickt habe.... dies tat es wohl nicht. Man sagte mir ich solle einfach eine einschicken das ist dann kein Problem mit der Kündigung.
(Vertrag verlängert sich /läuft am 6.10. aus) Ok neue Kopien gemacht eingeschickt. Kam auch irgendwann eine Bestätigung. So da ich nicht weiter drauf achtete da auf meinem Konto viele ähnliche Beträge abging viel mir auch nichts weiter auf. Bis auf die letzte Rechnung da ich dort mehr drauf achtete, wegen der Extrapapierrechnungsgebühr. Und da stand doch tatsächlich noch das Kabel Digital Home noch weiter fleissig berechnet wird.
Gestern gleich angerufen. Ich fragte nach was mit meinem Vertrag sei da ich ihn ja teilweise gekündigt habe.. sie schaute nach und meinte die Kündigung ging erst am 29.8.11 ein. Dann meinte ich das dies nicht sein kann da ich schon vorher etwas geschickt habe. Sie schaute weiter und meinte ach ja da am 10.8. aber diese war nicht gültig. Auserdem musste ich ja 6 Wochen vorher kündigen.. warten sie einen Moment ich hole meinen Kalender und rechne nach.. 1..2..3..4..5..6..7..8. Hm ok 6 Wochen wurden eingehalten aber sie ist ungültig gewesen wegen dem Namen. Ich erklärte ihr das ich verheiratet bin und mit meinem richtigen Namen unterschrieben habe.. mir gesagt wurde das es Rückwirkend anerkannt wird ich nur meine Heiratsurkunde nachreichen muss. Sie war damit übervordert und meinte sie kann mir am Telefon nicht weiterhelfen ich soll mich schriftlich melden.
Ok kein Problem Email auf und losgeschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 10.8 ist bei Ihnen eine Kündigung von mir eingangen unter meinem derzeitigen Namen Tanja Schmidt.
dies war fristgerecht mehr als 6 wochen zum 6. Oktober.
Jedoch hatten Sie meine Heiratsurkunde anscheinend noch nicht erhalten (zuvor Tanja Schiffer). Diese reichte ich nach und man sagte mir das es trotzdem
Rückwirkend zählt.
Da mir noch immer die Gebühren für Kabel Digital Home abgebucht werden habe ich heute telefonisch nachgefragt.
Dort sagte man mir das die Kündigung am ich glaube 29.8 war.. jedoch stimmt dies ja nicht da wohl dies nur das Datum ist,
wo meine Heiratsurkunde ankam. Die Mitarbeiterin hat dann auch gesehn das die eigentliche Kündigung am 10.8 war und konnte mir telefonisch nicht weiterhelfen.
Nun wollte ich fragen ob die zuviel gezahlten Beiträge mit den weiteren Rechnungen verrechnet werden oder ob mir das Geld auf mein Konto gutgeschrieben wird.
Kundennummer: 1234567890
Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass wenn ich mit meinem eigentlich "falschen" Namen (Tanja Schmidt) unterschrieben hätte sie dann gültig wäre, aber wenn ich mit meinem rechtsgültigem Namen unterschreibe diese nicht gültig ist.
Vielen Dank im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Schmidt (geb. Schiffer)
Und heute um 21.08 bekam ich folgende Antwort
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage der Kündigung.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben endet Ihre Kabel Digital Home Vertrag am 05.10.2012.
Die entsprechenden Entgelte für diesen Vertrag zahlen Sie nur noch bis zu dem angegebenen Kündigungstermin.
Wenn Sie im Voraus schon mehr bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese Berträge gleich nach Vertragsende.
Haben wir Ihre Fragen beantworten können? Das würde uns sehr freuen! Sie können sich aber gerne auch noch einmal bei uns melden: Rufen Sie uns einfach unter unserer Service-Nummer an. Oder schicken Sie uns eine E-Mail an kundenservice@kabeldeutschland.de. Wir sind gerne für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
um 21.10 kam gleich noch eine Email in der nur ein Satz anders war:
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben endet Ihr Vertrag über Kabel Digital Home zum 05.10.2012.
Und dann kam um 21.14 wieder eine Email:
Sehr geehrte(r) Absender(in),
vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich haben wir uns sofort um Ihr Anliegen gekümmert und es bearbeitet.
Sie erhalten dazu in den nächsten Tagen noch Post von uns.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann rufen Sie uns einfach an - wir sind unter unserer Service-Nummer gerne für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Alle 3 Emails haben eine andere Nummer im Betreff.... und ich bin verwirrt...
Haben Sie es jetzt in der 3ten Email geschnallt worum es geht oder is das nur ne Standardemail?
Würdet ihr auf die Post warten oder morgen mal wieder anrufen?
Kündigung nicht anerkannt??!!
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Allgemeine Informationen zu Vodafone Kabel Deutschland findest du auch im Helpdesk.
Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
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- Registriert: 14.06.2009, 14:21
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Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
Besser dürfte es sein, keine mündlichen Nebenabsprachen per Telefon zu treffen.Louvanna hat geschrieben: Würdet ihr auf die Post warten oder morgen mal wieder anrufen?
Wahrscheinlich ist es bei KDG üblich, die Kündigung schriftlich per Brief zu bestätigen.
Mir würde eine Mail auch reichen, aber ein zusätzlicher Brief zur Bestätigung kann nicht schaden.
Wenn in dem Brief etwas anderes steht als vorher vereinbart, kannst du immer noch intervenieren.
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- Insider
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- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
So wie es geschildert ist muß man leider vermuten, das eigentlich alles möglich ist...
Grundsätzlich werden Kündigungsbestätigungen standardisiert ausschliesslich per (Standard)- Brief erstellt und per Post versendet.
Durch die Beantwortungen von 21:14 Uhr würde ich erahnen wollen, dass eine neue Kündigungsbestätigung veranlasst wurde. Dies setzt jedoch die Notwendigkeit voraus - sprich anderer Termin. Denn sonst würde man eher wieder auf den bisherigen Termin / Mail mit Standardtext verweisen ( schon allein deswegen, weil es schneller geht und auch weniger Arbeit macht...).
Es könnte aber auch sein, dass wer mit dem Hinweis auf die Post fälschlich auf ein bereits veranlasstes Schreiben verweist...
Eine Reaktion deinerseits ist ohnehin erst mit Zugang dieses Schreibens möglich - wenn Du es allerdings nicht erwarten kannst was drin steht, ruf´ an und erfrag den aktuellen Stand der Bearbeitung. Dann allerdimgs so nah als möglich an den Randzeiten der Hotline - oder etwas mehr Zeit einplanen ...
Grundsätzlich werden Kündigungsbestätigungen standardisiert ausschliesslich per (Standard)- Brief erstellt und per Post versendet.
Durch die Beantwortungen von 21:14 Uhr würde ich erahnen wollen, dass eine neue Kündigungsbestätigung veranlasst wurde. Dies setzt jedoch die Notwendigkeit voraus - sprich anderer Termin. Denn sonst würde man eher wieder auf den bisherigen Termin / Mail mit Standardtext verweisen ( schon allein deswegen, weil es schneller geht und auch weniger Arbeit macht...).
Es könnte aber auch sein, dass wer mit dem Hinweis auf die Post fälschlich auf ein bereits veranlasstes Schreiben verweist...
Eine Reaktion deinerseits ist ohnehin erst mit Zugang dieses Schreibens möglich - wenn Du es allerdings nicht erwarten kannst was drin steht, ruf´ an und erfrag den aktuellen Stand der Bearbeitung. Dann allerdimgs so nah als möglich an den Randzeiten der Hotline - oder etwas mehr Zeit einplanen ...
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Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
Hallo mal wieder
Ich hab nun etwas abgewartet und auf die E-Mail geantwortet da keine Post kam.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Jedoch verstehe ich leider nicht warum die Kündigung zum 05.10.12 wirksam ist und nicht schon zum 05.10.2011.
Meine Kündigung mit meiner rechtsgültigen Unterschrift ging Ihnen am 10.8 zu. Dies sind mehr als 6 Wochen gewesen zum 05.10.11. Lediglich meine Heiratsurkunde ging erst einige Tage später zu, wobei ich diese auch schon im Februar letzen Jahres zuschickte.
Und falls sie sagen das diese Kündigung von mir vom 10.8.11 nicht gültig ist könnten Sie mir dann bitte noch sagen auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert, da ich in den AGB's diesbezüglich nichts gefunden habe.
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
heute kam die Antwort ;D
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Sie möchten mehr über die Kündigungsfristen zu Ihrem Kabel Digital-Vertrag wissen. Wir informieren Sie selbstverständlich gerne:
- Sie können Ihren Vertrag erstmals mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
- Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate, und Sie können weiterhin mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Bitte beachten Sie: Wir benötigen eine schriftliche Kündigung von Ihnen - entweder per Post, Fax oder E-Mail. So steht es in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vergessen Sie auch nicht, bei der Kündigung Ihre Kundennummer anzugeben!
Wir würden natürlich sehr gerne erfahren, warum Sie Ihren Vertrag kündigen möchten. Können wir etwas tun, damit Sie uns eine zweite Chance geben? Sagen Sie uns Ihre Meinung - denn wir fänden es sehr schade, wenn Sie uns verlassen.
Oder möchten Sie kündigen, weil Sie umziehen? Dann legen Sie Ihrer Kündigung bitte eine Kopie der Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder die Kopie Ihres neuen Mietvertrages bei - denn dann können wir Ihren Vertrag eventuell vorzeitig beenden und Sie müssen nicht mehr zahlen als nötig.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer Service-Nummer an!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Was soll ich den bei soner Antwort denken??????
So wieder Email geschickt..
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich glaube sie haben meine Frage nicht ganz verstanden. Ich kenne die in den AGB's stehenden Kündigungsfristen.
Gekündigt wurde am 10.8.11 dies waren 8 Wochen vor Ablauf des Vertrages.
Gekündigt wurde per Brief mit Angabe der Kundennummer und rechtsgültiger Unterschrift.
TROTZDEM wurde die Kündigung nicht für den 5.10.11 anerkannt!
Und ich will wissen auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert. Da alles aus den AGB's eingehalten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Schmidt
An wen soll ich mich den noch wenden? Am Telefon sagt man mir ich soll mich schriftlich melden. Schriftlich werden die Nachrichten wohl nur überflogen
LG
Ich hab nun etwas abgewartet und auf die E-Mail geantwortet da keine Post kam.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Jedoch verstehe ich leider nicht warum die Kündigung zum 05.10.12 wirksam ist und nicht schon zum 05.10.2011.
Meine Kündigung mit meiner rechtsgültigen Unterschrift ging Ihnen am 10.8 zu. Dies sind mehr als 6 Wochen gewesen zum 05.10.11. Lediglich meine Heiratsurkunde ging erst einige Tage später zu, wobei ich diese auch schon im Februar letzen Jahres zuschickte.
Und falls sie sagen das diese Kündigung von mir vom 10.8.11 nicht gültig ist könnten Sie mir dann bitte noch sagen auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert, da ich in den AGB's diesbezüglich nichts gefunden habe.
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
heute kam die Antwort ;D
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Sie möchten mehr über die Kündigungsfristen zu Ihrem Kabel Digital-Vertrag wissen. Wir informieren Sie selbstverständlich gerne:
- Sie können Ihren Vertrag erstmals mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
- Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate, und Sie können weiterhin mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Bitte beachten Sie: Wir benötigen eine schriftliche Kündigung von Ihnen - entweder per Post, Fax oder E-Mail. So steht es in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vergessen Sie auch nicht, bei der Kündigung Ihre Kundennummer anzugeben!
Wir würden natürlich sehr gerne erfahren, warum Sie Ihren Vertrag kündigen möchten. Können wir etwas tun, damit Sie uns eine zweite Chance geben? Sagen Sie uns Ihre Meinung - denn wir fänden es sehr schade, wenn Sie uns verlassen.
Oder möchten Sie kündigen, weil Sie umziehen? Dann legen Sie Ihrer Kündigung bitte eine Kopie der Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder die Kopie Ihres neuen Mietvertrages bei - denn dann können wir Ihren Vertrag eventuell vorzeitig beenden und Sie müssen nicht mehr zahlen als nötig.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer Service-Nummer an!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Was soll ich den bei soner Antwort denken??????
So wieder Email geschickt..
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich glaube sie haben meine Frage nicht ganz verstanden. Ich kenne die in den AGB's stehenden Kündigungsfristen.
Gekündigt wurde am 10.8.11 dies waren 8 Wochen vor Ablauf des Vertrages.
Gekündigt wurde per Brief mit Angabe der Kundennummer und rechtsgültiger Unterschrift.
TROTZDEM wurde die Kündigung nicht für den 5.10.11 anerkannt!
Und ich will wissen auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert. Da alles aus den AGB's eingehalten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Schmidt
An wen soll ich mich den noch wenden? Am Telefon sagt man mir ich soll mich schriftlich melden. Schriftlich werden die Nachrichten wohl nur überflogen
LG
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- Insider
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- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
Es lebe die standardisierte Textbearbeitung...
Meiner Meinung nach sollte bei fundierter Betrachtung die Anerkennung der ersten Kündigungsmitteilung durchaus erfolgen.
Ich könnte jetzt einmal so richtig boshaft sein und eine (sogar für mich recht fadenscheinige) Argumentationskette aufführen:.
Knackpunkt wäre die fehlende rechtzeitige Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden. Und zwar hier die unterbliebene unverzügliche Mitteilung der Namensänderung. dies ist ebenfalls Bestandteil der AGB. Ob daraus die Nichtanerkennung der fristgemäßen Kündigung abgeleitet werden kann, lass ich ausdrücklich dahingestellt (und würde es gar bezweifeln).
Deiun erneuter Vorstoß zur Prüfung war der richtige Ansatz. Bleibt zu hoffen das da wer das Ganze mit Weitsicht zur Bearbeitung erhält und nicht nur stur die letzte Mitteilung zur Ablehnung wiederholt.
Meiner Meinung nach sollte bei fundierter Betrachtung die Anerkennung der ersten Kündigungsmitteilung durchaus erfolgen.
Ich könnte jetzt einmal so richtig boshaft sein und eine (sogar für mich recht fadenscheinige) Argumentationskette aufführen:.
Knackpunkt wäre die fehlende rechtzeitige Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden. Und zwar hier die unterbliebene unverzügliche Mitteilung der Namensänderung. dies ist ebenfalls Bestandteil der AGB. Ob daraus die Nichtanerkennung der fristgemäßen Kündigung abgeleitet werden kann, lass ich ausdrücklich dahingestellt (und würde es gar bezweifeln).
Deiun erneuter Vorstoß zur Prüfung war der richtige Ansatz. Bleibt zu hoffen das da wer das Ganze mit Weitsicht zur Bearbeitung erhält und nicht nur stur die letzte Mitteilung zur Ablehnung wiederholt.
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- Bundesland: Rheinland-Pfalz
Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
Ob die nur überflogen werden, ist wohl nicht sicher. Sicher ist allerdings, dass nicht auf Fragen geantwortet wird oder ein der Situation entsprechender Kommentar abgeschickt wird.Louvanna hat geschrieben: An wen soll ich mich den noch wenden? Am Telefon sagt man mir ich soll mich schriftlich melden. Schriftlich werden die Nachrichten wohl nur überflogen
Das steht in der AGB zur Namensänderung:
Ich kann nicht erkennen, dass KDG durch eine eventuelle Verzögerung bei der Übermitlung des neuen Namens ein Schaden entstanden ist, denn die Antwort auf die Kündigung ist ja bei dir angekommen.3. ALLGMEINE PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
…….
b)
eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse Kabel Deutschland unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Kabel Deutschland berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Schriftlich würde ich deshalb nicht mehr irgendwelche Fragen stellen, sondern das von KDG fordern, was beabsichtigt ist.
Das wäre, umgehend keine Gebühren für Kabel Home mehr vom Konto einzuziehen. Weiterhin würde ich die bisher zu Unrecht abgehobenen Gebühren zurückfordern und hierfür eine Frist von 14 Tagen setzen. Das alles per Mail.
Sollte mich wundern, ob es für diesen Sachverhalt auch schon Textbausteine bei KDG gibt.
Eine vorsätzliche Abbuchung falscher Beiträge wäre für mich ein Grund für eine fristlose Kündigung.
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- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
Eine rechnerische Begründung und Argumentation kann man sich auch da einfallen lassen...Ich kann nicht erkennen, dass KDG durch eine eventuelle Verzögerung bei der Übermitlung des neuen Namens ein Schaden entstanden ist, denn die Antwort auf die Kündigung ist ja bei dir angekommen.
-
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Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
Die
würde mich mal interessieren.Pauschale gemäß Preisliste
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Re: Kündigung nicht anerkannt??!!
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