Hallöle.
Ich hatte Bildaussetzer und Bildartfakte. Nach einmaligem Austausch des Receivers Thomson DCI 1500K bekam ich einen neuen Thomson. Die Probleme mit meinem Bild bestanden weiterhin. Da schickte mir KD einen Techniker. Dieser hat am Übergabepunkt im Keller gemessen und bei mir im Zimmer am Fernsehanschluß. Seiner Meinung nach war das kein Problem des Receivers, sondern ein Problem der Hausanlage, da das Signal am Fernsehanschluß minimal zu schwach war. Deswegen mußte ich den Techniker selbst bezahlen (etwa 50 Euro).
Jetzt kam letztens das Update für den Thomson Receiver und siehe da: Mein Empfang fundktioniert einwandfrei.
Meiner Meinung nach lag das Problem eindeutig am Receiver.
Wie gehe ich am besten vor, um mir das Geld für den Techniker zurückzuholen?
Danke für jede hilfreiche Antwort.
Gruß
Geld für Techniker zurückverlangen
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Re: Geld für Techniker zurückverlangen
mh eine frage wieso hast du 50 euro gezahlt? hat der technikfritze was dran gemacht gehabt oder nur nach geschaut? haben ein ähnliches problem bei uns fliegt alle 2 wochen für 3-4 s39 raus ohne ersichtlichen grund, techniker meinte er könne das umsonst machen wenn der hausverwalter es zustimmt, oder wir zahlen 50 euro und er macht es dann.
würde sagen du holst dir das geld vom vermieter wieder der ist schliesslich dazu verplichtet dir das signal einwandfrei zu verfügung zu stellen
"In einigen Teilen Deutschlands empfangen Haushalte bereits das Digitale Fernsehen, in weiteren Teilen erfolgt gerade die Umstellung. Wie bei jeder Neuerung stellt sich auch hier die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen zwischen Vermieter und Mieter. Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter grundsätzlich nicht.
Erste Gerichtsurteile über Streitigkeiten liegen auch schon vor. So ist der Vermieter weder verpflichtet, seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die Kosten dafür zu übernehmen (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03). Er muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern, befanden die Richter.
Der notwendige Decoder gehöre zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät, nicht jedoch zur Antennenanlage. Allerdings ist der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit einer Gemeinschaftsantenne verantwortlich und muss seinen Mietern, die einen Decoder besitzen, den Empfang störungsfrei ermöglichen.
Bisher hatten Vermieter die Umstellung von Antenne auf Kabelanschluss als zulässige Modernisierungsmaßnahme auf die Miete aufgeschlagen. Kann man aber am Ort bereits Digital-TV empfangen, stellt der Wechsel auf Kabel nun keine Verbesserung mehr dar. In diesem Fall entfällt der Grund einer Mieterhöhung (LG Berlin, Az. 63 S 49/04).
Problematisch könnte sich auf Grund langfristiger Verträge der Umstieg von Kabel auf Digital-TV gestalten. Hier muss, je nach Einzelfall, genau der Kabelvertrag auf die Kündigungsmodalitäten hin geprüft werden. "
würde sagen du holst dir das geld vom vermieter wieder der ist schliesslich dazu verplichtet dir das signal einwandfrei zu verfügung zu stellen
"In einigen Teilen Deutschlands empfangen Haushalte bereits das Digitale Fernsehen, in weiteren Teilen erfolgt gerade die Umstellung. Wie bei jeder Neuerung stellt sich auch hier die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen zwischen Vermieter und Mieter. Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter grundsätzlich nicht.
Erste Gerichtsurteile über Streitigkeiten liegen auch schon vor. So ist der Vermieter weder verpflichtet, seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die Kosten dafür zu übernehmen (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03). Er muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern, befanden die Richter.
Der notwendige Decoder gehöre zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät, nicht jedoch zur Antennenanlage. Allerdings ist der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit einer Gemeinschaftsantenne verantwortlich und muss seinen Mietern, die einen Decoder besitzen, den Empfang störungsfrei ermöglichen.
Bisher hatten Vermieter die Umstellung von Antenne auf Kabelanschluss als zulässige Modernisierungsmaßnahme auf die Miete aufgeschlagen. Kann man aber am Ort bereits Digital-TV empfangen, stellt der Wechsel auf Kabel nun keine Verbesserung mehr dar. In diesem Fall entfällt der Grund einer Mieterhöhung (LG Berlin, Az. 63 S 49/04).
Problematisch könnte sich auf Grund langfristiger Verträge der Umstieg von Kabel auf Digital-TV gestalten. Hier muss, je nach Einzelfall, genau der Kabelvertrag auf die Kündigungsmodalitäten hin geprüft werden. "
Ich zahle gerne 24 sender mit die ich nicht sehen kann...
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Re: Geld für Techniker zurückverlangen
Der Techniker hat nur gemessen und festgestellt, daß das Problem nicht am Receiver liegt. Die 50 Euro habe ich bezahlt, da der Techniker ja einen Anfahrtsweg gehabt hat und einen gewissen Zeitaufwand, um an unserer Hausanlage zu messen. KD hätte den Techniker bezahlt, falls das Problem am Receiver gelegen hätte. Das wurde mir zugesagt.
Ich wohne mit meinen Eltern im Haus. Also fällt die Sache mit dem Vermieter weg. Ich erledige das mit KD für meine Eltern.
Irgendwie denke ich mir, man müßte bei KD beweisen, daß man nichts an der Hausanlage "repariert" hat, sondern das der Empfang nach dem Update für den Thomson-Receiver wieder einwandfrei funktionierte.
Gruß
Ich wohne mit meinen Eltern im Haus. Also fällt die Sache mit dem Vermieter weg. Ich erledige das mit KD für meine Eltern.
Irgendwie denke ich mir, man müßte bei KD beweisen, daß man nichts an der Hausanlage "repariert" hat, sondern das der Empfang nach dem Update für den Thomson-Receiver wieder einwandfrei funktionierte.
Gruß
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Re: Geld für Techniker zurückverlangen
Naja die Sache ist ganz klar, der Techniker hat festgestellt, dass das Signal an der Anschlussdose zu gering ist und am HÜP in Ordnung. Daher wird die Servicepauschale berechnet. Durch das Softwareupdate wurde die Toleranzgrenze von Thomson etwas erweitert, die Box kann mehr Fehler rausrechnen, was allerdings keine Sache der KDG sondern von Thomson ist. Jeder Receiver hat da einen anderen Toleranzbereich, aber das Signal an deiner Anschlussdose ist immernoch zu niedrig. Der Techniker hat weder Einfluss auf Software von Receiverherstellern, noch auf deren Toleranzwerte. Er beurteilt Signalstärke und Signalqualität. Wären die Signalwerte an der Anschlussdose vorher OK gewesen, hätte die Box auch dann funktioniert. Fehlerursache zum Zeitpunkt der Messung war also eindeutig die Hausanlage.
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Re: Geld für Techniker zurückverlangen
Das ist halt Ansichtssache, ob das Signal zu niedrig ist. Es funktioniert ja jetzt, also ist es nicht zu niedrig. Mit anderen Receivern hätte es bestimmt gleich funktioniert.
KD hätte mal lieber bessere Receiver verschicken sollen, dann würde es solche Probleme gar nicht geben. Aus anderen Foren habe ich erfahren, daß der Thomson DCI 1500K wirklich Schrott ist.
KD hätte mal lieber bessere Receiver verschicken sollen, dann würde es solche Probleme gar nicht geben. Aus anderen Foren habe ich erfahren, daß der Thomson DCI 1500K wirklich Schrott ist.
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Re: Geld für Techniker zurückverlangen
Nehmen wir mal an du hast ne Steckdose an der statt 230V nur 150V Spannung anliegen, am Hausanschluss wäre alles OK. Vermutlich wirst du Geräte finden die damit funktionieren, andere nicht, andere manchmal ... dann wären nach deiner Theorie da auch der Stromversorger verantwortlich ? oder die Gerätehersteller ? Verstehe deine Logik nicht so ganz ...