Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Ob das eine Prüfziffer ist kann ich nicht sagen, arbeite weder als Programmierer oder Buchhalter bei KDG.
Fakt ist jedoch (leider), dass genau das manchmal vorkommt...glaub es mir, hab das selbst schon ein paar mal gesehen.
Da findet man das Geld plötzlich bei einem anderen Kunden und muss dann umgebucht werden.
Ist natürlich ärgerlich für den Kunden, aber deshalb muss man ja auch in einem solchen Fall eine Mahnsperre setzen, damit es nicht zu einer automatischen Sperrung kommt.
Fakt ist jedoch (leider), dass genau das manchmal vorkommt...glaub es mir, hab das selbst schon ein paar mal gesehen.
Da findet man das Geld plötzlich bei einem anderen Kunden und muss dann umgebucht werden.
Ist natürlich ärgerlich für den Kunden, aber deshalb muss man ja auch in einem solchen Fall eine Mahnsperre setzen, damit es nicht zu einer automatischen Sperrung kommt.
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
hmAnudeath hat geschrieben: Ist der verwendungszweck keine reine Anordnung von Ziffern, also Name mit dabei oder Bindestrich (wie bei der Kundennummer mit Angabe Referenzkonto xxxxxxxxx-0001) dann fällt die Überweisung auf manuelle Nachbearbeitung.
Autsch. Entweder es kann zugeordnet werden oder auch nicht. Dann hortet ihr das Geld 3-4 Wochen? Unglaublich!Buchhaltung schaut also ob die Zahlung eindeutig zugewiesen werden kann. Ist dies nicht der Fall bleibt die Zahlung noch ca. 3-4 Wochen auf dem Sammelkonto.
Was natürlich totaler Quark ist. "Barzahler" müssen sich bei der Bank legitimieren um eine Einzahlung auf ein fremdes Konto vorzunehmen. Dann müsst ihr halt den Einzahlungsbeleg bei der Bank anfordern um den einzahlenden Kunden zu identifizieren. Klingt Einfach? Ist es auch!Wenn in dieser Zeit kein Zahlungsbeleg vom Kunden eingeht, wird die Zahlung zurück überwiesen (sofern dies möglich ist, geht ja bei Barzahler z.b: garnicht).
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Müssen Sie garnicht.. allerdings ist mein Beispiel schon 9 Jahre alt.Gastanmeldung hat geschrieben: Was natürlich totaler Quark ist. "Barzahler" müssen sich bei der Bank legitimieren um eine Einzahlung auf ein fremdes Konto vorzunehmen. Dann müsst ihr halt den Einzahlungsbeleg bei der Bank anfordern um den einzahlenden Kunden zu identifizieren. Klingt Einfach? Ist es auch!
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Da mußte ich auch mal Bareinzahlen, dazu habe ich die Überweisungsträger zur Post gebracht und die haben das dann gemacht.. hat nur 5 EUR extra gekostet.
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Lol, also da fällt mir nix mehr ein...KDG gibt den Kd. die möglichkeit die Zahlung noch nachzuweisen (auch wenn der Kd. den Fehler gemacht hat) und versucht das Geld auch noch nach dieser Zeit zuzuweisen und das ist "unglaublich"???Gastanmeldung hat geschrieben:hmAnudeath hat geschrieben: Ist der verwendungszweck keine reine Anordnung von Ziffern, also Name mit dabei oder Bindestrich (wie bei der Kundennummer mit Angabe Referenzkonto xxxxxxxxx-0001) dann fällt die Überweisung auf manuelle Nachbearbeitung.
Autsch. Entweder es kann zugeordnet werden oder auch nicht. Dann hortet ihr das Geld 3-4 Wochen? Unglaublich!Buchhaltung schaut also ob die Zahlung eindeutig zugewiesen werden kann. Ist dies nicht der Fall bleibt die Zahlung noch ca. 3-4 Wochen auf dem Sammelkonto.
Was natürlich totaler Quark ist. "Barzahler" müssen sich bei der Bank legitimieren um eine Einzahlung auf ein fremdes Konto vorzunehmen. Dann müsst ihr halt den Einzahlungsbeleg bei der Bank anfordern um den einzahlenden Kunden zu identifizieren. Klingt Einfach? Ist es auch!Wenn in dieser Zeit kein Zahlungsbeleg vom Kunden eingeht, wird die Zahlung zurück überwiesen (sofern dies möglich ist, geht ja bei Barzahler z.b: garnicht).
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Also für mich ist an dieser Stelle schluss, soviel Unverständnis kann ich nicht nachvollziehen...du machst KDG dafür verantwortlich, dass der Kd. falsch überweist und das Geld versucht auch noch nach Tagen irgendwie zuzuweisen...ohne Worte...
Und dazu "Dann müsst ihr halt den Einzahlungsbeleg bei der Bank anfordern um den einzahlenden Kunden zu identifizieren. Klingt Einfach? Ist es auch!
" sag ich nur eines: KDG könnte auch zu jedem Kunden fahren und Ihm bei ausfüllen des Überweisungsträgers noch helfen...ironie /off
oder mittels Ausdruckstanz vortanzen....oder, oder...
Bei solchen aussagen bekomme ich einfach nur das
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Falls das [...Zuordnen von Überweisungen zu falschen Kundenkonten...] manchmal vorkommt, wäre das allerdings ein fataler Fehler.Anudeath hat geschrieben:Ob das eine Prüfziffer ist kann ich nicht sagen, arbeite weder als Programmierer oder Buchhalter bei KDG.
Fakt ist jedoch (leider), dass genau das manchmal vorkommt...glaub es mir, hab das selbst schon ein paar mal gesehen.
Da findet man das Geld plötzlich bei einem anderen Kunden und muss dann umgebucht werden.
Sicherlich kann KDG nichts dafür, wenn der Kunde mit fehlerhaften Verwendungszwecken überweist;
aber eine Überweisung einem Kundenkonto gut schreiben, wenn es eindeutig dort nicht zugeordnet werden kann, wäre mindestens grob fahrlässig.
Falls dies -aufgrund fehlerhafter Programmierung- automatisiert passiert sogar vorsätzlich.
=>ich halte das Szenario nach wie vor für nicht zutreffend
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Hallo, geht es noch? Ihr könnt kein Geld 3-4 Wochen auf irgendwelchen Sammelkonten stehen lassen! Vor allem, wenn der Kunde nach der Zeit eine neue Rechnung gekommt und ggf. gesperrt wird. Was du hier schreibst ist Schildbürgertum. Wenn ihr nicht zuordnen könnt überweist sofort zurück. Dann kann der Kunde in einem angemessenen Zeitraum neu überweisen. Ist das echt so schwierig zu verstehen? Bitte antworte nicht darauf!Anudeath hat geschrieben: Lol, also da fällt mir nix mehr ein...KDG gibt den Kd. die möglichkeit die Zahlung noch nachzuweisen (auch wenn der Kd. den Fehler gemacht hat) und versucht das Geld auch noch nach dieser Zeit zuzuweisen und das ist "unglaublich"???
Nach Tagen, willst du mich verarschen? 3-4 Wochen sind keine Tage!!! In dem Zeitraum gibt es einen neuen Rechnungslauf und das Chaos wird noch größer. Oh man, da fehlen einem die Worte. Ich bin schon froh das ihr überhaubt wieder zurücküberweist. Vor einer Weile kam nämlich kein Geld an Kunden zurück. Man nannte das "Sammelkonto" das Konto von Lochness. Es sammelte Geld auf, nur es wurde keins wieder ausgespuckt.Also für mich ist an dieser Stelle schluss, soviel Unverständnis kann ich nicht nachvollziehen...du machst KDG dafür verantwortlich, dass der Kd. falsch überweist und das Geld versucht auch noch nach Tagen irgendwie zuzuweisen...ohne Worte...
Dummschwatz! Du schriebst doch, ihr könnt den Kunden nicht ermitteln. Das ist gelogen. Ob ihr nur keine Ahnung habt oder ihr zu faul seit, man weiss es nicht genau.Und dazu "Dann müsst ihr halt den Einzahlungsbeleg bei der Bank anfordern um den einzahlenden Kunden zu identifizieren. Klingt Einfach? Ist es auch!
" sag ich nur eines: KDG könnte auch zu jedem Kunden fahren und Ihm bei ausfüllen des Überweisungsträgers noch helfen...ironie /off
Das könnt ihr doch auf Arbeit machenoder mittels Ausdruckstanz vortanzen....oder, oder...
Und ich bei so ignoranten Geschwatze. Du stellst Thesen auf von denen du keine Ahnung hast z.b. Prüfziffer ja - Prüfziffer keine Ahnung bin kein Programmierer oder Barzahler können nicht identifiziert werden.Bei solchen aussagen bekomme ich einfach nur das
Hand aufs Herz du versuchtst deine Ahnungslosigkeit zu überspielen statt eventuell ein paar Lösungsansätze mitzunehmen.
Deine Antworten erinnern mich stark an Mailantworten. Dort werden auch falsche Antworten gegeben und diese noch verteitigt und mit Floskeln garniert.
Zum Schluss noch, ich will keinen Streit mit dir vom Zaun brechen, aber bei so viel Ahnungslosigkeit und Ignoranz muss ich antworten.
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Mittlerweile muss der Kunde identifiziert werden und es kostet mehr als 5 Euro. Aber ein Überweisungsträger impiziert eine Überweisung, welche auch wieder zurückgegeben werden kann.spooky hat geschrieben: Müssen Sie garnicht.. allerdings ist mein Beispiel schon 9 Jahre alt.
Da mußte ich auch mal Bareinzahlen, dazu habe ich die Überweisungsträger zur Post gebracht und die haben das dann gemacht.. hat nur 5 EUR extra gekostet.
Das andere sind Bareinzahlung bei der kontoführenden Bank. Das ist dann eine Einzahlungsquittung.
Gruß Gastanmeldung
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Lösung ist ganz einfach: Lastschrift heißt das Zauberwort mit dem sich solche Sachen einfach umgehen lassen.
Schau doch mal in die AGB's dort ist dies auch als Bestandteil des Vertrages genannt...so einfach ist das.
Wenn ein Kunde selbst überweist ist das seine Sache und dann auch sein Problem, wenn er nicht in der Lage ist den Überweisungsträger zu nehmen und zur Bank zu rennen...oder die paar Zahlen fehlerfrei ins Online-Banking zu übernehmen.
Ganz ehrlich: Für sowas habe ich kein Vertsändnis!
Schau doch mal in die AGB's dort ist dies auch als Bestandteil des Vertrages genannt...so einfach ist das.
Wenn ein Kunde selbst überweist ist das seine Sache und dann auch sein Problem, wenn er nicht in der Lage ist den Überweisungsträger zu nehmen und zur Bank zu rennen...oder die paar Zahlen fehlerfrei ins Online-Banking zu übernehmen.
Ganz ehrlich: Für sowas habe ich kein Vertsändnis!
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Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
@Carsten65
Bevor hier Missverständnisse aufkommen, kurze Erläuterung, wie eine Zuordnung der Zahlung beim falschen Kunden erfolgen kann. Hierzu muss ich allerdings sagen, dass ich noch nie eine Rechnung von Kabel Deutschland in den Händen hatte, sondern per Lastschrift bezahle. Da es aber auch Kunden gibt, die selbst zahlen, ist hier die Antwort:
Die Rechnungsnummer ist auf der Rechnung selbst 12-stellig angegeben (also ohne Prüfziffer ect.) Ob die auf dem Zahlschein anders aussieht, kann ich nicht beantworten. Im Verwendungszweck auf meinem Kontoauszug wird sie auch nur 12-stellig ausgewiesen.
Wenn ich als Kunde also selbst überweise und keine Rechnung auf dem Postweg wünsche, dann habe ich nur einen 12-stelligen Verwendungszweck. Kann mir die Prüfziffer (sofern im Zahlungsbeleg wirklich eine steht) ja nicht ausdenken.
Wenn ich nun bei der reinen Rechnungsnummer einen Zahlendreher habe, kann diese Zahlung durchaus einem anderen Kunden zugewiesen werden.
Hier auch eine kurze Anmerkung, die vielleicht etwas sachlicher ist:
-den Namen
-die Bankverbindung
-den Verwendungszweck
-den Betrag
- Anhand der Bankverbindung, kann Kabel Deutschland den Kunden nicht identifizieren, da er selbst überweist, ist diese Kabel Deutschland unbekannt
- über den Betrag ebenfalls nicht
- der Verwendungszweck ist falsch angegeben
- über den Namen wird es ebenfalls nicht gehen, denn Maier, Schmid(t), Schulz gibt es nicht nur einmal. Ergänzend dazu, gibt es sicherlich auch viele Ehepartner/Eltern etc, die den Betrag für den eigentlichen Kunden zahlen.
Mir würde im Moment keine sichere Lösung einfallen, die Zahlung mit Hilfe eines Einzahlungsbeleg zuzuweisen, sofern dieser nicht direkt vom Kunden kommt und er sich damit quasi selbst identifiziert.
Bevor hier Missverständnisse aufkommen, kurze Erläuterung, wie eine Zuordnung der Zahlung beim falschen Kunden erfolgen kann. Hierzu muss ich allerdings sagen, dass ich noch nie eine Rechnung von Kabel Deutschland in den Händen hatte, sondern per Lastschrift bezahle. Da es aber auch Kunden gibt, die selbst zahlen, ist hier die Antwort:
Die Rechnungsnummer ist auf der Rechnung selbst 12-stellig angegeben (also ohne Prüfziffer ect.) Ob die auf dem Zahlschein anders aussieht, kann ich nicht beantworten. Im Verwendungszweck auf meinem Kontoauszug wird sie auch nur 12-stellig ausgewiesen.
Wenn ich als Kunde also selbst überweise und keine Rechnung auf dem Postweg wünsche, dann habe ich nur einen 12-stelligen Verwendungszweck. Kann mir die Prüfziffer (sofern im Zahlungsbeleg wirklich eine steht) ja nicht ausdenken.
Wenn ich nun bei der reinen Rechnungsnummer einen Zahlendreher habe, kann diese Zahlung durchaus einem anderen Kunden zugewiesen werden.
Hier auch eine kurze Anmerkung, die vielleicht etwas sachlicher ist:
Kabel Deutschland kann nicht aufgrund eines Einzahlungsbeleges - der von einer Bank angefordert wird - eine Überweisung die vorher nicht zugeordnet werden konnte, einem bestimmten Kunden zuweisen. Würde ich diesen Beleg anfordern, hätte ich folgende Daten:Gastanmeldung hat geschrieben:Dummschwatz! Du schriebst doch, ihr könnt den Kunden nicht ermitteln. Das ist gelogen. Ob ihr nur keine Ahnung habt oder ihr zu faul seit, man weiss es nicht genau.Und dazu "Dann müsst ihr halt den Einzahlungsbeleg bei der Bank anfordern um den einzahlenden Kunden zu identifizieren. Klingt Einfach? Ist es auch!
" sag ich nur eines: KDG könnte auch zu jedem Kunden fahren und Ihm bei ausfüllen des Überweisungsträgers noch helfen...ironie /off
-den Namen
-die Bankverbindung
-den Verwendungszweck
-den Betrag
- Anhand der Bankverbindung, kann Kabel Deutschland den Kunden nicht identifizieren, da er selbst überweist, ist diese Kabel Deutschland unbekannt
- über den Betrag ebenfalls nicht
- der Verwendungszweck ist falsch angegeben
- über den Namen wird es ebenfalls nicht gehen, denn Maier, Schmid(t), Schulz gibt es nicht nur einmal. Ergänzend dazu, gibt es sicherlich auch viele Ehepartner/Eltern etc, die den Betrag für den eigentlichen Kunden zahlen.
Mir würde im Moment keine sichere Lösung einfallen, die Zahlung mit Hilfe eines Einzahlungsbeleg zuzuweisen, sofern dieser nicht direkt vom Kunden kommt und er sich damit quasi selbst identifiziert.
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- Registriert: 09.02.2012, 10:20
Re: Sperre aufgrund eines kleinen Fehlers
Die wenigsten [...hier...] haben Verständnis für Nutzer, die selbstverschuldet ein Defizit auf dem Kundenkonto haben und dann hier jammernd aufschlagen.Anudeath hat geschrieben:Lösung ist ganz einfach: Lastschrift heißt das Zauberwort mit dem sich solche Sachen einfach umgehen lassen.
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Ganz ehrlich: Für sowas habe ich kein Vertsändnis!
Was aber definitiv auch sicher ist: Das 'Krisenmanagement' bei KDG ist bei solchen Fällen alles Andere als Optimal.
In vielen Fällen ist es halt einfach ein Versehen; die Kunden sehen diesen Fehler ein und versuchen aktiv an einer Lösung zu arbeiten. Hier müssten einfach mal fähige Leute an die Kundenhotline, die direkt Zahlungen checken können und unmittelbar das Kundenkonto als ausgeglichen markieren können und somit Sperrungen/Drosselungen zeitnah aufheben können wenn die Zahlung 'gefunden' wurde.
Zudem sind beim Lastschriftverfahren auch einfach Gefahren da. Hier liest man schon halsstäubende Geschichten von Fehlabbuchungen seitens KDG, das Einzig wahre ist das nicht.
Die Krone hast du aber aufgesetzt, als du behauptet/zugegeben hast, das bei KDG Buchungen mehrfach(?) auf falsche Kundenkonten verbucht worden sein sollen.
Ich glaube das zwar immer noch nicht; wenn es so wäre, wäre es ein deutliches Indiz für ein mehr als mangelhaftes Zahlungsmanagement.