wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Also ich habe bereits 4 Modems zurückgesendet. Bisher hatte ich bei Keinem ein Problem. Ich muss aber auch sagen, dass ich meinen Kontostand nicht ausreichend deshingehend geprüft habe. Ich werde das mal nachholen, dank Online-Banking und Offline-Software mit unendlichem Rückblick stellt das kein Problem dar
Ich denke jedoch, dass man von K.D. eine Rechnung über die 60 EUR erhalten würde. So dürfte der Betrag / die Abbuchung schon gleich dreimal nicht unbekannt bleiben.
Morgen werde ich wieder ein Modem zurücksenden, nachdem ich von 32 -> 100 gewechselt habe. K.D. legt in diesem Fall jedoch einen Retouren-Schein bei.
Ich denke jedoch, dass man von K.D. eine Rechnung über die 60 EUR erhalten würde. So dürfte der Betrag / die Abbuchung schon gleich dreimal nicht unbekannt bleiben.
Morgen werde ich wieder ein Modem zurücksenden, nachdem ich von 32 -> 100 gewechselt habe. K.D. legt in diesem Fall jedoch einen Retouren-Schein bei.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN
Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Also was hab ich alles schon zurückgeschickt:
Leihreceiver (Altvertrag Oma, Smartcard wurde tatsächlich auf mich "umgebucht", war ne Sky-Karte - hab wohl nen guten Hotliner erwischt *gg*)
Modem (eigener Vertrag, durch Zusammenzug aufgelöst)
Modem (Doppelvertrag des Partners)
Leihreceiver (Vertrag Partner)
Smartcard (Vertrag Partner)
Bin immer noch Kunde *gg* (wir haben immer noch KD-Home und HSI bei KDG). Hat sich im Laufe der Zeit halt ergeben - Umstellungen, Zusammenzug, Heirat...
Hab immer Paket gemacht, hab immer die Karten extra geschickt. Hab, penibel wie ich bin, einen Aufkleber mit der Kunden-/Vertragsnummer aufs Gerät/Smartcard geklebt.
Kontrolliere meine Auszüge immer, so ein Brocken von 35 oder gar 60 oder schlimmer noch 250 Euro wär mir sofort aufgefallen.
Bisher hat immer alles geklappt, keine Probleme an der Rücksendungsfront. Hab immer nach Euskirchen geschickt (nicht Nürnberg).
Leihreceiver (Altvertrag Oma, Smartcard wurde tatsächlich auf mich "umgebucht", war ne Sky-Karte - hab wohl nen guten Hotliner erwischt *gg*)
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Bin immer noch Kunde *gg* (wir haben immer noch KD-Home und HSI bei KDG). Hat sich im Laufe der Zeit halt ergeben - Umstellungen, Zusammenzug, Heirat...
Hab immer Paket gemacht, hab immer die Karten extra geschickt. Hab, penibel wie ich bin, einen Aufkleber mit der Kunden-/Vertragsnummer aufs Gerät/Smartcard geklebt.
Kontrolliere meine Auszüge immer, so ein Brocken von 35 oder gar 60 oder schlimmer noch 250 Euro wär mir sofort aufgefallen.
Bisher hat immer alles geklappt, keine Probleme an der Rücksendungsfront. Hab immer nach Euskirchen geschickt (nicht Nürnberg).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Registriert: 13.03.2009, 08:58
Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Ich hatte den Fall schonmal bei Telecolumbus - Modem zurückgeschickt und nach ca. 9 Monaten Brief : wenn Sie nicht..... , werden wir .......
Angerufen, Einlieferungsbeleg eingescanned und per Mail geschickt - Ruhe im Puff..
Im TC - Forum haben aber schon mehrere von ähnlichen Problemen geschrieben.
Was mich interessieren würde : mit der Kündigung, habe ich auch schriftlich, die Einzugsgenehmigung vom Konto widerrufen - eigentlich dürfen die doch dann gar nicht mehr abbuchen ? oder sehe ich das falsch ?
Im Zweifelsfall würde ich sowieso immer selbst zurückbuchen (mit meinen paar Kröten, arbeiten die nicht) aber dazu musste es in dem Fall ja nicht kommen...
mfg Healer
Angerufen, Einlieferungsbeleg eingescanned und per Mail geschickt - Ruhe im Puff..
Im TC - Forum haben aber schon mehrere von ähnlichen Problemen geschrieben.
Was mich interessieren würde : mit der Kündigung, habe ich auch schriftlich, die Einzugsgenehmigung vom Konto widerrufen - eigentlich dürfen die doch dann gar nicht mehr abbuchen ? oder sehe ich das falsch ?
Im Zweifelsfall würde ich sowieso immer selbst zurückbuchen (mit meinen paar Kröten, arbeiten die nicht) aber dazu musste es in dem Fall ja nicht kommen...
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Ich hab beim Tarif Wechsel mein Modem im Päckchen mit Tracking zurückgeschickt. Nachdem das Päckchen laut Tracking angekommen war, Termin für in 7 Tagen gesetzt und dann den Support mit Kundennummer, Modem SN und Mac und dem Link zum Tracking via Email kontaktiert. Resultat? Innerhalb von 2 Tagen Antwort bekommen das das Modem erhalten wurde. Mail ausdrucken, abheften, Ruhe im Puff.
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Ich! Denn spätestens während eines zu erwartenden Rechtsstreits wird man genau diesen zwecks Entlastungsbeweisführung benötigen. Besser ist es sogar, direkt den finalen Sendungsstatus auszudrucken und zu den eigenen Unterlagen zu heften, damit man direkt weiß, dass das Paket zugestellt wurde. Der Beleg ist - last but not least - auch eine gute Argumentationsgrundlage, wenn der Empfänger sich wider Erwarten quer stellen sollte.lexyz hat geschrieben:Kurz zur Erinnerung: 12.03.2012 - 15.11.2011 sind gut und gerne 4 Monate. Hand aufs Herz, wer von Euch hebt den Einlieferungsbeleg mehr als 1 Monat auf?
Das oben Gesagte gilt natürlich nicht nur für KDG-Angelegenheiten.
Tante Edit möchte hinzufügen:
Unterlagen sollte man mindestens so lange aufheben, bis die Verjährung des jeweiligen Anspruchs eingetreten ist.
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Ich will mich zum Schluss nochmal melden. Ich danke allen denjenigen die mir konstruktive Kritik gegeben haben und mir teilweise ihre Erfahrungen berichtet haben. In Zukunft werde ich sicherlich noch viel besser auf meine Paketzettel aufpassen bzw. mir den Eingang der Ware bestätigen lassen.
Nachdem ich den Beleg hingefaxt habe, kam heute das Schreiben:
KDG hat jetzt also je nach Grundgebühr 2-3 Monate mein Geld und kann damit arbeiten
Kulanz ?! Ich hoffe das ist nur eine Floskel, denn eine Kulanz kann ich in meinem vorliegenden Fall nicht erkennen.
Nachdem ich den Beleg hingefaxt habe, kam heute das Schreiben:
Lasst mich noch 2 Anmerkungen los werden:...., vielen Dank, dass Sie uns Ihren Nachweis zugeschickt haben. Auch unser(e) Gerät(e) ist/sind in der Zwischenzeit bei uns angekommen.
Das dafür berechnete Entgelt haben wir Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben
Bitte beachten Sie: Wir kommen Ihnen aus Kulanz entgegen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
KDG hat jetzt also je nach Grundgebühr 2-3 Monate mein Geld und kann damit arbeiten
Kulanz ?! Ich hoffe das ist nur eine Floskel, denn eine Kulanz kann ich in meinem vorliegenden Fall nicht erkennen.
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
zur 1. Anmerkung: du kannst dir das bestehende Restguthaben auch erstatten lassen, Mitteilung an den Service reicht.lexyz hat geschrieben: Lasst mich noch 2 Anmerkungen los werden:
KDG hat jetzt also je nach Grundgebühr 2-3 Monate mein Geld und kann damit arbeiten
Kulanz ?! Ich hoffe das ist nur eine Floskel, denn eine Kulanz kann ich in meinem vorliegenden Fall nicht erkennen.
zur 2. Anmerkung: scheint als hätte die Beschwerde die Gutschrift einfach so durchgeführt ohne eine genaue (und zeitaufwendige) Recherche zu veranlassen. Daher auch die "Kulanzmitteilung".
Sieh es am besten einfach als Floskel, den Betrag bekommste ja nun (wie auch immer) zurück
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Bedeutet das im Umkehrschluss, wenn der OP sich nicht meldet bleibt das Guthaben auf einer Vertragsnummer, die es nicht (mehr) gibt? Oder bekommt der OP eh sein Geld zurück, wenn ja, in wie weit beschleunigt eine Mitteilung an den Service die Überweisung des Guthabens?Anudeath hat geschrieben: zur 1. Anmerkung: du kannst dir das bestehende Restguthaben auch erstatten lassen, Mitteilung an den Service reicht.
Häh? Kabel schreibt doch, dass mittlerweile das Modem aufgetaucht ist. Das macht doch eine Recherche überflüssig.zur 2. Anmerkung: scheint als hätte die Beschwerde die Gutschrift einfach so durchgeführt ohne eine genaue (und zeitaufwendige) Recherche zu veranlassen. Daher auch die "Kulanzmitteilung".
Kulanz scheint bei vielen Firmen zur Zeit das Schlagwort Nummer 1 zu sein.Sieh es am besten einfach als Floskel, den Betrag bekommste ja nun (wie auch immer) zurück
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
lexyz wollte wohl damit sagen, dass sein Guthaben mit anderen verträgen 2-3 Monate lang verrechnet wird. Dieser Verrechnung kann man laufen lassen, oder lässt sich das Geld zurück überweisen.
Wenn der Kunde keine aktiven Verträge mehr hat, wird das Guthaben automatisch erstattet, wenn eine Bankverbindung vorliegt...Und bevor unser "Gast" wieder schimpft, was mit den Überweisern ist sei folgendes gesagt: Der Kd. wird darüber informiert, wenn KDG keine BV vorliegt und wird darum gebeten eine anzugeben, damit eine Erstattung erfolgen kann.
Und nein, ohne gültige BV erfolgt keine Erstattung, Schecks oder Gutscheine werden auch nicht verschickt
Wenn der Kunde keine aktiven Verträge mehr hat, wird das Guthaben automatisch erstattet, wenn eine Bankverbindung vorliegt...Und bevor unser "Gast" wieder schimpft, was mit den Überweisern ist sei folgendes gesagt: Der Kd. wird darüber informiert, wenn KDG keine BV vorliegt und wird darum gebeten eine anzugeben, damit eine Erstattung erfolgen kann.
Und nein, ohne gültige BV erfolgt keine Erstattung, Schecks oder Gutscheine werden auch nicht verschickt
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Re: wirklich nur eine Ausnahme oder doch System ?
Oder das der Betrag (60 Euro) 2-3 Grundgebühren ausmacht. Es gibt also Interpretation in beide Richtungen.Anudeath hat geschrieben:lexyz wollte wohl damit sagen, dass sein Guthaben mit anderen verträgen 2-3 Monate lang verrechnet wird. Dieser Verrechnung kann man laufen lassen, oder lässt sich das Geld zurück überweisen.
Stimmt, Barzahler bekommen kein Geld wieder. Nur in dem Fall muss, aus meiner Sicht, eine BV vorliegen, oder wo wurde denn das Geld eingezogen?Wenn der Kunde keine aktiven Verträge mehr hat, wird das Guthaben automatisch erstattet, wenn eine Bankverbindung vorliegt...Und bevor unser "Gast" wieder schimpft, was mit den Überweisern ist sei folgendes gesagt: Der Kd. wird darüber informiert, wenn KDG keine BV vorliegt und wird darum gebeten eine anzugeben, damit eine Erstattung erfolgen kann.
lol, du machst dich weiter zum Affen Ich störe nicht weiter bei der Party.Und nein, ohne gültige BV erfolgt keine Erstattung, Schecks oder Gutscheine werden auch nicht verschickt