Ich habe vor kurzem meine Wohnung verloren, da das Haus verkauft wurde und der neue Besitzer Eigenbedarf und Baumasnahmen durchführt. Leider konnte ich so kurzfristig keine Wohnung im Stadtgebiet mehr bekommen, welche ich mir auch leisten kann. Nun bin ich also gezwungen zum 1.05 aufs Land zu ziehen wo leider kein KD verfügbar ist
Kann ich meinen Vertrag problemlos kündigen oder muss ich bis Vertragsende weiterbezahlen ?
Umzug in nicht versorgtes Gebiet
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Umzug in nicht versorgtes Gebiet
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Re: Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Kannst kündigen. Da besteht Sonderkündigungsrecht
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Re: Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Nein, sowas wie Sonderkündigungsrecht gibts nicht... wann wird sich dieser Mythos endlich totlaufen.
Der korrekte (und einfachste) Weg ist, Umzug melden, Techniker kommt, sieht und sagt geht nicht. Meldet das an KDG und KDG beendet aus Kulanz (!!!) das Vertragsverhältnis.
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Re: Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Wenn die Verfügbarkeit im System der KDG nicht gegeben ist, kommt gar kein Techniker.koaschten hat geschrieben:Der korrekte (und einfachste) Weg ist, Umzug melden, Techniker kommt, sieht und sagt geht nicht.
Es wird nur noch ein Umzugsnachweis (vom einwohnermeldeamt) gefordert.
Dann ist man aus dem Vertrag raus.
Bevor sich wieder einige aufregen, weil koaschten KULANZ geschrieben hat:
Deutsche Gerichte haben entschieden, dass Umzug kein Kündigungsrecht des Vertrages nach sich zieht, auch wenn an der neuen Adresse das Produkt nicht verfügbar ist. (Das ändert sich, wenn endlich mal das neue TKG in Kraft tritt!)
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Re: Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten.
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