Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
mezo hat geschrieben:
7,50+5 durch sparkasse ist dann fast so teuer wie die komplette flat :=)
Die 5 Euro durch Sparkasse glaub ich nicht. Und wenn die wirklich 5 Euro für eine Rückgebe nehmen würden, wäre dies nicht zulässig.
Gruß Gastanmeldung
Die Banken können aber Geld dafür nehmen, wenn sie den Kunden schriftlich über die Rücklast informieren.
Bei der VR-Bank z.B. werden für die schriftliche Benachrichtigung über eine Rücklast 1,50€ Aufwand berechnet.
Die reine Bearbeitung der RL darf jedoch mE nicht berechnet werden. In dem Punkt gebe ich dir Recht.
Anudeath hat geschrieben:
Die Banken können aber Geld dafür nehmen, wenn sie den Kunden schriftlich über die Rücklast informieren.
Bei der VR-Bank z.B. werden für die schriftliche Benachrichtigung über eine Rücklast 1,50€ Aufwand berechnet.
Das variiert von Bank zu Bank. Die meisten nehmen für die Information die Portokosten.
Die reine Bearbeitung der RL darf jedoch mE nicht berechnet werden. In dem Punkt gebe ich dir Recht.
Richtig. Die RLS-Kosten wurden dem Auftraggeber der Lastschrift (hier KDG) bereits in Rechnung gestellt bzw. auf den Einzugsbetrag aufgeschlagen.
Gruß Gastanmeldung
P.S. Ich wollte keinen Streit in dem anderen Thread entfachen. Wenn es falsch rübergekommen ist - sorry dafür.