In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
Doggi hat geschrieben:Ist es deine BOX ? Nein!, du bezahlst lediglich eine Nutzungsgebühr. Sie wird nie in dein Eigentum übergehen. Ergo Bleibt es letztendlich KD überlassen welche FW sie drauf spielen.
Real gesehen wie in einer Mietswohnug wo der Vermieter neue Fenster einbaut. Das wirst du auch rechtlich nicht verhindern können. So ist das halt.
Ansonsten kanst du ja auch zur Telkom, Versatel, Vodafone ect. wechseln wenn du denkst das es dort denn besser ist.
Wo wohnst du das der Vermieter von heute auf morgen beginnt zu renovieren?
Welche Alternative bietet mit KD? Keine funktionierende, bei Telekom usw kann ich entscheiden ob ich den Telekom Speedport irgendwas Router nehme oder eine Fritz!Box oder oder oder.
ThorstenD hat geschrieben:
Hinzu kommt, dass ich es nicht akzeptiere, dass KD mir vorschreibt, welche Firmware ich nutzen soll.
Da hättest Du vor Vertragsabschluß die AGB lesen müssen und dich dann eben nicht für KDG bzw. für die Homebox 2 entscheiden dürfen.
Du hast die AGB von KDG mi Vertragsabschluß anerkannt und auch die Homebox2 bestellt!
Was gibt es denn nun nicht mehr zu akzeptieren!?
Habe noch die 07 drauf. Die Probleme mit Wlan und Internet sind aber so stark, dass ich die Box sonst eintausche. Kann ich irgendwie ein Update erzwingen? Restarts habe ich schon öfters gemacht. Würde halt gerne ausschliessen, dass es an der Firmware liegt.
ThorstenD hat geschrieben:
Hinzu kommt, dass ich es nicht akzeptiere, dass KD mir vorschreibt, welche Firmware ich nutzen soll.
Da hättest Du vor Vertragsabschluß die AGB lesen müssen und dich dann eben nicht für KDG bzw. für die Homebox 2 entscheiden dürfen.
Du hast die AGB von KDG mi Vertragsabschluß anerkannt und auch die Homebox2 bestellt!
Was gibt es denn nun nicht mehr zu akzeptieren!?
Wo in den AGB`s finde ich was zum Thema Firmware Update?
3.2.5. Stellt Kabel Deutschland dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3,2,1 bis 3,2,4 zur
Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Kabel Deutschland im Zusammenhang
mit den bei Kabel Deutschland gebuchten Diensten, haftet Kabel Deutschland nicht für
ordnungsgemäße EFbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Kabel Deutschland nicht
freigegebene Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische
Veränderungen vornimmt.
3.2.6. Kabel Deutschland ist im Rahmen von Maßnahmen, die der vom Kunden beauftragten
Entstörung der Dienste von Kabel Deutschland dienen, auch bei nach Ziffer 3.2.2 überlassenen
Geräten (Kaufgeräten) berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware
herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei
werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung
der ursprünglichen Konfiguration notwendig ist.
Wo steht nun was davon, dass KabelDeutschland dem Kunden die Firmware 123 aufzwingt?
ThorstenD hat geschrieben:Hier die Punkte der AGB:
3.2.5. Stellt Kabel Deutschland dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3,2,1 bis 3,2,4 zur
Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Kabel Deutschland im Zusammenhang
mit den bei Kabel Deutschland gebuchten Diensten, haftet Kabel Deutschland nicht für
ordnungsgemäße EFbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Kabel Deutschland nicht
freigegebene Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische
Veränderungen vornimmt.
3.2.6. Kabel Deutschland ist im Rahmen von Maßnahmen, die der vom Kunden beauftragten
Entstörung der Dienste von Kabel Deutschland dienen, auch bei nach Ziffer 3.2.2 überlassenen
Geräten (Kaufgeräten) berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware
herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei
werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung
der ursprünglichen Konfiguration notwendig ist.
Wo steht nun was davon, dass KabelDeutschland dem Kunden die Firmware 123 aufzwingt?
Dann sollten sie es bei allen tun.
Denn darum geht es, dass etwas vorgeschrieben wird was von Anfang an nicht funktionierte - oder wozu diese Diskussion hier?
also wenn ich mir punkt 3.2.6 auf der zunge zergehen lasse, heisst das für mich, sie sind verpflichtet die firmware zu aktualisieren wenn ich störungen mit einer vorhandenen firmware habe?
Modem: Compal CH6640E Router 1: Asus RT-AC56U |Router 2: FritzBox 7270v3 Phone 1: Nokia Lumia 930 |Phone 2: Xiaomi MiPad